Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 5. (Wien, 1820)

Äon den Monturs - C 04Nmissi onen. 53 fertigt, und sodann dem das Geldrechnungsgeschäft besorgenden Rechnungsführer 'zuge­mittelt, welcher aus den gesammelten Consignationen die Holz-und Lichterberechnung verfaßt. Wenn von der Commission Brennholz gekauft wird, so darf die ganze Bezahlung nicht eher erfolgen, als bis das auf dem Commissions-Holzplatze aufgeschlichtete Holz von dem das vierte Departement respicirenden Mithafter abgezählt, und rücksichtlich der Schlich­tung untersucht worden ist; eben so müssen die Kerzen in seiner Gegenwart abgewogen, und das Brennöhl abgemessen werden. §. 5296. D ie nach jeder Ablieferung zu erfolgenden Lieferscheine sind mit jenen des ersten De­partements ganz gleich. h. 5297. Der Officier dieses Departements hat auch die Verpflegung der Milizer-Mannschaft zu besorgen, es wird daher jedes Mahl die Geld-, Brot- und Holzgebühr in Gegenwart des Mithafters ausgegeben. tz. 6298. Das Departement 9?t'o, 5 enthält alle Monturs - Sorten, welche aus Tuch oder Hallina erzeugt sind. Alle schon lange hier liegende» Vorräthe müssen im Früh- und Spätjahre ausge­klopft werden, damit nicht Motten (Schaben) die Monturs-Sorten verderben. Auch müssen zur Sommerszeit die Fensterläden den ganzen Tag verschlossen bleiben, damit das Magazin immer in Kühle erhalten wird. v §. 6299. • Die im Departement Nro. 5 zu führenden Protokolle find: 1. Protokoll über Empfang und Ausgabe (nach dem Formulare Nro. 3i.) 2. Rapports-Strazza. 3. Vormerkungs-Protokoll. 4. Wöchentlicher Vorrarhs-Rapport. 5. Verpackungs - Protokoll. 6. Stellagen - Protokoll. 7 . Protokoll oder so genanntes Farbenvcrzeichniß über die vorhandenen Egalisirun­gen , egalisirten Röckel und die Husaren - Montur. 6. Protokoll über die erflossenen hohen Verordnungen und Commando- Befehle. tz. 53oo. Das Verpackungs - Protokoll ist im Ganzen das nähmliche, wie in den übrigen Departements, nur daß es nach den Verschiedenen Departements abgeandert werden muß; es wird demnach für dieses Departement, welches auch für alle übrigen zum Muster dienen kann, ein Formular Nro. 32 hier beygedruckt. H. 53oi. Das Farbenverzeichnifi (nach dem Formulare Nro. 33) aber besteht nur in diesem und dem siebenten Departement. In diesem, um immer in der Kenntniß zu seyn, welche Egalisirungen, egalisirte Röc­kel und verschiedenfarbige Husaren-Monrur vorräthig ist, und im siebenten Departement, um zu wissen, welche gefärbte Husaren-Csako's und Uhlanen-Czapka's sich im Vorrarhe befinden. §. 53o2. In diesem, so wie im sechsten Departement, ereignet sich in Kriegszeiten auch mehr- mahls der Fall, daß wegen Menge der Arbeirsleute die von der Commission zugeschmrcen hinaus gegebenen Sorten nach ihrer Verfertigung nicht in der Manipulation visitirt werden können, sondern gleich bey dem fünften Departeinent abgeladen und daselbst visitirt werden. Band v. 9 Lieferscheine. Hkth. am 20, Rov. 790, E 3256. ' Dertheilung der Gebühren an die Milizer. Hkth. am 20. Nov. 790. E 3256, Inhalt des fünften Depar­tements. Hkth. am 20. Nov- 790. E 3ro6. Protocotle des fünften De­partements. Hkth. am 20. Nov. 790.L 3i56. Nro. 3j. Verpackungs - Protokoll. Hkth.am 20. Nov. 790. E 3*56, Nro. 3r. Farbenverzeichniß. Hkth.am 20. Nov. 790. E 3266. ,Nro. 33. Uebernahme der den Arbei­tern abgelieferten Monturs- Stücke. Hkth.am ao. Nov. 790. E3266.

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