Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 6. (Wien, 1821)
Xix. Hauptstück. V. Abschnitt. Von dem Pferde-Einkäufe in Friedenszeiten. a5i Remonten * Uebernahms - Commando .lt ^ gr^< R a pp o r t' N r. ... Von... bis...' An bewilligten Procenten Vermöge Contractes Nr... hat der Lieferant N. N. zu liefern, und zwar bis....................................................................... Hierauf waren bey Erstattung des letzten Rapportes Nr. . . bereits gestellt............................................................................... Seither sind neuerdings übernommen worden.................................. _ _____________Summa der bisher übernommenen Pferde. . Folglich sind noch rückständig................................... ................... Bey Erstattung des letzten Rapportes waren in loco verblieben........... Hierzu die oben ausgewiesenen, von Lieferanten seit letztem Rapporte ____gestellten. .......................................................................... Zusammen.............. Hiervon sind seit letztem Rapport« abgegeben worden, den..ten am N. Umgestanden............................................................................... Summa des Abganges se t letztem Rapporte . . Nach Abschlag derselben bleiben noch in loco............................................................ Hierauf sind noch anzuweisen für N. N. Regiment........................... Anmerkung. Vo n den in loco verbliebenen Pferden sind zur sogleichen Abgabe geeignet: Kürassiere-, Dragoner-Pferde, rc. die zur Abgabe geeignet sind, sind mit folgenden Krankheiten behaftet rc. N. R. Sign. N. den . Commissions - Glieder. V. Abschnitt. Von dem Pferde-Ein kaufe. A. I n Friedenszeiten. §. 6146. Nachdem die Militär - Gestüte nicht zureichen, das Kriegserforderniß an Pferden hinlänglich zu decken, so wird es den Beschäl-Commanden noch zur besonderen Pflicht gemacht, den Ankauf der Pferde, in so weit solcher vom Hofkriegsrathe angeordnet wird, durch Contracte im Licitations-Wege, oder durch Handeinkaufe zu besorgen. §. 6147. Wenn aber der Handeinkauf an Remonten den Regimentern bewilliget wird, so hat sich derselbe bloß auf den Regiments-Bezirk zu beschränken, und es sind die Remonten um den jeweiligen fest gesetztewHandeinkaufspreis anzukaufen, jedoch bleiben die Regiments-Commandanten für die volle Angemessenheit der Remonten, welche angekauft werden, verantwortlich. 64 * Die Beschäl-Commanden haben dem Ankauf der Pferde zu besorgen. Hkth. am 1.3(119.781. Die Handeinkäufe einzelner Remonten, wenn sie den Regimentern bewilliget werden, haben sich nur auf den Bezirk des Regiments zu beschränken. Hkth.am 21. Jun. 818.11,386. » » 19. Jul. 8i3, H 2687. Band VI. Äüröffter í Díemoníeit. Dragoner = Díenionten. ßeicbfe Zementen. febroete 3tigpferbe. ieidjfe Biigpferbe. t spaefpferbe. ■imni.MMimirr hiioth m