Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 6. (Wien, 1821)

XIX. Hauptstück. III. Abschnitt. Remonten-Ankauf. Hkth. am 18. Jun. ?85. » » *9. Ieb.793. D 980. Assentn'una der angekauf­ten Pferde. Hkth. am 3>.Jan. 76^. d »37. Alter und Maß derRemsn- ten. Präsidial - Verordnung vom -8. März und »7. Apr 815. Hkth. am 16.2fpr. 8i5.h 1672. » » 20. 3un. 8i5, K3o55. » » 17. Jut. 8i5. K 3602. « » 21, 8i5. ft 4694. Brandzeichen der angekauf­ten Pferde. Hkth.am >2. Inn. 807. D 2414. Ausweis über die verkauf­ten Pfe.rde. Hkth. am 36. Jun. 807, d 2639. F. Superarbitrirung der ange­kauften Pferde. Hkth. am >5. May 606.0 i5io. » » 14. iiov. 808. D 2880. Bey Bereisung der Beschql- Stancnen bedienen sich die Lfficiereder Dorspannspferde- Hkth.am 'r.März 794-li >>64. die Prämien - Vertheilungs- Commission nicht irre leiten oder zum Ankäufe bewegen lassen darf. Da der Preis für solche Pferde nach ihren mehr ober minder vorhandenen Eigenschaf­ten sich richtet, und sohin nicht im Allgemeinen oder vorhinein bestimmt werden kann: so haben die Beschäl- und Remontirungs - Departements zwey Monathe vor der jährlichen Prämien-Vertheilung wegen Bestimmung der alternirenden Preise bey dem Remontirungs- Jnspecteur sich anzufragen, welcher nach Uebersicht des Ganzen die Preise bestimmen, und auch anordnen wird, welche Gattung Hengste vorzüglich, und in welcher Zahl solche ange­kauft werden sollen. §. 6o65. Die Beschäl - Stations - Officiere haben auch außer der Beschalzeit und das ganze Jahr hindurch den Ankauf tauglicher Remonten sich angelegen seyn zu lassen, und die Gegenden außer den Beschäl-Stations-Districten zu besuchen. Den guten Inländer-Pferden ist jedoch nach Maß, als die Inländer-Zucht zunimmt, der Vorzug zu geben. tz. 6066. Jedes dieser angekauften Pferde ist sogleich bar auszuzahlen, wozu die Beschals-Com- manden das erforderliche Geld aus der Kriegs-Cassa auf Verrechnung erhalten. Diese Pferde sind vom Tage des Ankaufes zu assentiren, und auf Rechnung des Aerariums zu verpfle­gen. Von dem geschehenen Einkäufe ist dem vorstehenden General - Commando die Anzeige zu erstatten, welches sonach die Vertheilung an die Regimenter oder Fuhrwesens-Abthei­lungen bewirkt. tz. 6067. Da s Alter der Remonten ist von 5 bis höchstens 7 Jahren, und bey den Fuhrwesens­und Packpferden von 5 bis 6, höchstens 9 Jahren. Das Maß der Kürassier-Remonten ist von i5 Faust 2 Zoll bis 16 Faust 1 Zoll; jenes der Dragoner von i5 Faust bis i5 Faust 2 Zoll, und der leichten Remonten nicht unter 14 Faust 3 Zoll. Das Maß der schweren Fuhrwesenspferde zu der Belagerungs-Artillerie und den Pontons bestehet in 16 bis »7 Faust; der übrigen schweren Fuhrwesenspferde in i 5 Faust 2 Zoll, der leichten Fuhrwesens­pferde von 14 Faust 2 bis 3 Zoll, und der Packpferde von i3'/2 bis u\ Faust. tz. 6068. Jedes erkaufte und assentirte Pferd erhalt nebst dem kaiserlichen Brande auch den An-> fangsbuchstaben des Landes, von welcher Remontirung es gekauft worden ist, auf den Hin­teren Schenkelbacken gebrannt; daher auch jeder Commandant zwey Brenneisen bekommt. Das Nummer-Brenneisen erhält jeder Ankaufs-Officier von dem Commandanten, mit welchem jener alle die von ihm angekauften Pferde am Halse bezeichnet. Das große Brenneisen aber soll von dem Commandanten nicht eher aufgedrückt werden, als wenn er die Pferde von dem Ankaufs-Officiere wirklich übernommen hat; denn dieses Brandzeichen ist das eigentliche Gutheißungszeichen derselben. tz. 6069. Ueber alle diese erkauften Pferde ist mit Ende Octobers eines jeden Jahres der Aus­weis (nach dem rückwärts beygefügten Formulare) dergestalt zu verfassen, daß er in den ersten Tagen des Monathes November unfehlbar beym Hofkriegsrache eintreffe. tz. 6070. Bey Superarbitrirung.ett der von den Officieren angekauften Pferde haben die Commandanten strenge zu Werke zu gehen, weil der Ersatz der schlecht angekauften Pferde nicht den Officieren, sondern dem Commandanten zur Last gelegt werden würde. tz. 6071. Während der Beschälzeit, wo es erforderlich ist, daß die Stationen von den Officie­ren öfters besucht werden können, sooft es um die Gewinnung der Zeit zu thuu lst, und in so weit die Gebrauchspferde wegen der starken Ausdehnung nicht zulangen, Vor­spannspferde genommen werden.

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