Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 6. (Wien, 1821)

XVI. Hauptstück? VI. Abschnitt ■Sicitm Difitirung der ver­schiedenen Magazine. Hkth. am 2. Märj77°- » 4- ®C<r. 773» Was mit dem Abfälle tu ge­schehen hat. Hkth. am 2. Mär» 770. ... 4- Dec. 778, fammen genommen, abgewogen, die Holzgattungen aber aufgeklaftert, und dagegen im Maße und Gewichte darin zum Empfange vorgeschrieben werden. §. 5703. Die im Magazine vorhandenen fertigen Tuch-, Leinen-, Erz-, Posamentierer-, Schuh- und Pferdrüstungs - Sorten sind immer, wie jedes andere, größten Theils aus- eigener Erzeugung bestellt, mithin sind sie in den Manipulationen bey der wöchentlichen Visitirung zu vergleichen, und die außerdem eingelieferten und von Mithaftern vifftirten Sor­ten werden den von den Uebernehmern ausgefertigten Lieferscheinen entgegen gehalten, die Quittungen hierauf gestellet, und nach richtigem Befunde coramisirt. §. 6704» Ganz anders ist das Verhäldniß in der Hemdenzuschneiderey, dann in den Schneider­und Schuhmacher-Werkstätten. Daselbst sind die Faffun.gs- und Verschnei'dungs- und so auch die Zahlungs- Protokolle öfers und genau zu revidiren,- und da hieraus alle erzeugten Sorten den Empfang der erst vorerwähnten Magazine ausmachen, auch der darin ausge­fallene, Rest an zugeschnittenen Sorten als Materigle girirt werden muß, so werden die geschnittenen Sorten bey jedem moiiathlichenAbschluffe inventirt, in das Materiale nach )en bemessenen Dividenten reducirt, und dein im Verschneidungs - Protokolle ausgefallerren Rc--. be zur Ueberzeugung der vollen Richtigkeit gleichgehalren* §. 5705. Der sich bey jeder Verschneidung ergebende Abfall, er mag von Tuch, Leinwand, Zwilch, Leder oder von was immer für einer Gattung seyn, wird nach jedem Schnitte in Ge­genwart des commissariatischen Beamten abgewogen, und sowohl zur Empfangnahme im Protokolle, als auch zur Abgabe an das betreffende Magazin vorgeschrieben, wo sodann, wenn der Contrahenr, welcher den Abfall und die alten unbrauchbaren Sorten übernimmt, eintrifft, demselben der gesammelte Vorrath im nahmlichen Gewichte, in Beyseyn des com- missariatischen Beamten, verabfolget, und die Bezahlung dafür geleistet wird. h. 5joG. Trifft es sich, daß unbrauchbare, von Regimentern eingelieferte Sorten noch zur Ev- zeugung kleinerer Sorten oder Beflandcheile zum Besten des Aerariums verschnitten werden können, so werden auch diese nach ihrer Eigenschaft in Gegenwart des commissariatischen Beamten abgewogen, zergliedert, und, wenn sie verschnitten worden sind, sowohl die dar­aus noch erzeugten Gattungen, als auch der sich ergebene Abfall, wiederhohlr abgewogen. Wenn deren Gewicht wieder das nahmliche ist, so erhellet daraus, daß keine Berorthei- lung emgetreten ist, nrithin werden die Erzeugungen neu oder altbrauchbar, wie der Abfall, zum Empfange und zur Ausgabe verzeichnt, und mit denselben, wie erst er­wähnet worden ist, vorgegangen. §. 5707. In den Packschupfen werden von den Regimentern, Corps und Brauschen alle Gat­tungen Montur, Armatur und Rüstungen, auch Feld-Requisiten, mit einem Worte Al­les, was dieselben abzuführen befehliget sind, Hinterleger. Nachdem zu deren Untersu­chung daselbst alle erforderlichen Meister beygezogen werden, so geschiehec in Gegenwart des controllirenden B.amten und eines Mithafters die Classificirung derselben, und so fern Alles mit voller Ueberzeugung richtig befunden worden ist, wird jedes Stück nach Maß der Beschaffenheit in die Visirir - Raporte eingetragen, in die betreffenden Depar­tements abgegeben, und den Parteyen hiernach dieAbquittlrung geleistet; jedoch das, was ganz unbrauchbar ist, und unter den Abfall oder unter das Erz zu kommen hat, wird sogleich abgewogen, und nicht mehr in seiner vorigen, sondern in der dermahligen Eigen­schaft dahin, wohin es gehört, abgegeben. Äermanjprklirung der von den Regimentern einzcliesrr- -len alten teerten- Hk h. ast 2. März 77s. /, .. 4. Dec. 77-3, Classificirung der atgegebe­nen unbrauchbaren Gerten. Hkrh. am 2. März770. ... ». 4- Dec. 773, 93ijftafien Vet ©eiweiöer# nnö @d?uVmadjer, 5Q3erf(lat; ten. am 2. Stärj 770, „ „4. f. 77^.-

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