Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 3. (Wien, 1820)

Von den Magazins - Gebäuden. 511 §. 4089. Die General - Commanden haben die Nothwendigkeit aller von Seiten der militär- ökonomischen Branschen vorkommenden Bauanträge immer auf das vollständigste zu erheben, ehe sie dem Hofkriegsrathe vorgelegt werden ; auch sind alle weitläufigen und verwor­renen Verhandlungen zu verhüthen, und dem Hofkriegsrathe immer zuvor die Beruhigung zu verschaffen, daß derley kostspielige Erweiterungen der eigenen Regie wirklich unvermeidlich seyen. Zu diesem Behufs sind die unterstehenden Behörden anzuweisen, vorhinein genau zu untersuchen, ob zu dem abgesehenen Endzwecke keine Gebäude zur Mlethe genommen werden können, ehe Anträge zum Kaufe oder zu Herstellungen eigener Gebäude gemacht werden, in dem letzteren Falle aber ist jedes Mahl der Bauantrag auf das nothwendigste zu beschrän­ken, und immer genau zu erwägen, auf welche Weise die Kosten ohne Nachtheil wesentlicher Zwecke vermindert werden können. §. 4090. Es haben daher die Verpflegs-Departements-Referenten den Bedarf der unterzubrin­genden Vorräthe immer nach der stabilen Dislocarion und nach dem bemessenen Fundus instructus genau und mit der Rücksicht zu berechnen, daß der Vorrath immer nach und nach vom November bis Aprill gesammelt, während der Zeit aber wieder durch Consumrion und Manipulation vermindert werde, sonach die Unterkunft für den bestimmten Fundus in­structus , und nebst dieser, für eine viermonathliche Korn-, sechsmonathliche Mehl - und achrmonathliche Haferbedeckung des currenten Bedarfes der höchste Maßstab sey, welcher da, wo keine andere Hülse mit germetheten oder sonst anwendbaren öffentlichen Gebäuden besteht, angenommen werden kann; die Bäckerey- Mehlkammern sind nur höchstens auf den viertägigen Verbackungsertrag der bestehenden Oefen und so auch die Brotkammern m den genauesten Verhältnissen anzutragen, die Vermahlungs-oder sonstigen Auslüftungs-Manipulations- Mehlkammern aber, welche in die Mehlschupfen eingebauet werden, sind nur in dem höch­sten Maßstabe zur Aufschüttung eines dreywöchentlichen Mehlerfordernisses anzutragen. tz. 4091. Verpflegs - Magazins - Reparaturs - Ueberschläge von größeren, den hohen Stellen zu unterziehenden Kostenbeträgen sind bey dringenden Baugegenständen, auch ohne von der Fortificattons-Direction revidirt zu seyn, dem Hofkriegsrathe einzusenden, wenn sie nicht längstens binnen 10 Tagen solche dem General-Commando revidirt zurückstellt, damit nicht bey einem dringenden Baugegenstande wegen einer solchen verspäteten Revision derley Ueber­schläge die Herstellung mehrere Monarhe lang verschoben, und hierdurch nicht ein un­gleich größerer Bauaufwand und Nachtheil für das Aerarium hervor gebracht werde, als diese Revision Nutzen schasst. §. 4093. E in Verpflegs - Magazin muß, wie bereits §. 4079 gesagt worden ist, immer wo möglich an den Hauptstraßen angelegt werden. Gut ist es, wenn es etwas (etwa 4° bis 3o Schritt) davon, auch mehr absteht, um den Staub zu vermeiden, welcher sich von da in das Magazin ziehen kann. Auch sind über die Chaussee - Gräben gute Brücken und dann fahrbare Wege bis zu den Thoren anzulegen. tz. 4°g3. Sowohl wegen der Feuersgefahr, als auch wegen der freyen Zu - und Abfuhr darf kein Magazin zwischen anderen Gebäuden erbauet werden. §. 4094. Das Niveau des Terrains muß genau in Erwägung gezogen werden, weil bey Außer­achtlassung dieses so wichtigen Gegenstandes eben so wichtige und große Fehler begangen werden können. Die General-Crmmanden haben die Nothjvendigkeit al­ler Bauanträge' auf das voll- ständigste zu erheben. Hkth. am >7. May 808. a;3443. Wie die Derpflegs-Neferen« ten den Bedarf der unterzu- bringenden Dorräthe ju be­rechnen haben. Hkth. am »7. May 8or'.A 3443. Wenn Verpflegs - Nevara- turs - Ueberschläge auch oh­ne Revidirung der Fortifica- tions-D irection dem Hofkriegs­rathe einzuienden sind. Hkth. am ii. Sep. 8c8. A 64-6. * » 3o, Oct. Si4-A6i56. Wo die Verpflegs - Magazi­ne angelegt werden sollen. Hkth. am 6. März 782. A 268. » »1. Feb. 811, A 631. Die Magazine dürfen nicht zwischen anderenGebäuden er­bauet werden. Hkth. am6. März782. A 268. » » i.Feb. 811. A 63i. Das Niveau des Terrains musi genau in Erwägung ge­zogen werden. Hkth. am 6. März 782. A 268. » » t, Fpb. 811. A 63i,

Next

/
Thumbnails
Contents