Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 5. (Wien, 1820)
12 Hktb.am «... Nov. 7y». E 3i56. Futterzwilch. Hkth.im 20. 9$9t>. 790. E 3z56. 'Prämien für oie best einge- liwrten Leinwanv- u.Zwilch, gattungcn. Hkth.am ao. Nov. 790. E 3,56. >1 11 18. 2fltg. 808. E *<,5o. ,, ,, ,4. Sep. 808, E 3443. 2» wie iveit sich die MonturS- Goinmissiokien mit Eharpicn, Binden, Eompreffen und hölzernen Schienen zu versehen. Hkth.alN 10. Rvv. 813. E 4664. Beobachtung beym Einkäufe der Rind - oder Kuhhäute. Hkih.»,m 20. Nov. 790. E 3266. „ „ 31. Sec. 806. E 43j o. Bedingmsse bey Conlrahi« rung des Oberleders. Hkrh. am 20. Nov. 790. E 3256. ,, „ 31. See. 8v6. E 4310. Beobachtung bey Uebernahme des Leders. Hkrh.am 20. Nov. 790. E 3ji56, » „ 31. ©ec, 806. E 4310. XVI. Hauptstück. IV. Abschnitt. • - §. 5i8i. Der Zwilch zu Kittel darf nur um etwas geringer seyn, wie jener zu Zelten, muß aber ebenfalls von geachtelten Garn erzeugt werden. ■ - / §. 5182. Jener zu Futter ist wieder etwas leichter, wie jener zu Kitteln, nur muß bey der Ueber- nähme daraufgesehen werden, daß er rein ist, das heißt: nicht zu viele Agen oder Holztheile von den Flachs - oder Hanfstengeln hat, weil selbe ansonst die übrige Montur abreiben und vor der Zeit zu Grunde richten würde. £..5i 83. Um die Lieferanter mehr und mehr anzueifern,,um den contrahirten Preis sehr gute Waare einzuliefern, so erhält derjenige, welcher die beste Leinwand abführt, eine Prämie von 6, 4 oder 2 kr. pr. Elle. Diese Prämie erstreckt sich außer der Strohsackleinwand auf alle Leinwand und Zwilchgattungen. §. 5184. Damit es den Feldspitalern nie an den erforderlichen Charpien, Binden, Compresfen und hölzernen Schienen gebrechen möge, muß jede Monturs-Commission oder jedes Depot, welchem die Versorgung von Feldspiralern mit dieser Erfordemiß obliegt, mit einem unan- greiflichen Vorrathe hieran versehen seyn, welcher immer, so wie davon Abgaben geschehen, sogleich wieder erzeugt werden muß. Die Ausmaß des Vorrathes muß nachder Anzahl der Kranken, für welche die Besorgung im Bezirke versehen ist, der Gestalt berechnet werden, daß für 1000 Kranke die Erfor- derniß mit: 5o Pfund Charpien. 20 Stück 1 Zolii 40 » 2 2 0 » 2 3oo dovpelre 3ot> einfache 20 hölzerne 2 0 »» 2 0 » áoin * I brerren Binden zu 3o Ellen neuer?lrt. ' Compresfen. ) schienen Nr. 1. » y> 2. » » 3. angenommen wird. H. 5186t Beym Ankäufe der rohen Rind - oder Kühhaute ist darauf^» sehen , daß sie nicht verfault sind, weil sich dann beym Abstreifen der Haare Löcher ergebest. Diese werden zu Sitzledern auf Husaren-Sättel verwendet. §. 5186. B ey Contrahirung des Oberleders ist eine Hauptbedingniß, daß von dem ganzen con« trahirten Quantum drey Viertel auf Schuhe, und ein Viertel auf Stiefel geliefert werden, wovon eine Haut auf Schuhe nicht unter 5 und nicht über 8 Schuh schwer seyn darf; jene auf Stiefel aber dürfen höchstens 12 Pfund wiegen. §. 5187. Die Visitirung und Uebernahme des Leders setzt eine gründliche Material-und Mani- pulations - Kenntniß voraus. Es ist also vor Allem unumgänglich nothwendig, daß die Commandanten, Mithafter und Officiere der Oekonomie-Commission jedes Mittel ergreifen, sich davon eine vellkom? mene practifche Erfahrung zu verschaffen.