Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 4. (Wien, 1820)

20 * XIV. Hauptstück. IV. Abschnitt. Stabsschreißer sind von der Brennholz - Gebühr ausge­schlossen. Hkth. am 2«. Sep. 0o8. b 3654. » ,» 4. Oct. 8o8. B 3814. Die suvernumerären Fsuriere in derGränze haben denBrenn- hoiz-Bedarf zu bezahlen. Hkth. am 31.3ul. 8o6. B 2086. Service der Officiere von Li» nien-Negimentern, welche bey einem General in der Gränze bequartiert liegen. Hkth. am >. May 602 D 3541. Service - Ausmaß für die königliche ungarische Kron- wache. Hklh. am i3.3uf. 743. Service-Ausmaß für Offi­ciere und Parteyen der3nvali- den- Häuser. Hkth. am iS.Apr. 771. „ „ 19. 3íoö. 808. L 4oo5. ... „ i4.3un. 8.8,D1339. Die zurück gebliebenen Fami­lien der ausmarschirten Granz- Officiere erhalten Brennholz. Hkth. am >5. Oct. 809. B »781. » .. 16.2)ec. 8i3. B 5391. §. 4585. Die Stabsschreiber dürfen auf eine Brennholz-Abgabe keinen Anspruch machen, und haben hierauf keine Gebühr. §. 4586. Den supernumerären Fourieren in der Gränze ist ebenfalls kein Gratis-Brennholz be­messen, sondern sie haben für jede Klafter die systemmaßrge Bezahlung zu leisten. §• 4587. Die Officiere von Linien-Regiinentern, welche bey einem General in der Gränze im Provinciale bequartiert liegen, erhalten die für die Präsidien in Ungarn ausgemesiene Geldgebühr, worunter das Service bereits begriffen ist. §. 4588. Bey der königlichen ungarischen Kromvache hat der Hauptmann und Commandant kein Service. Dem Lieutenant sind im Winter täglich io Holz - Portionen, dann dem Ober­ärzte, dem Fvuriere und der Mannschaft vom Feldwebel abwärts in Winter und Sommer täg­lich eine Holz- und Kerzen-Portion nach dem Quast-Casern-Ausmaße bemessen. §. 458g. Was das Service für Officiere und Parteyen in den Jnvaliden-Häusern betrifft, so ist solches auf folgende Art bemessen, und zwar: Benanntlich. Tag l l ch Holz J Kerzen Porti 0 n e n. 1 Oberst und Commandant ..... 28 28 1-Oberst-Lieutenant ...... 20 20 1 Major ........ ,5 i5 1 Stabsarzt » . i5 i5 Capellan ...... 3V2 1 Auditor ....... 8 8 1 Regiments. Arzt ...... 4 4 1 Rechnungsführer ...... 4 4 1 A djutant ....... 2*/2 'A 1 Hauptmann oder Rittmeister .... i5 iS 1 C apitän - Lieutenant oder Second - Riktmeister 8 8 1 Ober-Lieutenant ...... 5 5 1 Unter-Lieutenant ...... 4 4 1 Fähnrich \ ...... 4 4 §. 45go. Den zurück gebliebenen Gattinnen und Kindern der ausmarschierenden Gränz-Officiere und sonstigen Parteyen kann die halbe Holzgcbühr der Männer und Väter gegen Bezah­lung erfolgt werden. IV. Abschnitt. Von der Service-Auömaß für Spar-Apparate. §. 45g 1. In Cafernen, welche normalmäßig erbauet wurden, oder die dem Normal-Bau sich nähern, und wo die vorschriftmäßige Zimmerbelegung Sratt findet, ist bey den neuen Koch- unb Heitzöfen als Gebühr die tägliche Service-Portion pr. Kopf dergestalt bestimmt wor­OTie »ter Portionen Sie fl. 8. Älafter SSrennborj ju Den neuen Äociji uns f)et£öfen te> trogt. £>ftl). attt 9.7?0b.8o6. N i3i5, 720. ,, ^ 11. SUJdO 808. N 771. „ „ 29. 808. I 1S82. ». m 24,3un.8i3. i 3059.

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