Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 5. (Wien, 1820)
58 XVI. Hauptftück. IV. Abschnitt. Protokolle des vierzehnten Departements. Hkth. am 10, Nov. 790. E 3,16, Rrs. >33. Vertheilüng der alten Sorten in die Departements. Hkth. am 20.9ÍCV. 790.E 3,56. Anweisung zur H'mpfangs- stellung derlei» Sorten für dis Departements. Hkth. am 20. Nov. 790, E 3,56. Zergliederung dieser Sorten. Hkth.am ro. Nov. 790. E 3,56. §. L3()t). Bey Versendung der Charpien tritt die Vorsicht ein, daß keine, sie mögen bey einer Monturs - Commission angeschafft, oder als ein unentgeldlicher Beyerag abgegeben worden seyn, eher verparkt werden, bevor sie nicht von einem Stabs-, Regiments-Oder Oberärzte untersucht, und als brauchbar anerkannt wurden, welcher darüber eine Bestätigung auszu- fertigen hat. D ie kleineren Fässer und Verschlage, in welche die brauchbaren Charpien eingepackt werden, sind mit aller Vorsicht vor dem Eindringen der Nasse zu verwahren, und noch besonders mit Rohrdecken zu emballiren. §. 5/|Oo. Das vierzehnte Departement hat die nahmlichen Protocolle, wie das Departement Nro. 6, nur kein Estellagen - Protocoll, weil diese unbrauchbaren Sorten nicht so, wie die neuen, in Estellagen aufbewahrt werden. Welche Rubriken das Departements - Protocoll zu enthalten hat, zeigt das anschlüssi- ge Formular Nro. i33. §. 5401. Alle von Regimentern, Corps und Parteyen ckbgelieferten Sorten- sie mögen neu, altbrauchbar oder unbrauchbar seyn, werden bey diesem Departement abgeladen und daselbst visitirt. - ,• Wie die Visitirung dieser Sorten vorzunehmen ist, wurde schon früher gesagt. §. 5402. Sind die abgegebenen Sorten von den Meistern visitirt, abgezahlt, und in dem Vi- sitir - Rapport eingetragen, so werden von dem das vierzehnte Departement verwaltenden Officier die neuen, altbrauchbaren und auszubessernden Sorten mit einem Zettel, worauf die Anzahl und Gattung der abgegebenen Sorten enthalten ist, an die betreffenden Magazine abgeschickt, das gänzlich Unbrauchbare aber in das vierzehnte Departement oder den so genannten alten Boden gebracht. §. 54o3. Ueber solche abgelieferke Sorten werden sodann bey der Materials- Anweisungs - Kan- zelley bie Anweisungen zur Empsangsftellung an die betreffenden Magazine hinaus gegeben. §. 5404. Die abgelieferten unbrauchbaren Sorten, welche nicht im Ganzen an den SIbnepmerber unbrauchbaren Sorten und Manipulations-Abfälle verkauft werden, kommen sodann m die betreffenden Manipulationen, wo man sie zergliedert. Ergeben sich bey der Zergliederung einzelne Bestandtheile, welche durch Reparation wieder brauchbar hergestellt oder in ihrer dermahligen Eigenschaft als altbrauchbar verwendet werden können, so werden sie an die betreffenden Magazine abgegeben, das gänzlich Unbrauchbare aber wird entweder unter den alten Tuch-, Leinwand und Lederabfall, oder unter das -alte Messing, Kupfer, Zinn und Eisen versetzt, und in Gegenwart des Feld-Kriegs - Com- missars abgewogen, hierüber ein Certificat verfaßt, den Magazinen zum Empfange vorgeschrieben, und von denselben in Verwahrung genommen. h. 6406. Dem vierzehnten Departement ist auch die Spedition zugetheilt. Jedem Transports- Führer, so wie jedem einzelnen Fuhrmanne wird von der betreffenden Station, wo er aufladet, ein Ladschein mitgegeben. Sobald er in der Abladungs - Station eintrifft, übergibt er diesen Ladschein dem das Transports - Geschäft besorgenden Officier; dieser ersieht aus demselben, wie viele Fässer, Verschlage, Ballen, Rohrdecken und Packstricke der Fuhrmann übernommen, mithin abzugeben hat. Der Visitations-Officier hat aber nicht nur auf die richtige Anzahl der Colli und Pack- Requisiten zu sehen, er muß auch untersuchen , ob das Gut unbeschädigt angelangt ist. Finden sich demnach Verschlage, welche naß geworden sind, so müssen dieselben soÜJerpaiíuna Stet* ff&arpiett. a\fí 3, 8oo, E 3069. SStfifirung feer t»on tnentenu&geli'efermi @oriett. 790. E 3,56, ©eparíemettí Weo. 14 i)üt feie (gpefeition $u gen, unfe tonS fea&ft» su be> «feacfjtcn ift. ont ,0, SHct*. 79". E 3,56.