Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 7. (Wien, 1821)

Von dem Armee - Fuhrwesen. i5 H. 6468. Da die Ladung des Transports-Fuhrwesens meistens aus Brok,Mehlfässern und Hart­futter besteht, so ist hier besonders anzumerken, daß bey der Ladung des Brotes der- \ selbe sich zur ersten Pflicht halte, solches in dem nahmlichen Stande, wie er es übernimmt, an Ort und Stelle zu transportiren, da hiervon die größte Verantwortung abhangen wür­de, und hieraus die erheblichste und der größten Strafe unterliegende Unordnung, oder wohl gar hier und da einige Mangel entstehen könnten. 2(uf das geladene Brot darf weder Fourage, viel weniger sonst etwas gelegt werden. Das Brot wird bey dem Hinterthelle des Wagens zu laden angefangen, und so ne­ben einander und reihenweise auf einander gestellt, daß es fest beysammen ist, und nicht hin und her rollen kann. Bey Ladung der Mehlfässer, deren gewöhnlich vier sind, wovon eines vier bis fünf Centner enthalt, kommt das erste Faß gegen den Hinteren Theil des Wagens zu liegen; damit aber die Scheidewände von der Hinteren Flechte nicht beschädiget werden, so ist zwi­schen dieser Wand und dem Fußboden Heu oder Stroh zu stecken, was sich auch in Betreff des Rückens der vorderen Flechte versteht. Das zweyte Faß wird auf den vorderen Theil des Wagens gelegt; die übrigen zwey Fässer werden eben der Länge nach in dem Bauche, jedoch so geladen, daß jenes rechter Hand mehr einwärts in dem Wagen ruhe, nur daß es nicht von dem aufgebundenen Vorrathsrade gewetzt werden könne; das linker Hand hingegen wird fast an das erstere gelegt, und die Bouchwinden werden gut angezogen, wo jederzeit zwischen das mittlere und hintere Faß,,so wie zwischen die vorderen Fässer etwas einzulegen ist, damit beym Bergauf-und Bergabwärts-Fahren dieselben nicht an einander stoßen,und sich dadurch die Reifer» ablösen können. Die mittlere Flechte , welche vor der Ladung, versteht sich lediglich von Fässern, her­aus genommen wird, muß sodann auf das Hintere Faß nach der Länge verkehrt aufgestürzet werden. Ucbrigens wird bey der Ladung der Fässer der Wagen mit der linken Seite an den Ladungsort gestellt, werl rechts , um das Vorrathsrad nicht abzubinden, nicht geladen wer­den kaim. Bey Ladung des Hartfutters ist bey der Uebernahme besonders darauf zu sehen, daß die Säcke gut gebunden und nirgends zerrissen sind. Bey dieser Gattung wird die größte Last aus die Mitte und auf den Hinteren Theil des Wagens geladen, und es muß von Zeit zu Zeit nachgesehen werden, ob sich nicht etwa Säcke wetzen und Schaden leiden. §. 9469. Bey Transportirung des Pulvers kann der Gefreyte nicht Sorge genug tragen, um einem sich auS Nachlässigkeit ergeben könnenden Unglücke vorzubeugen. Er muß nicht gestat­ten, daß jemand weder von seiner beyhabenden Mannschaft noch von einer anderen Tabak rauche, vielweniger jemand anderer mit einer Tabakspfeife oder mit einer Laterne, worin Licht ist, den Pulverwägen sich nähere, auch darf überhaupt von den eisernen Wägen-Re­quisiten nichts in die Wagen gelegt werden. Derjenige Unter - Officier oder Gefreyte, welcher eine solche Ladung übernommen und zu transportiren hat, muß nicht nur während des Marsches 'beständig die Vorsicht brauchen, daß weder die ihm entgegen fahrenden Fuhrleute, noch sonst jemand mit einer Tabakspfeife im Munde sich nähere, sondern er muß immer voraus seyn, und jeden mit Bescheidenheit ermahnen, dieses zu unterlassen. Desigleichen hat er bey Passierung der Städte, Märkte und Dörfer, wenn nicht um­gefahren werden kann, einige Schritte vor dem ersten Wagen voraus zu gehen, im Falle er etwas Gefährliches entdecken sollte, solches abzustellen, oder andere Maßregeln zu treffen. §. 6470. Die Ladung selbst aber wird folgender Gestalt bewerkstelliget: Vorausgesetzt, daß die Fässer eines nach bem anderen genau besichtiget worden sind, ob die Reifen alle fest ange­5Die bic SCDaaen 41t taten finb. £? t&. flttt 3. Bei. 783. D 336» Satuiig béé 23röfeé. Sabu ng bér SQtebifäfier. íaíung béé Martfű ti éré. Söeebaebfungen bet) íranés portitungen beá ^'uluerG. £Mj, am 3. Seb. 783. d 336. Satuiig ber^uíberfafTerauf SCEJügett. •önt?, m 3. Seb. 783. d 336.

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