Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 7. (Wien, 1821)

In große Flüsse oder Teiche ist keinesweges zu reiten, sondern es müssen an solchem Orten die Pferde aus den mitzunehmenden Wafferbütteln getränket werden. §. 6449. Wenn marsch irt wird, so gibt der Tambour durch einen Rufstreich das Zeichen zum An­geschirren, ist aber kein Tambour vorhanden, so ist dieses Zeichen auf andere Art zu bewerk­stelligen, wie solches auch bey der Cavallerie geschieht, wo nicht geblasen wird. tz. 645o. Wenn die Pferde bis zum Aufzäumen angeschirret sind, so führt der Gefreyte die ihm unterstehenden Stangenreiter und Beylaufer zu den Wagen, läßt sie von dem Unra- the reinigen, die Achsen aufwinden, sauber abkratzen, und einschmieren, welches, wenn es die Zeit gestattet, Tages zuvor geschehen kann; es versteht sich auf jenen Fall, wo mit Schmeer geschmieret wird. Wenn aber die gewöhnliche Wagenschmiere gebraucht wird, kann solches, besonders bey großer Hitze, Tages zuvor nicht geschehen, wohl aber können die Wägen bey erübrigter Zeit gereiniget werden. Bey Abnehmung der Räder muß genau darauf gesehen werden, ob die Achsbleche, Radbüchsen, Schienen, Staben und Speichen fest sitzen; ob die Ringe nicht etwa los ge­worden, auch ob die Lehnnagel ganz sind, und gut in die Löcher passen. §. 645 r. Zum Anspannen wird das Zeichen mit der Trommel oder sonst gegeben, worauf auf- gezäumet, die Sättel fest gegurtet, und die Pferde zu den Wagen geführt werden. Das Stangenpferd muß um eine Handbreit länger als das Handpferd angespannt, und die Stränge um die Waghölzer müssen gut umschlungen werden. Der Stangenreiter spannt die Stangen-und der Beylaufer die vorderen Pferde ein. Die Zugftränge der vorderen Pferde werden drey Wiener Ellen oder iol/a Schuh lang vom Kummetholze bis zur Wage geführt. Das vordere Handpferd wird nur einen Pferdkopf breit kürzer angespannt, und dergestalt an das Leikseil-Pferd wohl angebunden, daß es demselben mit dem Kopfe nicht gleich kommt. Die Deichselstange muß den Pferden bis an das Kummetholz gehen, und dem Sei- tenblatte gleich stehen. §. 6462. Wenn abmarschirt werden soll, wird das Zeichen gegeben, worauf sich der Stangen­reiter zum Aufsetzen fertig halten muß. Nach erfolgtem doppelten Streiche wird aufgeses­sen , die Beylaufer begeben sich zu den ihnen angewiesenen Wägen, und alle Individuen an ihren bestimmten Ort. Beym Abfahren ist zu beobachten, daß eine Distanz von drey Schritten zwischen der Schußkehle des vorderen Wagens und den nachkommenden vorderen Pferden, so gut es thun- lich ist, gehalten werde. tz. 6453. Der Stangenreiter muß gerade zu Pferde sitzen, mit dem Leibe nicht vorwärts han­gen oder wanken, noch weniger aber mit den Füßen rudern, sondern sich mit den Knien wohl schließen, und den Peitschenstiel vom rechten Schenkel an der Schulter aufwärts hal­ten, der Peitsche sich aber niemahls anders bedienen, als wenn das Pferd einer Ermah­nung bedarf. Den Zügel vom Sattelpferde hält er kurz in der Faust, und eine Zwerchhand über dem Kummetdeckel. Das Leitseil richtet sich solcher Gestalt in die Hand, daß er mit dem Zügel spielen und beyde Pferde zugleich regieren kanm Wenn von der Stelle abgefahren wird, muß er nicht schnalzen, noch mit den Füßen rudern, sondern er gibt mit dem Zügel einen kurzen Rücker, hält die Peitsche in die Höhe, und ruft seine Pferde mit den gewöhnlichen-Worten kurz und frisch an. Band vii. 4 * Von bem A v mee - Fuhrwe se n. Zeichen zum Angefchirren durch den Tambour. Hkth-am 3. Feb. yS3.D 336. Don der Reinigung der Wagen. Hkth. am 3. Feb. 783. d 336. Dom Anspannen. Hkth. am 3. Febr. 783. D 336 . Be obachtungen beym Ab­märsche. Hkth. am 3. Feb. 783. d 336. Bon der Haltung der Pferde. Hkth. am 3. Frb. 783. D 336.

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