Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 3. (Wien, 1820)

Von dem Mehle. 577 mit einem Eßlöffel voll ordinären Essigs vermischt, durchgeknetet und in 7a Zoll dicke Fle­cken ausgewalkt, so fort in der Luft getrocknet, und dann zu einem feinen Pulver gestoßen, durch ein Sieb geschlagen, und mit zwey Loth fein geriebenen Kochsalzes nebst einem halben Pfunde guten, von Kleyen befreyten Comiß-Mehles vermengt, sonach unter das dumpfige Mehl aus­gestreut wird. Dieses Mittel ist dort anzuwenden, wo sich ein in Verdumpfung und Gahrung gerarhenes Mehlvorfindet, und die Quantität bloß in einem solchen Verbälrnisse vorhanden ist, daß es vor Eintritt der heissen Monathe Julius und August, mit einem gleichen Betrage ganz gesunden Mehles vermischt,verbacken werden kann; dieses schadhafte Mehl muß so schnell, als es nach dem Raume der Behältnisse nur immer möglich ist, ausgeleert, bey dessen Ausleerung alle so ge- genannte Knoppern oder von Fäulniß angegriffenen Theile vorschriftmäßig, jedoch immer un­ter ärztlicher Jntervenirung, abgesondert, der Ueberrest von einem gesunden Mehle gestoßen, gesiebt und mit oben angebenem Reagens aufmerksam ausgerheilr, bestreut, sodann wohl umgeschaufelt, und unter einander gemengt zur Uebermahlung auf Beutelmühlen abgege­ben werden, wornach durch die erneuerte Auflösung, Verreibung und Erwärmung auf der Mühle die Ausdünstung des dumpfigen Mehles durch das Reagens befördert, und das Mehl da­durch von seinem Übeln Gerüche befreyt seyn wird. Durch diese Uebermahlung, bey welcher wohl darauf zu sehen ist, daß das Mehl mehr zu fein verschlissen werde, wird zugleich der Zweck erreicht werden, daß die dumpsig werdenden Mehlgattungen, welche gewöhnlich mit zu vielen Kleyen vermischt sind, davon befreyt, und zugleich die Schuld der Vermahlungs-Magazine, welche für die instructionsmäßige Kleyen- Absonderung nicht gesorgt haben, bestimmt erwiesen wird. §. 3559. Wenn das in die Fässer getceteneMehl vom Regen oder auch sonst während der Trans­portirung vom Wasser dergestalt durchdrungen würde, daß sich hieraus in der Folge Knop­pern ergeben sollten, so hat jeder Verpflegsbeamte darauf zu sehen, daß bey Ausschlagung der Mehlfässer keinesweges das eingedrungener Nässe halber an den Taufeln (Faßtauben) klebende Mehl gleich auf der Stelle abgeschabt, und mit dem übrigen von sich selbst abfallen­den lockeren Mehle vermischt, sondern erst successive untersucht wird, wie viel von den Tau­feln abgesondert, und was hiervon unter ein proportionirtes Quantum guten Mehles ohne Nachthei! der Genußbarkeit des Brotes genommen werden könne, wo sodann nach vorher gegangener Absonderung die in grünlicher und gelblicher Gestalt, oder auch mit üblem und schädlichem Gerüche ausfallenden Knoppern von unparteyischen Zeugen beaugenscheiniget, in ih­rer Gegenwart abgewogen, und das zu nichts oder wenigstens nur zur Viehmastung taug­liche, mittelst emes Zeugnisses, und darin die Fässerzahl, von welchen der Knoppernabfall herrührr, mit der Nummer, dem Tarra- und Netto-Gewichte, sammt der Jahreszahl der geschehenen Eintretung, mit Beyrückung der Magazine und deren Rechnungssührer ausge­wiesen werden muß. Das gänzlich Ungenußbare ist so fort ohne Verzug aus dein Maga­zine zu schaffen, und das zur Viehmastung dienliche so gut als möglich für das Aerarium zu veräußern. In der Rechnung wird dann unter. Allegirung des vorbesagten Zeugnisses so viel Mehl nach dem nahmliche» Gewichte, als Knoppern pr. Empfang genommen worden sind, verausgabt, von den verkauften Knoppern das Geld in Empfang genommen, und das Ver­kaufte in Ausgabe gestellt. Dieser Umstand muß aber vor Ertheilung der Ausgabs-Passierung von dem General-Com­mando streng untersucht und angezeigt werden, weil sich bey einem aus guter Frucht erzeug­ten, gehörig vermahlenen und wohl ausgekühlten Mehle bey trockener Aufbewahrung, und wenn die Fässer ausgebrannt, durchgängig gleich und fest eingetreten, endlich gut voll gewir- ket worden sind, sich vor zwey Jahren schlechterdings keine Knoppern ansetzen können, da- 56<tni> in. 95 WaL zu beobachten ist, wen n in den Fässern Knoppern sich vorfinden. Hkth. am 6. März 782. A 268. » >. 28. Apr. 813.A1874.

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