Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 6. (Wien, 1821)

s5u Brand mit den Anfangs­buchstaben des Rahmens des Lieferanten. Hkrh. am >9. Apr. 8>5. K 1673, Verfassung deS Pferdstel- lunas-Rapportes und For­mular hierzu. Hkth.am 8. Seb. 8.4. k 676. » » 2z. Apr« öi5. u 1798. J Zulagen für die Assentirungs- Commandanten. Hkth. am -2. JUN. 8-5.1 3563. XIX. Hauptstück. IV. Abschnitt. Von der Pferde stellung in Kriegszeiten. §. 6»43. Um alle Anstände bey der Afsentirung zu beseitigen, ist nebst dem, daß der Nähme des Lieferanten in der Assent-Liste bey jedem Pferde angemerkt wird, jedes Pferd m 11 den Anfangsbuchstaben des Rahmens der Lieferanten in ferner oder in Ge­genwart seiner Bestellten unter der Mahne zu brennen. h. 6144. Sobald eine Lieferung von Cavallerie - Remonten contrahirt oder der Handankauf der­selben angeordnet ist, muß der Stellungs-Rapport von acht zu acht Tagen ver­lässig erstattet werden. Um bey Erstattung der Rapporte eine Gleichförmigkeit zu erhalten, ist für die Ver­fassung derselben das Formular hier beygedruckt. Diese Rapporte sind doppelt zu verfassen, und eine Abschrift davon rst direkte an den Hofkriegsrath, bte andere aber dem Vorgesetzten General-Commando einzusenden. Wenn eine Uebernahms-Commission von mehreren Lieferanten Cavallerie-Remonten zu übernehmen hat, müssen die Rapporte für jeden Lteferanten besonders verfaßt und ein- gefthickr werden. Wenn ferner der nahmltche Lieferant auf verschiedene Contracte zu liefern hatte, so müssen so viele abgesonderte Rapporte erstattet werden, als besondere Lieferungs- Contracte bestehen, um genau ersehen zu können, in wie weit jeder Contract von dem Lie­feranten erfüllt wird. Die Rapporte über jede Lieferung sind, von Nummer 1 angefangen, mit fortlaufen­den Nummern zu bezeichnen. Wenn den Lieferanten mehrere Ablieferungs-Stationen zugestanden worden sind, so muß der Assentirungs - Commission bekannt gemacht werden, wie viele Pferde jeder Gattung die Lieferanten auf den verschiedenen Assentirungs - Plätzen auf ihren ganzen Contract abzu­liefern haben, wobey die Assentirungs-Commission von keinem Lieferanten mehrere Pferde zu übernehmen hat, als nach der getroffenen Repartttion auf den betreffenden Assentirungs- Plätzen zu stellen sind. Bey Erstattung des Rapportes ist auch ersichtlich zu machen, an welche Regimenter, und zwar an welchen Tagen, bte Pferde abgegeben worden sind. §. 6140. Den zur Pferdeübernahme commandirten Officieren und der Mannschaft ist während ihrer Commandirung nachstehende Zulage bestimmt: 1 Stabs - Officier erhält täglich » » » » » 2 fl. — kr. 1 Ober - Officier »*»»»» — 1 Oberschmied » * » » » — ia 1 Wachtmeister » » » » » — 9 , 1 Schmied oder Corporal » » » » » — 6 1 Gemeiner » » » » » — 3, welche denselben erst bey Auflösung der Commission, nach eingehohlter und erfolgter hoher Bewilligung, gegen kriegscommissariatischen Entwurf zu erfolgen ist.

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