Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 3. (Wien, 1820)

XIII. Hauptstück. X. Abschnitt. In ausserordentlichen Fällen kann auch die Abweichung des Brotgeldes emtretm. Hkth. am >. Sep. 81 o. A 4432. Militär-Transporten, welche statt des Brotes in natura das Geld auf dem Marsche em­pfangen, must dasselbe in der Marsch - Route angesetzt wer­den. Hkth.am 6. März782. A 268. Der kranken Mannschaft in den Militär-Spitälern kann das Vrotgeld im Reluitions- Preise erfolgt werden. Hkth.am 7.Nov.8,6,1.4674. y> » 21.3tl!l. 816. L 2875, Wie sich in Ansehung der Ab­gabe VeS Brot-Aequivalents statt des Brotes in natura zu benehmen ist. Hkth.am 1. Sep. 3io..4 4432. „ ,, 29. Oct, 816.AŐ913. ,, „ >6. Aug. 817. ,, „ 10. Sec. 817. A 6660. Was zur Derhüthung des Mlstbrauches in Ansehung des Brot- Aequivqlcnts festgesetzt wurde. Hkth. am 16. Aug.8>7. t)?v Quartiers - Orte stets bekannt gegeben werden, welches Brotgeld bn- Mann erhalt, um seine Brotgebühr kaufen zu können-, um dadurch eben so, wie durch die Publicität, daß, und von wem er das Brot in natura zu erhalten hat, jedem Exceß von unentgeldlichen Brotfor­derungen bey Verantwortung des betreffenden Commandanten der Truppe für allen dem Quar­tiers-Träger zugefügten Schaden vorzubcugen. §. 36o5. Außer den angegebenen Fällen, in welchen die Abreichung des Brotgeldes einzutreten hat, kann sie auch noch, wenigstens zeitweise, aller Orten eintreten, wo außerordentliche Ereignisse, als Ueberschwemmung, Brand u. s. w., die Abgabe des Brotes in natura hin­dern dürften. h. 36o6. Den Militär - Transporten, welche statt des Brotes in natura das Geld auf dem Marsche zu empfangen haben, wird solches tn der Marsch - Route commissariatisch ange­setzt, jedoch ist sich bey Commanden, welche aus Ungarn in die deutschen Erblande mar- schiren, allezeit an dasjenige zu halten, was die Marsch-Route für deutsche Provinzen besagt. §. 3607. Der in Militär - Spitälern befindlichen kranken Mannschaft kann auch das Brotgeld nach dem bestehenden Reluitions-Preise erfolgt werden, und es sind die erkrankten Schanz- arbeits - Arrestanten, wenn sie in ein Militär-Spital abgegeben werden, auf eine gleiche Art zu behandeln. §. 36o8. Durch die unbeschrankte Abgabe des Brotgeldes an die Mannschaft werden die Subar- reudatoren mehrmahl in die Lage versetzt, ihre Vorbereitung nicht auf eine bestimmre Zahl des Erfordernisses treffen zu können. Ferner kommt der Soldat auf dem Marsche in mehreren Landergegenden, ganz beson­ders aber in Gallizien, in die Lage, auch um das Brotgeld das Brot nicht in der gewohnten und gebührenden Gattung zu erhalten, wahrend er dieses doch wegen seiner Zahlungsordern zu können glaubt, wodurch Anlässe zu Erceffen entstehen. Sehr oft verwendet auch der bey dem Landmanne stabil bequartierteSoldat das Brot­geld für Trunk oder andere minder wichtige Befürfnisse, und sucht dann auf mancherley Art und unter verschiedenen Vorwänden von dem Quartrer-Träger den Ersatz zu erhalten. h. 8609. Um dleje nun bey Mißbräuchen der Wohlthat des Brorgeldes entstehenden Gebrechen und Unfüge hrntan zu Hallen, wurde bestimmt: »tens: Daß der Mannschaft vom Feldwebel oder Wachtmeister abwärts keine unbe­schränkte Fürwahl in der Abfassung des Brotes in natura und in dem dafür an­zusprechenden Brotgelde zu lassen sey, sondern daß in's Besondere die Compag­nie - und Escadrons - Commandanten strenge darauf zu sehen haben, daß der Mann für seine gewöhnliche Nahrung und zur Menage-Kost bas Brot genieße, wie solches reglementsmäßig vorgeschrieben, und darnach auch die Gelegenheit der Subarrendirung ausdrücklich contractsmäßig versichert worden ist. Es ist dem Dienste daran gelegen, daß der Mann nicht durch anderen Ge­nuß von willkührlich gewähltem Brote, Semmeln rc. sich seiner Nahrung ent­wöhne, die ihm nach seiner Dienstesbestimmung nach dem gebührenden, stets gleichen Ausmaße angewöhnr werden muß, um seiner kräftigen Erhaltung'ver­sichert zu seyn, und durch anhaltende Ordnung in der Menage und Nahrung den häufigeren Krankheiten und der Undienstbarkeit, besonders in Epochen vor­zubeugen. m welchen ihm keine andere, als die einfache Lebensmittelgebühr, verschafft werden kann.

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