Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 3. (Wien, 1820)
34.3 düng dem Commandanten des Haupt - Vertheiluugs - Depots (welcher solche an die Regie- Direction zur Passierungs-Einhohlung übermachen muß, einzusenden, das Schwendungs- gewicht aber ersichtlich zu verrechnen. Es müssen daher, um eine Vertauschung unter Weges zu vermeiden, die Ochsen nicht mit dem Brande der Uebernahms- oder Nachtriebs-Stationen, sondern mit den Anfangsbuchstaben der Nahmen des betreffenden Officiers oder Uebernahms - Depots - Comman- danren, und neben dem Nahmen mit der Zahl des von ihm übernommenen Transportes auf dem vorderen linken Schulterblatte, und mit dem kaiserlichen Adler auf dem rückwärtigen oberen Theile des linken Schenkels gezeichnet, und in den Lieferscheinen der an die Vertheilungs - Depots abgehenden Transporte die 'Anzahl der mit diesem oder jenem Brande gezeichneten Stücke ersichtlich gemacht werden. tz. 8469. Eben dieser Nachtriebs-Depots-Commandant hat, im Einvernehmen mit dem an der Triebsstrecke ohnehin größten Theils schon bestehenden oder daran nächst gelegenen Verpflegs - Magazine dafür zu sorgen, daß immer ein Vorrath für zwey zehntägige Nachtriebe in den Triebs-Stationen an gesundem und nahrhaftem Heu durch die Verpflegs-Magazine unterhalten werde, nachdem diese dahin angewiesen sind, diesen Vorrath von der im Lande ausgeschriebenen Lieferung beyzuschaffen, und hierzu, um den Unterthanen etwa den Umweg mit der Zufuhr zu ersparen, die nächst gelegenen Dominien und Gemeinden zur Einlieferung ihres Heu - Contingents in die Schlachtvieh-Uebernahms-oder Nachtriebs-Station zuzuweisen, welches sich auch von der Herbeyschaffung in die Schlachtvieh-Vertheilungs-Depots verstehet. 'Auf diese Art werden nur die Verpflegs-Magazine die Heulieferung zu verrechnen und zu berichtigen, die Depots - Commanden aber nur die Verwendung des Heues zu verrechnen haben. Sobald die Zeit zur Weide eintritt, werden im Jnlande die Contracte hierfür ebenfalls von jedem Nachtrrebs - Commandanten aufseine Strecke, einverständlich mit den Verpflegs - Magazinen, und zwar nach der Weid-Portion pr. Stück täglich zu bedingen, und diese Portionen ebenfalls zu quittiren und von den Magazinen zu bezahlen seyn. Dem aufgestellten Triebs-Aufsichrs-Personale ist dabey wohl bekannt zu geben, daß derjenige, welcher durch Verkauf des Futters oder wegen anderer persönlichen Vortheile das Vieh an der Gebühr verkürzt, oder Futter von verdorbener und schädlicher Qualität an- nimmt, dafür als für eine Veruntreuung oder Betrug nach Maß des Betrages strengstens bestraft werden wird. Tritt einmahl der Fall ein, daß die Nachrriebe in fremde Länder zu geschehen haben, so ist sich wegen der Beyschaffung des Futters und der dießfallstgen Verhaltungen von der Regie-Direcuon an das betreffende Armee- oder Truppen-Corps-Commando zu wenden; im Allgemeinen jedoch haben sich die Depots- Commandanten wegen der Modalität m der Heuanschaffung bey dem nächsten Verpflegs-Magazine vorläufig anzufragen, und wird hier nur die Hauptregel zur Darnachachrung angeführt, daß dasjenige, was für die Heubey- schaffung durch Landeslieferung in eigenen Provinzen vorgeschrjeben worden, auch in fremden Landern bey der Heuvorrathssammlung durch Requisition zu beobachten seyn wird. §. 3470. So wie der Triebs - Commandant wegen der richtigen und nahrhaften Fütterung öfters nachsehen und Nachfragen, deßhalb also seine Route bereisen muß, eben so ist diese Bereisung auch nothwendrg, zur Ueberzeugung, ob das Personal die 'Auftriebsplätze, die zur Tränkung gelegenen Plätze und die verhältnißmäßlge Zeit im Triebe nach Maß der Witterung und Straßen einhalte, sohin das Vieh nicht aus Gemächlichkeit, um früher in der Station einzutreffen, übertreibe, wodurch hauptsächlich vermehrte Schwendung, Lähmung und sehr oft andere Krankheiten des Viehes entstehen. Von der Fleisch-Manipulation. Obliegenheit derNacbtneks» Depots - Commandankcn in Rücksicht auf die Fütteruna und Futterbeysckaffung. Hkth.anrr8.Marj 809. v 1940, In Betreff der Triebsnach». sicht. Hkth.am 28.März 809. A 1940.