Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 5. (Wien, 1820)

59 gleich ausgepackt und untersucht werden, ob durch die eingedrungene Nässe nichts beschädigt worden ist. Findet sich eine Beschädigung, so ist der Schaden sogleich zu berechnen, und dem Fuhrmanns von seinem noch guthabenden Frachtrestlohne abzuziehen. Auf dem Ladscheine wird sodann der ganze Schaden, so wie die dafür entrichtete Bezahlung, angemerkt. Jedem Fuhrmanns wird immer ein Drittel seiner Fracht zurück behalten, und dieses Drittel bekommt er erst, wenn er seine Fracht an Ort und Stelle wohlbehalten über- bracht hat. Geschieht aber eine derley Beschädigung beym ärarischen Fuhrwesen, so wird der ver­ursachte Schaden dem Landes - Posto - Commandv angezeigt, und der Ersatz dafür von dem­selben herein gebracht. Alle Fässer, Verschlage und Ballen werden von den spedirenden Com­missionen plumbirt; finden sich demnach bey einem Transporte einige Verschlage, an welchen die Plumbirung weggerissen worden ist, so sind derley Verschläge ebenfalls gleich zu unter­suchen, weil man nicht wissen kann, ob die Plumbiruirg zufällig oder vorsätzlich abgerissen wurde. Gehet sohin in einem solchen Verschlage etwas ab, so hat es der Fuhrmann oder der Transports-Führer zu ersetzen. Findet sich aber alles in Ordnung, so wird der Ladschein von dem Speditions - Officier zund dem Mithafter abrecipiffirt: Diesen Transport dem äußerlichen Ansehen nach richtig und unbeschädigt übernommen zu haben, bestätige hiermit. 9t. N. Mithafter. N. N. Officier. Sind die Verschläge nicht naß geworden und ordentlich plumbirr eliigetroffen, so kann dem Fuhrmanne mir dem Transports-Führer weder über Abgang, noch Beschädigung etwas zur Last gelegt werden. Hat der Officier den Transports-Führer abgesertigc, so muß er die imgekommenen Verschläge nach ihrer Aufschrift, mir der Lit. A, der Nummer und dersel­ben Inhalt sammt Gewicht in sein Spedttions - Protocoll (nach dem Muster Nro. i34) ein­tragen , das Gewicht mit dem Ladscheine comblmren, und die betreffenden Magazine wegen Abhohlung der jedem zugehörigen Verschläge verständigen. §. 5406. Werden aber Transporte an andere Commissionen abgesendet, so muß jeder Departe­ments - Officier, weicher etwas verpackt hat, über seine verpackten Colli eine Pack-Liste aus dem Verpackungs-Protocolle des Magazins verfassen, und dieselbe dem das Transports- Geschäft besorgenden Officier übersenden. Dieser revidirt sodann die erhaltenen Colli mit der Pack-Liste, läßt die Verschläge abwiegen, nach dem Gewichte überschreiden, und setzt auch das Gewicht in der Pack-Liste bey. Da sich mehrinahlen der Fall ergibt, daß mehrere Transporte, welche an verschiedene Stationen abzugehen haben, in der Packschupfe in Bereitschaft liegen, so muß sorgfältig, darauf gesehen werden, daß keine Colli in Unrechte Stationen versendet werden. Wird nun ein Transport behoben, so wird über die Pack-Listen der verschiedenen De­partements ein Zusammensatz verfasst, und den Pack-Listen beygelegt. In diesem Zusam­mensatze wird die Anzahl der Colli, der Pack-Requisiten und das Gewicht angesetzt, auch wird in demselben der Rahmendes Transports - Führers oder Fuhrmanns angemerkt. Dieser Zusammensatz wird in dieKanzelley geschickt, und es wird dann von dieser der specificirte und summarische Lieferschein und Ladschem ausgefertigt. Beym Abgänge eines TrAnsportes müssen immer den Fuhrleuten so viele Rohrdecken mitgegeben werden, damit bey einem entstehenden Regen das ärarische Gut vor dem Ein­dringen der Nasse gesichert ist. Bey Versendung eines Transportes müssen alle Colli in das Speditions- Protocoll Nro. i35 eben so, wie bey dem Eintreffen, eingetragen werden. §. 5407. Wenn über neue Erfindungen Versuche angestellt werden, so ist bey denselben als un- abweichl.che Regel zu beobachte«, daß bey allen solchen Versuchen genaue Protocolle gewis- v, ib * Von den Monturs-Commissionen. N ro. >34. Uebernahme und yifltinmg der zuspedirt erhaltenen Käs» ser. Dallen und Colli. Hkth.am ro.Nov. 790, E 3*56. Nr,.7»35. Vorgang bey neuen Eifin- dungsversucl e». Hkth. am ie. 2hu. 3»4»

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