Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 4. (Wien, 1820)

Von dem Service. 19 A l s : Hartes Hc gratis auf Rechnung des Proven- ten-Fondes. !s jährlich gegen sy­stemmäßige Bezahlung. K l a f t e r. 1 Brigadier fatnmt Adjutanten 4o 1 Oberst . 36 1 Oberst-Lieutenant 3o 1 Major . 3o I » und Sse-Bau-Director 20 1 Auditor oder Syndikus , , 12 1 Rechnungsfuhrer 12 1 Regiments - Adjutant . 12 1 Regiments - Arzt . . 12 1 Oberarzt 8 1 U nterarzt 4 2 I F ourier 6 , 1 Thierarzt JO 1 Oberschmied 6 1 C apell-Meister . 6 1 Regiments-Tambour . 6 • 1 Profoß . , 6 . 1 Hauptmann oder Capitän- Lieutenant 16 1 O ber - Lieutenant . . r . 4V4 TA 1 Unter - Lieutenant 4% TA 1 Fähnrich . 4% TA 1 ordinärer Cadett 6 §. 4^81. Die Gränz-Bauhauptleute, welche die ihnen obliegenden Geschäfte für sich allein bear­beiten muffen, und daher kein untergeordnetes Kanzelley--Personal haben, benöthigen kein eigenes Zimmer zur Kanzelley, und können ihre Arbeiten füglich in ihren Wohnzimmern ver­richten, deremBeheitzung sie von dec ihnenmit 16 Klaftern hinreichendauSgemeffenen Brenn­holzgebühr bestreiten müssen; daher sie auf ein Gratis-Brennholz keinem Anspruch haben. tz. 4662. Eben so wenig findet für die Oberarzte auf die ihnen ausgemeffene Holzgebühr vom 8 Klaftern jährlich eine Verabreichung von Gratis-Brennholz zur Medicamenten-Zubereitung Statt, da sie füglich mit dem Ausmaße nebst der Beheitzung auch die Zubereitung der Me- dicamenre bestreiten können. tz. 4583. Die supernumerären subalternen Gränz-Offiriere haben auf die Gratis-Brennholz-Abgabe von 444 Klafter jährlich keine Forderung, sondern sie können dem nörhlgen Bedarf hieran ge­gen Erlag des doppelten Fuhr- und Schlagerlohnes und gegen die einfache Wald-Taxe er­halten. Im dem Falle, wenm ein supernumerärer Officier während des Jahres in die Wirk­lichkeit einrückt, hat derselbe das von seinem in der Wirklichkeit gestandenen Vorgänger übrig gebliebene Holz gegen Bezahlung der einfachen Ta.re, die für subalterne Officiere gebühren­dem % Klafrer auf die Wimermonathe aber unentgeldlich, jedoch keime Rückzahlung des am die Granzer doppelt entrichteten Schlager - und Fuhrlohneö zu fordern. §. 4584. Den k. k. ordinären Ladetten der Müitär •- Granze kann, wenn sie nicht in Aerarial- Gebäudem unrergedracht sind, daö Brennholz jährlich mit 6 Klaftern gegen Bezahlung, er­folgt werden. Lanv iv. 6 * Die Nau-Hauvtl'eute formen auf eineGratis-Brennholz Ab­gabe feinen Anspruch machen. Hkth. am 17. Sic».813. b 3697, Eben so wenig die Oberärzte zur Zubere tung der Medica- mente. Hkth. am 3. May 609. s ,58,» Auf welche Art die fupermv mcrären Officiere in der Glan­ze ihren Holzbedarf sicher stellen. Hkth. am i4. Der. 8og. B 47rS. » » 7. Jul. 810. B 336.), >» » 10, 8(ug, 814. B 3908. Den außer den Aerarial-Ge« bäuden bequartierten k. k. or­dinären Kadetten wird Drenn- holz bemeffen. Hkth. am 5. Oct. 8o8> B 3807,

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