Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 6. (Wien, 1821)
78 ' XVI. Ha ktpLstück. VI. Abschnitt. Wem die Erzeugung der Mont ir und Rüstung obliegt. Hkth. am »5. Lept. 767. In welchem Falle den Regimentern das Materiale zur eigenen Erzeugung verabreicht werden kann. Hkth» NM 3»l. 806. E.i33i. » „ ii.2iug.8i4. E.5iz4. „ „ b. Sept.Si4-E.übo i „ „ 8. Jan. 816. e. 82. » » 8. May S i ü. E. 839" „ »2i. Jän. 819. E. i4> In wie weit sich diese Material-Bewilligung auszudeh- nen hatHkth. ain 20. Jul. 806. E.2331. » » ii.2iug- 8i4-E,5i24. „ y> 6. Scpt.6i4.E.5boi. » » 6. März 816.E. 639. » ,, 2i.Jan.8i9.E. 141. Aus welcher Ursache daS Fuhrwesen von der eigenen Erzeugung der Monturs-Sorten ausgeschlossen ist. Hkth. am 11.2tug.Si4.E. 6124. Wie kiese Erzeugung vorzunehmen, und was kadey zu beobachten ist. Hkth. am n. Aug.8i4.E.Si24. Auf welche Monturs - Sorten zur eigenen Erzeugung kein Materiale zu verabfolgen ist. Hkth. am 11.Aug. 814.E.0124. „ „ 8 Jan. 616. E. 82. Wie die Materialien - Empfänge zu geschehen haben. Hkth. am 8. Jan. 816. E. 82. Unter welchen Bedingungen Die eigene Anschaffung und Erzeugung der kleinen Monturs - (Serien den Truppen überlasten werden kann. Hkth. am 29. Aug. 1817. und Zeug zu versehen, damit sowohl der Mann, als auch das Pferd, dort, wo es immer nöthigwird, ohne Anstand zum Dienste verwendet Werden könne. h. 5556. Die Montur und Rüstung für Mann und Pferde aller Truppengattungen der k. k. Armee (die Garden ausgenommen, bey welchen die Beyschaffung selbst geschieht) wird durch die aufgestellten Monturs-Commissionen oder Depots vom cchcem, guten Materiale, nach den in der Adjustirungs - Vorschrift (im dritten Abschnitte dieses Hauptstückes) vorgeschriebe- nen Directiv - Regeln erzeugt, und zur gesetzlichen Abfassung dort aufbewahrt. §. 5557. Obwohl die Erzeugung der Montur eine Obliegenheit der Oekonomie - Commissionen ist, so kann doch den Regimentern und Corps das Erfordernis; an Röckeln und Tuchhosen, wenn sie zur eigenen Erzeugung Gelegenheit haben, entweder ganz oder zur Halste in nicht geschnittenem Materiale, und bte andere Hälfte in nicht fertigen Lorten, sammt dem Mili- zer-Lchnitt- und Macherlohne, von der Monturs-Haupt-Commission zwey Monathe vorder Categorie verabfolgt werden, damit bey der Verschiedenheit der Größe und Starke der Mannschaft, für welche die bey den Monturs-Haupt-Commissionen emgeführten Classen und Gattungen der an den Leib passenden Monturs-Stücke das Verhältniß nicht vollständig erreichen, durch die eigene Erzeugung jedem Mißstande abgeholfen werden könne. H. 5559. Diese Material-Bewilligung hat aber keinesweges sich dahin auszudehnen, daß die Truppen die Hälfte im Materiale annehmen müssen, ohne eine größere Anzahl fertiger Sorten, und um so viel weniger an Materiale fordern zu können, indem manche Regimenter durch ihre innere Beschaffenheit oder durch Local-Umstände sich nicht in der Möglichkeit befinden, eine bedeutende Anzahl Montirungen in der gehörigen Zeit selbst herzustellen. §. 555g. Das Militär-Fuhrwesen ist nicht geeignet, die Leibes - Montur sich selbst zu erzeugen, daher ist diesem Corps jederzeit die Montur durchaus ganz fertig, und denjenigen Regimentern und Corps, welche die Erzeugung derselben bis zur Hälfte nicht zu Stande zu ckringen vermögen, auch eine größere Anzahl fertiger Sorten als bloß zur Hälfte zu verabfolgen. §. 55Cq. Diese. Erzeugung ist mit der strengsten Aufmerksamkeit auf die Material-Qualität und auf die gute Arbeit vorzunehmen, und es kann in dieser dienstmäßigen Sorgfalt bey keiner Truppengattung irgend ein Unterschied gemacht werden. tz. 5561. Die Verabfolgung der Monturs-Stücke im Materiale hat aber auf jene Sorten nicht Statt, welche, wie z. B. die Mäntel, nicht an den Leib passen. Diese werden durchaus bey den Monturs - Commissionen verfertiget. Eben fa müssen die allenfallsig erforderlichen Kamaschen und Leibel (welche aus ungenäßtem Tuche zu erzeugen sind) im fertigen Stande empfangen werden. §. 5562. Die Empfänge deS Materials und der fertigen Sorten haben auf Entwürfe und gegen Quittungen der verschiedenen Truppenkörper, mithin bey den Grenadieren divisionsweise zu geschehen, wenn sie sich nicht bey ihrem Regimente befinden, da in diesem letzteren Falle das Reginient auch für seine Grenadier-Division zu fassen hat. Ein allgemeiner Empfangs- Termin kann nicht angenommen werden, da dieselben in der Monturs-Categorie ihrer Regimenter verbleiben müssen. §. 5563. Die Erzeugmrg der kleinen Monturs - Stücke und die Beyschaffung des Materials dazu kann den Truppen nur dann, wenn die Beyschaffung des Materials und die Erzeu-