Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 3. (Wien, 1820)

510 XIII. Hauptstück. XXXÍ. Abschnitt. Was bey Verpflegt - Maqa- ins- Bauanträgen, welche ei­ner höheren Bewilligung be­dürfen, zu beobachten ist. Hkth. am 9- Nov. 808. A 7485. Was zu den in den lährlichen Letal - Bauantrags - Ausweis einzubringenden Bauführun­gen gehört. Hkth. am 9. Nov. 808. A7485. Was zu beobachten ist, wenn es sich um nölhige Bau - Repa­rationen handelt, und um die Kostenbewilligung cingcschrit- ten wird. Hkth. am 2. Apr. 80-. Was hinsichtlich der Feners- gefahr bey Magazins - Anträ­gen zu beobackiten ist. Hkth. am 21. <Sep.8oü, A 6426. Die Fortifications - Direction oder der betreffende, den Bau führende Officier hat nach untersuchter vertragsmäßiger Qualität, dann Zahl der gelieferten Bau-Materialen, so wie nach den theilweife vollendeten Handwerksarbeiten die Conten der Handwerksleute bloß nach demseiner Responsabilität obliegenden Befunde zu bestätigen, das Magazin aber darnach die Zah­lung gegen ordentliche Quittung selbst zu leisten, und nach Vollendung des Baues die Rech­nung nach den Rubriken der approblrten Ueberschläge geordnet und documentirt zu legen. §. 4°85. Die Verpflegs-Magazins - Bauanträge, welche einer höheren Bewilligung bedürfen, können, in so weit sie nicht durch unvorgefthene Erelgnisse veranlaßt werden, undunverschieb­lichsind, zur Verminderung der häufigen, dießfalls der höchsten Behörde zu erstattenden Vor­träge, alleJahre länderweise in einen Haupt-Bauantrag gebracht werden. Diese Haupt-Bau­anträge müssen längstens bis Ende März eines jeden Jahres beyrn Hofkriegsrathe eintreffen, damit derselben Revision und die einzuhoylenden Auskünfte bis längstens Ende Julius berichtiget, und wenigstens im nähmlichen Jahre bey guter Zeit noch die Bau-Materialien vortheilhafter gesammelt werden können. §. 4086. Unter diese in einem jährlichen Total - Bauantrags - Ausweise einzubringenden Bau­führungen gehören alle Verpflegs-Manipulations - Gebäude, Schürtkästen, Schupfen von solchen auch in Friedenszeiten stabil bleibenden Haupt- oder Filial- Magazinen, in welchen entweder bie Behältnisse für den achtmonathlich currenten, dann Fundus instruetus-Bedarf an Mehl ober Früchten, so wie für den vierrnonathlichen Heu-und Strohbedarf, nicht minder auch in den Festungen für ben Approvisionements-Bedarf noch gänzlich ermangeln, und sich mit Nothschupfen re. re. im Freye'n beholfen werden muß, ober wo mit gemietheten Behältnissen sich beholfen wird, zum Theil aber bie Eigenthürner für bie inhabenden Be­hältnisse bie Contracre, außer gegen unverhältnißmäßige Miethungserhöhung, zu er­neuern abgeneigt sind, zum Theil auch bie gemietheten Behältnisse zerstreut, und bie darin untergebrachten Vorräthe zu sehr der Feuers- ober sonstigen Verderbnißgefahr aus­gesetzt sind. Ueber unverschiebliche Reparaturen ist jedoch bie Baubewilligung von Fall zu Fall einzuhohlen. §. 4087. In Fällen, wo es sich in den Verpflegs - Magazins - Gebäuden und Behältnissen um nöthige Haupt - Reparationen, als Herstellung der Dachungen, Ausweißung, Anwürfe und Verputzung der Mauern in ganzen Gebäuden, und um Abbrechung, dann Wiederherstel­lung eines beträchtlichen Mauerwerkes handelt, und auf bie Kostenbewilllgung eingeschnt- ten wirb, sind nicht nur bie betreffenden Bestandtheile bestimmt jedes Mahl anzuzeigen, sondern es ist auch bie Zeit anzumerken, wann zum letzten Mahle an', eben diesen Bestand- theilen eine Haupt-Reparatur vorgenommen worden ist, um dadurch zu beurtheilen, ob nicht ein großer Theil der über das nahmliche Object oft schnell auf einander folgenden Repara­tions-Auslagen in der nachlässigen Arbeit der Werkmeister seinen Grund habe, welche bie letzte Reparatur besorgten. §. 4088. Hinsichtlich der Feuersgefahr ist bey Magazins-Bauanträgen immer vor der Verfas­sung des Planes und der Kostenüberschläge mit der Ortsgemeinde das genaueste Einver­nehmen zu pflegen, und sich über den dießsallsigen Vollzug zu iegitimiren; auch ist in dem Situations - Plane allemahl der Anfang von 20 Quadrat-Klaftern zu bezeichnen , und in denselben alle auf diesem Terram situirten Gebäude aufzunehmen, weil im widrigen Falle, wenn Abänderungen an den ohne dieses Elnvernehmen errichteten ärarischen Magazins-und sonstigen Gebäuden mit einem höhernAufwande vorgenommen werden müßten, der dießfallsige Betrag demjenigen zur Last fallen würde, welcher die Vorsicht gegen die Feuersgefahr zu nehmen muer- lassen har.

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