Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 3. (Wien, 1820)

Von bem Marsche. §» 414^. Das für jcbed Armee - Corps bey feinem erfoigenben Aufbruche zu formirenbe Colon­nen-Magazin besteht in ber Wagenburg, welche aus ben jebem Corps zur Labung eines dreytägigen Brot-, eines eintägigen Zwiebacks - unb eines viertägigen Haferbedarfes zuge- theilten Militär-Fuhrwesens-Transports-Divisionen, unb aus ben bis zur Abfassung an- zuhaltenben Heu-Transports-Vorspannswägen zusammen gestellt, unb immer müdem vier­tägigen Vorrathe burch ben rückwärtigen Zuschub ergänzt werben muß. §. 4146. So lange bas Militär-Fuhrwesen nicht in ber Art ergänzt ist, um nebst bem immer auf besten Wägen fortzubringenben Brote auch ben ganzen Haferbebarf zu laben, müssen bie von rückwärts ankommenben,Hafer-Transporte auf ben Vorspannswagen bis zur succeffi- ven Abfassung ihrer Ladung angehalten werden; ist aber das für jedes Corps bestimmte, auf dessen Natural-Erforderniß berechnete Militär-Fuhrwesen complett beysammen, bann sind alle von rückwärts mit Brot unb Hafer anfommenben Transporte auf bie Militär-Fuhrwesenswä- gen, welche das Colonnen-Magazin form íren, überzilladen, unb es müssen, um auch bie mit Heu von rückwärts anfommenben Vorspannswagen nicht aufzuhalten, was sonst immer ein Stocken im Nachschübe verursachen würde, da, wo es bie Beschaffenheit ber Straßen zu- ld'|it, beit Militär-Transports-Fuhrwesenswägen zu ihrer ordinären Ladung von 3oo Schuß oder 21 Zentnern Brot, ober von 25 Sacken ober 22^ Zentner Hafer, auch immer noch 2 bis 3 Zentner Heu von bem jeden Abend unausgefaßt bleibenden Vorspannswägen zu- getheilt werden, unb wenn sich am Abende noch leere Wartwägen in ber Wagenburg befin­den , sind auch auf diese bie von rückwärts mit Vorspann ober Militär-Fuhrwesen ange­kommenen , unausgefaßt gebliebenem Naturalien-Transporte, um die Fuhrwesenswagen um so schleuniger zurück kehren zu machen, überzulaben, weil; diese Wartwägen am anderen Tage den zur Fassung commanbirten Regimentern ohnehin zur Naturalien-Zufuhr angewie­sen werden müssen, folglich solche denselben gleich mit ber Ladung erfolgt werden können. §. 4»4?* Eben so ist, um bem rückwärtigen Nachschübe weniger Fuhren zu entziehen, in jedem Falle, wenn das Armee-Corps stehen bleibt, das Militär-Fuhrwesen bey den Colonueu- Magazinen zur Abhohlung des Brotes aus den nächsten Feldbäckereyen zu verwenden, je­doch immer nur wechselweise zur Hälfte unb nie ohne Zustimmung unb Bewilligung des Corps-Commanbirenben, welcher nur allein zu beurtheilen im Stande ist, ob die Dauer des Stillstandes ber Operationen ober des Stehenbleibens des Corps es gestattet, das Mi­litär-Fuhrwesen auf solche Art zu verwenden. §. 4*48. Zur Ergänzung unb rückstchtlich Unterhaltung des viertägigen Wagenburg-Vorrathes muß gleich beym 'Aufbruche aus jeder Position bie Einleitung geschehen, daß schon am zweyten Tage darnach aus bem betreffenden Bäckerey- unb Nachschubs-Magazine bem Torps ein vier­tägiger Brot- und gourage-Bebarf in ber bem Magazine bekannt zu gebenden Marsch -Di- rectton nachfolge. Weil aber nach bem zweyten Marsche des aufgebrochenen Corps das die Colonnen-Maga- zins-Wagenburg formirenbe Militär-Fuhrwesen durch bie zweytägige Fassung ber Regimenter von ber Hälfte seiner Ladung schon entfebigt wirb, so müssen die solcher Gestalt leer ge­wordenen Wägen an bem Orte ihrer Entfrachtung mit einem Beamten und eigenen Backer- Jndividuen zurück gelassen werden, um bie ersten nachkommenden Transporte mit Landes- fuhren, unb vorzüglich das Brot von diesen auf die Militär-Fuhrwesenswägen zu überladen, und durch dieses ausgeruhte Militär-Fuhrwesen bem Armee-Corps in forcirten Märschen von 4 bis 5 Meilen nachzubringen. Eben so sind mittelst ber leer zurück gelassenen Wagenburgs-Landes-Wartwägen alle mit Vorspann angekommenen Natural -Transporte, welche auf das Militär-Fuhrwesen nicht überladen werden konnten r in forcirten Marschen bem Corps nachzuführen. 51Q In was das bey dem Auf beuche zu formirende Colon- nen- Magazin besteht. Hkth. am 3>. Marj 809. Was man ju beobachten hat. wenn das Militär - Fuhrwesen nicht in der Art ergänzt ist, mit nebst dem Brote auch den Ha« ferbedarf zu laden. Hkth. am 3>. März 8oc# Das Militärs Fuhrwesen bey den Colonnen-Magazinen ist zur Abhohlung des Brotes aus Een nächsten Feldbäckerey- en zu verwenden. Hkth. am 3i. März 809. Was zur Ergänzung und rückstchtlich Unterhaltung deS viertägigen WagenvorrathcS zu beobachten ist. Hkth. am 3w März O09. /

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