Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 6. (Wien, 1821)
Von der Remontirung durch Beschäl- und Remontirungs-Departements. ni£ §. 6008. In jeder Station, wo Beschäler einquartiert werden, müssen die Stallungen ausgesucht werden; auch ist nachzufthen, ob die Bahren nicht durchlöchert sind, in welchem Falle dieselben gut verstopft und vermacht werden müssen, damit das Futter nicht durchfallen kann. Die etwa heraus stehenden Nägel und Stifte in den Bahren und Heuleitern müssen weggeschafft werden, damit sich kein Beschäler dadurch in den Augen oder sonst wo beschädigen kann. Ferner muffen die Bahren mit Stroh immer rein ausgeputzt werden. Falls keine Streubäume vorhanden wären, so muß mittelst längerer Hölzer zwischen zwey Hengsten eine Art Streubaum vorn an den Bahren angebunden werden, damit sie sich nicht schlagen können. §. 6009. Nach dem Einrücken in jede Marsch-Station sollen den Hengsten, sobald sie ganz ab- gekühlet und mit Stroh gut abgerieben sind, zuerst die Augen und die Nase, dann die Füße und der Schlauch abgewaschen, und vom Staube gereiniget werden, ferner sind den Beschälern die Elsen von den vorderen Füßen abzunehmen, damit siebe») dem Belegen die Sru- ten nicht beschädigen können. tz. 6010. Im Falle, daß beym Einrücken in der Beschäl-Station in den Stallungen, an dem Probier-Stande, Belegplatze oder sonst irgend wo etwas fehlen sollte, so ist auf eine bescheidene Art das Nörhige zu verlangen, und erst dann, wenn dieses fruchtlos wäre, es gleich an das Commando zu melden, damit von demselben die nöthige Abhülfe eingeleitet werden kann. §. 6011. Die Stallungen müssen stets auf das reinste gehalten, und aller Unrath muß aus denselben sogleich weggefühlt werden, damit kein Dunst oder Geruch entstehe, welches den Hengsten, besonders für die Augen, nachtheilig ist. Um sowohl diese Reinlichkeit zu erhalten, als auch, damit bey den Hengsten kein Unglück entstehen möge, muß bey Tag und bey Nacht stets ein Mann im Stalle bleiben. tz. 60iS. Der Unter - Officier muß sein Quartier immer in der Nahe des Beschälstalles haben , und jeden Augenblick zu sinden seyn, damit, wenn Stuten zum Belegen gebracht werden, oder sonst etwas vorfallt, er gleich bey der Hand ist, und n.cht, wie es schon geschah, daß die Leute mit den Stuten mehrere Stunden lang aus ben Unter - Officier warten müssen. tz. 6o‘.3. Sowohl der Ort des Probier-Standes, als auch der Belegplatz, ist mit Sand oder feinem Schutte zu überführen, damit die Beschäler beym Belegen nicht ausrutschen. Diese Plätze müssen ebenfalls immer rein gehalten, unb alle groben Steine, Hvlzspäne oder sonstiger Unrath sorgfältig weggeschasst werden. tz 6014. Es ist genau darauf zu sehen, daß die Fourage stets von der besten Qualität beigeschafft werde, und auch nichts von dem vorgeschriebenen Maße und Gewicht abgehe. Der Hafer muß in einem verschlossenen Futterkasten, das Heu und Scroh aber in einer trockenen, wohl verwahrten Kammer oder Boden aufbewahret werden, wozu der Unter- Officier die Sperre har. Die beyhabenden Requisiren sind aus einem trockenen Orte aufzuhängen. tz. 6oi5. Der Unter-Officier muß beym Füttern, Putzen und Tranken zugegen seyn, und mit allem Ernste und mit Schärfe darauf sehen, daß die Beschäler stets auf das reinste geputzt, Schopf und Schweif immer ordentlich, weder zu kurz noch zu lang, in Stand gehalten, die Mähnen, damit sie nicht so struppig und unter einander gewühlt aussehen, gerupft, die Ohren und Füße ordentlich ausgeschoren werden, weil, wenn die Haare so lang sind, der Unrath und Staub sich hinein setzt, und geschwollene offene Füße und Mauken daraus Me die Stallungen in den Marsch - Stationen zu untersuchen und einjurichten sind. Hkth.amZ-, 2än. 784,b 237. Was nach dem Einrücken in den Marsch - Stationen zu beobachten ist. Hkth. am3-. 2än. 784. D 287. Wie sich zu benehmen ist, wenn in den Beschäl-Stationen an dem Röthigen etwai fehlte. Hkth.am 3-. 2an.734.1s 237 Die Stallungen sind stet« reinlich zu erhalten, und eine Stallwache aufzustellen. Hkth. am3,. 3«n. 784.1s 187. Der Unter - Officier muß sein Quartier in der Nähe der Beschäl - Stallungen haben. Hkth. am 3i, 2än. 784. d 287. Der Probier-Stand und der Belegplatz sind mit Sand oder feinem Schutte zu überführen. Hkth. am 3i. 2än. 784. is 187. Aufbewahrung der Fourage. Hkth. an>3i. 2än. 784. is 28* Der Unter« Officier mufi beym Füttern, Putzen und Tränken zugegen fenn. Hkth. am 3i. 2än. 784. is *87.