Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 6. (Wien, 1821)
Von der Remontirung durch Beschäl- und Remontirungs-Departements. 220 §. 6061« Als Remonten nach dem erreichten Alter von 4^2 Jahren, wo sie die ordinäre Gebühr eines DienstpferdeS erhalten, sind sie im Winter wenigstens durch einen Monath mit geschrotenem, und den anderen Monath mit eingenäßtem Hafer zu füttern, und es ist denselben des Monathes zwey Mahl Steinsalz zum Lecken vorzulegen. Nach der Grasfütterung, durch welche den Pferden die Zähne so stumpf werden, daß sie die ersten Tage kein hartes Futter genießen können, sind ihnen das Maul und die Zähne ein paar Mahl mit Essig, Salz und etwas gestoßenem Knoblauche auszuwaschen. §. 6062. Manche Umstände machen den Ankauf der Follen nothwendig, die Commanden können daher die viel versprechenden, und besonders jene, wo Gefahr ist, daß sie verwahrloset werden, bey Zeiten erkaufen, und in ihren Depots erziehen. §. 6o63. E s ist bekannt, daß der Follen an kauf schwerer ist, als die ausgewachsenen Remonten, weil sich nicht immer verlässig bestimmen läßt, was aus einem zu jungen Thiere werden wird; damit aber die ankaufenden Officiere, von welchen man voraus setzt, daß sie gute Pferdekenner sind, nicht ängstlich in ihren Geschäften seyn mögen, so werden nachstehende P uncte zur Erleichterung des Ankaufes fest gesetzt. A e u ß e r l i ch: rtens: Gesunde Augen. 2tens: Auf keinem Fuße hinkend durch Spat, Ringbein oder starke Floßgalle. 3tens: Keinen übermäßig eingebogenen Rücken und stark durchfattende Fessel, auch nicht einhüftig. Innerlich: 4tens: Nicht dämpfig oder mit Steckhusten behaftet. Stenö: Keinen Nabel - oder Seitenbruch. óteng: Wohl zu unterscheiden, ob die Drüsenkrankheit nicht bösartig sey, und keine fest anklebenden Knollen sich an dem inwendigen Kinnbackenbeine befinden. 7tens: Keine Scheben, oder wurmartig. Endlich ist auf die Abstammung in so weit möglich Rücksicht zu nehmen, wozu die geführten Beschäl-Protocolle einige Hülfe geben können, und vielleicht Vater und Mutter dem Officiere bekannt seyn werden. Man muß noch dabey bemerken, daß, nachdem besonders zur Beurtheilung der einjährigen Füllen viele, nur durch Erfahrung und scharfen Beobachtungsgeist zureichende Kenntnisse gehören, die Ankäufer anfänglich sparsamer auf solche gar junge Thiere die Absicht richten, und mehr zwey- und dreyjährige kaufen sollen, bis sie sich von der Richtigkeit ihrer Beurtheilung werden überzeugt haben. Der bewirkte Ankauf der Follen und jungen Pferde ist in jedem monathlichen Standesausweise ersichtlich zu machen, und darin sind in margine jene Officiere zu benennen, welche sich dabey ausgezeichnet haben. §. 6064. Die vorzüglichste Gelegenheit, schöne und v ollko m me ne H e ng sie anzukaufen, ist sicher die Prämien-Verrheilung. Die Commandanten der Beschäl- und Remontirungs-Departements, sowie der bey der Prämien-Vertheilung intervenirende Cavallerie- Brigadier, haben unter eigener Verantwortung darauf zu sehen, daß sie nur ganz fehlerfreye Hengste kaufen, welche volle Hoffnung geben, gute Landes-Beschäler von großem Zugschlage zu werden. Auch sollen solche junge Hengste wenigstens schon drey Jahre alt seyn. Jüngere sind nur dann anzukaufen, wenn es zur Aufmunterung der Pferdezucht durchaus nothwendig erachtet wird, oder hier und da ein so junger Hengst eine besondere Aufmerksamkeit verdienet; wobey aber nicht bloß auf Außenseite oder Llebhaberey gesehen werden muß, durch die sich Band vi. 67 Ankauf der Beschäler. Hkth.am *z.3(in,8n, Ks49 SfiitíeifUtiijáftft bet ftetttöiu te n s ^feröe. $eb. 809. Soiicnmtfauf. §ft^. fltti 29.Seb. 792, d 988, Ifnleitiuig aum SöUenan; faufe. *3» 806, D 1149,