Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 7. (Wien, 1821)
Wcr die Montur» - Reparationen zu besorgen hat. Hkth. am i3.3un. 807. E 1975. Wann dicPackwesens-Pausch- gelder aushören. Hkth. am 4. Sep. 790. E 2698. » * i3. Feb. 806» I 536, Auf die Pferde-Euren ist für die Packpferde das nähmliche Ausmaß anzunehmen, welches für die Cavallerie-Pferde mit monathlichen a>8 kr. bewilliget worden ist. Auf die Monturs - Reparation des Küssenmachers und der Packknechte wird das Infanterie-Pauschale monathlich per Kopf i'/» kr., auf die Stiefel des Küssenmachers in's Besondere monathlich 7V3 kr., und auf die Schuhe der Packknechte gleich der Infanterie mo- nathlich i8/g kr. bemessen. §. 6921. Diese Monturs - Reparationen hat diejenige Compagnie zu besorgen, welcher die Mann schaft zugetheilt ist, und daher daö Paufchgeld hierauf zu beziehen. §. 6922. Das Packwesens - Pauschale höret in dem Monathe auf, in welchen die Packpferde sammt Knechten abgegeben werden, und die Pack-Requisiten in Verwahrung kommen. XXII. Hauptstück. VII. Abschnitt. Von bem Regiments - Packwesens - Pauschale.