Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 3. (Wien, 1820)
klonen dem nächsten dießseitigen Verpflegs-Magazine die Quittungen zugestellt, und mittelst Fo uragirung in feindlichen Landen quittirt werden; wenn aber dieses nicht thunlich ist, so muß der in Feindes Landen zur Fouragirung commandirte Officier über die fouragirten Naturalien, nebst einer Specification, in welcher die Ortschaften und Dominien, wo , und was in jedem Orte fouragirt worden, enchalten sind, zugleich eine Quittung ausstellen, und solche entweder dem General - Commando der Armee oder aber dem Regiments-Commando zu dem Ende zuschicken, damit die Quittung summt der Specification dem nächsten Verpflegs-Magazine zur gehörigen Durchführung und Aufrechnung zugestcllt werden könne. §. 3738, Derjenige Verpflegsbeamre, welchem diese Quittung zur Durchführung zugestellt wird, muß über den Natural-Betrag der erhaltenen Quittung einen Gegenschein aus- ftellen, und solchen durch die Feld - Verpflegs- Direcri-on dem General - Commando der Armee und so auch ein Pore der §, 8786 vorgeschriebenen Consignation zu dem?Ende zuschicken, damit dieser Gegenschein ober diese Consignation bey der Hofkriegsbuchhgltung gehörig vorgemerkt, und bey der vom Verpflegsbeamten gelegt werdenden Geld- und Natural-Berechnung darauf gesehen werden könne, ob der in Feindes Landen fouragirte Betrag auch richtig in Empfang gebracht worden sey. i. 8789, Eine Truppe mag sich von der Fouragirung oder von erbeuteter Feurage erhalten, so muß es als Fouragirung quittirt werden. K. 374o. Die Cavallerie - Regimenter' haben zur Fouragirung per Camera dschaft/, oder für ß Mann r Sichel, dann eben so Viele Wetzsteine und Hefte zu erhalten. Von der Fouragirung. XVII. Abschnitt. Von dem S t r o h e. tz. 374i. Das Stroh wird in Ermangelung der Depositoren wie das Heu auf freyem Felde aufgeschobert, doch ist hierbey weit mehr Behutsamkeit zu beobachten, weit dasselbe durch die Nässe und üble Witterung eher, als das Heu, dem Verderben unterliegt, und bis zur Unbrauchbarkeit dumpfig wird. Das Schock Stroh besteht itt 60 Bund, und ein Mandel aus »5 Bund. tz. 6742. Die Verwendung des Strohes theilt sich in fünferley Gattungen, und zwar: a) In jenes, welches zum Heubinden verwendet wird; L) in das Streustroh für die Pferdeg c) in das Lagerstroh; xl) in das Futterstroh; e) in das Bettenstroh. I 3743. # Wenn sich der Fall ereignet, dasi'das Heu in Strohband gebunden wird, so gibt ein zwolfpfündiger Bund Stroh 48 Bände pr. Portion zum Binden mit einem Band, oder Pfund, und 36 Bände zum Kreuz - oder doppelten Band, oder V3 Pfund. 4Í5 Ma» die' VerpsiegSb/amten wegen hofkriegsbuchhalteri- schcr Vormerkung der Gegenscheine zu beobachten haben. Hkth. am ó/JíMrj78s.A „ „ '8-Me. 7S5.G2087, Sowohl die Teuragirung, als die erbeutete Feurage ist i» quittircn. Hkth. am 1, Sep. 807. Aubmasi anSicheln zurFou. ragirung für die Cavallerie. Hkzh.am-4. Apr.8,».E »356, Aufbewahrung deS Strohes in Crmanglunz der Depositor rien. Hkth. am 6,2ttärj 78»>4 i63. C'Mthcrlung des Strohes in fünf GlastenHkth. am6. März 781. A 168. Beobachtung bep Dettven» dimg des Strohes zum Heu- hindern Hkth. am 6. Mär--8,. A -63 /