Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 6. (Wien, 1821)

H. 6096. Auf den, sowohl von Militär-als Civil-Cur-Schmieden für kranke und marode Pferde verschriebenen Recepten müssen von dem angeordneten Arzeneymittel das Gewicht und die Bestandtheile ausgesetzt, und zugleich auf jedem Recepte die Krankheit und eine Beschreibung des Pferdes angemerkt werden. tz. 6097. Den Lonten der bürgerlichen Apotheker und der Civil - Cur - Schmiede müssen die erwähnten Recepte jederzeit beygeschlossen, auch über dieses in den Conten der Civil- Cur - Schmiede die Forderungen für ihre ärztlichen Bemühungen besonders ausgewie­sen werden. h. 6098. Auf diesen Conten der bürgerlichen Apotheker und Civil-Cur-Schmiede müssen sowohl die Umstande, welche die Abnahme der Arzeneyen nothwendig machten, als auch die Nichtigkeit der geleisteten Bezahlung feldkriegscommissariatisch, oder, in Ermangelung eines solchen Beamten, ortsobrigkeitlich bestätiget seyn. h. 6099. Die halbjährig zu legenden Ausweise, Verzeichnisse oder Rechnungen über die auf Pferdrar zeneyen undPfer de -Euren verwendeten Gel­der sind, so wie für die Regimenter, Corps und sonstigen Brauschen im 49. Hauptstücke vorgeschrieben ist, zur vorläufigen Liquidirung an die Hofkriegsbuchhaltung einzusenden, und die einstweilen actio zu führenden Medikamenten-Gelder-Reste auf die erhaltenen Liquida­tionen in ihren Rechnungen in Ausgabe zu stellen. §. 6100. Nach Localirät und Bedürfniß kann auch ein mäßiger M e d i c a m e n t e n - V 0 r r a t h für unvorgesehene und plötzlich eiNtretende Krankheitsfälle der Pferde bey den verschiedenen Posten und Divisionen gefaßt und beybehalten werden', mit dem Bemerken, daß die feld­kriegscommissariatisch bestätigten Consignationen über die zur Fassung angetragenen Arzeney-Artikel dem dirigirenden Feldstabsarzte jeder Provinz zur vorherigen Censurirung und Bestätigung vorgelegt werden sollen. §. 6101. Die Geschirre zu den Arzeneyen haben die Departements selbstmitzubringen, oder sie müssen, wenn solche von den Feld-Apotheken hergegeben werden, dem Regie-Fonde besonders vergütet, und in diesem Falle in der Faffungs - Specification aufgeführt werden. §. 6102, Um i'ie- untauglichen Beschäler nichr lange im Futter zu haben, sind jene, die im künftigen Jahre nicht mehr verwendet werden können, mir der ausführlichen Be­schreibung, noch vor der Erstattung der Relation über das Beschälgeschäft, dem Hof­kriegsrathe anzuzeigen. §. 6io3. Diese untauglich angegebenen Reitbeschäler sind, nach gemachter gehöriger Anzeige und nach darüber erhaltener Bewilligung, mit einer Revisions-Liste, worin jedoch, außer der Beschreibung des Beschälers, auch der Ankäufer und Verkäufer desselben, nebst dem Verkaufspreise bemerkt seyn müssen, nach Wien zu mstradiren, wo er alsdann erst seine Bestimmung erhalten wird. §. 6104. Die Avancements der Officiere und Unter- Officiere schlagt der Commandant dem Jnspecteur, und dieser über die Officiere dem Hofkriegsrathe vor. Die Officiere erhalten keine Decrete, und bezahlen keine Taxe; sie sind des Equipirungs - Bey- trages nach dem Cavallerie - Fuße fähig, unterliegen aber auch in Friedenszeiten der einja-ngen Gage-Carenz. Von der Remontirung durch Beschäl- und Remontiruugs- Departements» s3i Wie die Recepte der Cur- Schmiede zu verfassen sind. Hkth. am 4- Apr. 816. K >5ro. 3» den Conten der Civil- Eur - Schmiede sind ihre For­derungen für ärztliche Bemü­hungen besonders auszuwei- fen. Hkth. am 4- Apr. 8>6. Hi5zo. Bestätigung der Conten. Hkth.am 4« Apr. 816,it iSzo. Derrechnungsart der Pfer­de - Medicamenten - Gelder. Hkth.am 4.Apr. 6.6.K .5*o, Unterhaltung eines kleinen Medicamenten-Dorrathes und Censurirung der Fassungs- Consignation durch einen Stabsarzt. Hkth. am 3. Aug. 8.8. L5i37. Bestellung der Geschirre zu den Arzeneyen. Hkth. am 2. 3un. 810. D 3zo8. Jährliche Anzeige über die untauglichen Beschäler. Hkth. am 6. May. 786. d 918. Superarbitrirung der un­tauglichen Beschäler. Hkth.am ... Sep. 793. d 4976. Avancements der Officiere und Unter - Officiere. Hkrh.aitt 29. 5i&. 79Í. 11 980,

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