Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 5. (Wien, 1820)
54 Eintragung itt nkernom- httnen Sorten in das Vor» merkungs - ProtocoU. Hkth.am 3o. Nov. 79». E 3,56. Beobachtung bey Ablieferung der Sorten von der Manipulation oder von Parteyen. Hkth. tu* 2». Nov. 790. E 3,56. Verausgabung nach Classen und Gattungen. Hkth. am ,0. Nov. 790.E3,56. Nro. 34 und 35. Inhalt des sechsten Departements. Hkth. am 10. Nov- 790. e 3,56. Reinigung und Aufbewahrung der Charpie. Hkth. am 4. Oet. 816. e 3.964. In diesen^ Falle müssen der dieses Departement respicirende Mithafter und der Officier immer zugegen seyn. Nach der Visitinmg werden die überbrachten und als gut erkannten Sorten abgezählt, und dem Ueberbringer derselben ein Schein ausgestellt, auf welchem der Nähme des Ueberbringers und die Anzahl der überbrachten Sorten angemerkt sind. tz. 53o3. Die solcher Gestalt von jeder Partey übernommenen Sorten werden in das Vormer- kungs-Protocoll eingetragen, und täglich Abends mit der Manipulation revidirt; denn bte von dem Officier des fünften Departements den Ueberbringern der fertigen Sorten ausgestellten Scheine werden von denselben an den Manipulations-Officier übergeben, weil derselbe auch die zugeschnittenen Sorten erfolgt hat, mithin in der Kenntniß ist, wie viel jedem gegeben wurde, folglich weiß, was jeder abliefern muß. §. 53g4. B ey Ablieferung von der Manipulation oder von Parteyen muß der Officier jedes Mahl selbst zugegen seyn ; denn tn seiner Gegenwart muß alles abgeliefert werden. Alle fertigen Sorten dieses Magazins, bis auf die Kamaschen, Holzmützen und Fäustlinge, dann Rockel, Egalisirungen, welche zu »o Stück oder Paar zusammen gebunden sind, werden stückweise abgezählt. Nach jeder Einlieferung müssen die Sorten sogleich in die Stellagen gehörig, nach ben verschiedenen Elasten und Gattungen, eingeschlichtet, und sowohl m das Stellagen - Proto- cvll und in den Stellagen - Bogen, als auf die Tafel angemerkt werden. Er muß auch dafür sorgen, daß er immer mit den vorgeschriebenen Elasten und Gattungen versehen ist, weil auch jede Verausgabung hiernach geschehen muß; ist daher von einer Gattung nur noch ein kleiner Vorrach vorhanden, so muß bem Commando sogleich die Meldung gemacht werden, damit dasselbe die Erzeugung oder Anschaffung veranlasse. §. 53o5. W ie die Verausgabung nach den verschiedenen ©lassen und Gattungen zu geschehen hat, zeigen die anschlüssigen zwey Procenten-Ausmaße Nro. 34 und 35. §. 53o6. Das Magazin Nro. 6 hat alle fertigen Lein - und Zwilch-Sorten, Zelten-, Regiments-, Bataillons-und Compagnie - Schnüre, Fouragier- und Vorzugsstricke, ©ompreffen, Bandagen, ©harpie, Bruchbänder, hölzernen Bruchschienen, Strohläden, Futter-, Getreid-und Mehlfäcke aufzubewahren. §. 5307. Werden durch langes Liegen in diesem Departement Charpien dumpfig, sohin zu dem abgesehenen Gebrauche nicht anwendbar, so geschieht bereit Reinigung folgender Maßen : D ie Charpien (von welchen die 'Anzahl zu 600 Pfund schon als Maximum anzusehen ist) werden durch 24 Stunden in einer heißen Aschenlauge geweicht, bann mit Wasser ausgewaschen unb vereiniget, auf Rohrdecken ausgebreitet, gut ausgetrocknet und sodann gezupft. B ey diesem Zupfen werden zugleich die ganz feinen von den gröberen, und so auch die ganz unbrauchbaren von den guten abgesondert, welche letzteren unter den Leinwandabfall versetzt werden. Diese gereinigte, so wie die neu zuwachsende ©harpie wird nicht in Verschlagen oder Fässern, sondern an einem geräumigen und luftigen Orte, Schupfen oder Boden auf Rohrdecken aufbewahrk, und zur Abhaltung des Staubes mit Emballage-Leinwand bedeckt. Wenn ein Fluß in der Nähe ist, so ist es am zweckmäßigsten, die Reinigung daselbst vornehmen zu lassen. Mit den hierzu verwendeten Weibern der Milizer -Mannschaft kann ein mäßiger Taglohn behandelt, zum Laugenkochen ein unbrauchbarer Spitalskessel genommen, und zur ganzen Reinigung von 600 Pfund Charpien können V» Klafter weiches Brennholz verwendet werden. XVI. Hauptstück. IV. Abschnitt.