Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 6. (Wien, 1821)

Von der Montur und Rüstung der Mannschaft und Pferde. 79 gung derselben im angemessenen Ppeise erreicht werden kann, und die Regimenter und Corps solche übernehmen wollen, überlassen werden. In diesem Falle haben die Truppen immer früher die Erklärung abzugeben, ob und in wie weit sie dazu sich in der Gelegenheit be­finden, und welche Preise zu erreichen seyn würden. Damir diese Erklärungen aber dem Zwecke entsprechen, so ist hierüber eine Eingabe nach dem beygedruckten Formulare Nr. i. zu verfassen, und dem Vorgesetzten General-Commando einzureichen, wobey Fol­gendes zur Nachachtung dient. §. 5564. Diese Verhandlungen müssen mit Intervenirung des respicirenden Feld - Kriegs - Com- missärs und ohne schädliche Kreuzung der Lruppenkörper gepflogen werden, und es ist darin ausdrücklich mit den betreffenden ersten Erzeugern, nähmlich mit den Fabriken, auf welche eigentlich in diesem Geschäfte die Absicht gerichtet ist, das Uebereinkommen zu treffen. Da diese Verhandlungen erst der hofkriegsräthltchen Genehmigung unterliegen, so kön­nen dieselben auch vorhinein keine verbindende Wirkung haben. §. 556.5. In solchen Fällen sind die Regimenter und sonstigen Truppenkörper für die gute Beschaffenheit der betreffenden Monturs-Stücke und für die vorgeschriebene Form dersel­ben, so wie auch dafür verantwortlich, daß keine Beyschaffung über die Gebühr geschehe. §. 5566. Die dießfällfigen Erklärungen/ beziehungsweise Eingaben, sind vom General - Com- mando mittelst eines Verzeichnisses dein Hofkriegsrathe vorzulegen, und wenn bey den 1 Erklärungen der Truppen oder sonst über die Sache selbst von Seite des General-Com- ' m ndo's Bemerkungen sich ergeben sollten, so sind diese in den Einbegleitungs - Berichten, . gehörig aus einander gesetzt, genau anzuführen. tz. 55by. Alle Monturs - Sorten, ausschließlich der Leibel, Holzmützen und Fäustlinge, sie mögen von der Monturs-Commission oder durch die Truppen felbft erzeugt werden, müf- : fen von genäßtem Tuche und guter Qualität seyn, und die Näffung hat der Erzeu- [ gung der Monturs - Sorten vorher zu gehen. Um bey den Truppen, welchen zur Erzeugung j der Montur ganze Stücke Materiale bewilliget werden, die von den Monturs-Commis­sion genäßten Tücher ganz kennbar zu bezeichnen, muß jedes genäßte Monturs - Tuch von dem die Monturs-Commission resvicirenden Feld-Kriegs -Cemmissariate an beyden Enden, mit einem Nässungs-Controll-Stämpel versehen seyn. §. 5568. Alle Monturs - Sorten, die bey den Monturs-Commissionen oder bey den Regi­mentern erzeuget werden, müssen, und zwar erstere mit den Anfangsbuchstaben der Mon-( turs-Commission, letztere aber mit der Regiments- Nummer, über dieß beyde mit den Claffen und Gattungen der Montur, dann mit einem zweyten Stämpel, der die Jah­reszahl enthalten muß, versehen werden, welche Stämpel die Monturs - Commissionen an­zuschaffen, und die Regimenter von denselben gegen Quittung zu empfangen haben. §. 556g. D ie auf eigenen Einkauf verfertigten und gestämpelten Monturs-Stücke müssen von dem Brigadier und respicirenden Feld-Kriegs-Commistär durchaus untersucht werden, ‘ und von letzterem ist nach dieser augenscheinlichen Ueberzeugung auf dem Entwürfe, mittelst „ dessen und der Quittung das Materiale zu den betreffenden Sorton der Monturs-Com- 3 Mission, als von daher empfangen, quittirt wurde, die Bestätigung anznmerken, welche Gattungen und Anzahl verfertiget befunden worden sind, dainit solcher Gestalt gegen die HofkriegSbuchhalrung sich ausgewiesen werden kann.- 33}te Sie PiefjfaCfs richtigen j ©ertfanPIungen ii>ctJ , Pen főtten, unP wem fte jtw 23«­gnepmigung »erliegen finP. m ig- Jfug. 1817, ■ -5ür w«ö Pie Gruppen Per, : eigener (Srjeugungoerantworfí fid; 6,'eiPen. •£ftp. am 29. 2fug. 1817. 2fufwelcpe 2frt Pie Piefjfatt* ; ftgen (SingaPen »on Pem ©e* neral * dommanPo Pem ®of5 friegßratpe »orjufegen finP. ’ £ftp. am i5.2fug. 1752. » „ '»g.JfMg. 1817. 23on wefdjem Sudje Pie 39ionturß ? ©orten ju erzeugen finP, unP maß Per drjeuguiijj PerfelPen porjiigepen pat. SFtp. am n.2rng. 814.E.5n4. » „ si.3un.8i5.E,3o63* „ „ J2.2fpr.8i6. E. 1157. 2Jlit weitem ©táittpef Pie , erjeugten 2ttonturßi©orten $u »erfepen finP. ijftp. am 28. £än. fo8. e 85. .» >, 8.3ün. 816. e 82. „ „ 11. jyrärjei6.E864* tt 11 26. 5100.817. E 3649. ?Die Pie »etferfigfen TOon- turß* ©orten t>on Pem aSrig«1 Pier unP Petti S-eltfrieg^dom* mififär é« untecfiupen finP. .sjftp. amö.3än. 816, e 8».

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