Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 3. (Wien, 1820)

4 XII. Hauptstück. I. Abschnitt. Truppengattungen, dey ivcU chcn Sie Friedcnsgcbühr in al­len Ländern gleich ist. Hkch. am iß. Axr. 785. Truppengattungen, tey wel­che» die Friedensgehühr in den Erblanden verschieden ist. Hkkh. am 18. Apr. 785. Ausnahme bey dieser &e- dührSvorschrist. Bey der 2»haberS-Gage. Hkch. am iß. Jipr. -85. Bey den Garnisonen in Lemberg, Pesth, Ofen und Prestburg. Ptth. am >3.2ftn\ 785. » » iß. 9tov. 806. á 9 Í7 i. Bey den Weri*-- und Trans­ports-Eommandcii. Hkth. am 18. 2lpr. 785. Bey de» Jugetheilten. L'kth. am »ö. 2lpr. 785. Bey den bey Garnissns-Ba- taillonen dienenden und var- bér bey derKronwache gestan­denen Leuten. Hktl-. am 18. Jfpr. 7O3. Bey den marfchirenden Trup- pen-Eommanden. Hkth. am 18. 2lpr. 786. Bey den im Earlstädter Kreise verlegten und durch densel­ben ziehenden Truppen. Hkth. am 3o. 3h/. 818. 147,3. §. 2729. Bey den nachstehenden Truppenkörpern, als: a) bey den Artillerie - Regimenter n, ]>) » dem Artillerie - Bombardier - Corps, c) » » Artillerie - Feldzeugamte, <1) » den Garnisons - Artillerie - Distrikten, e) v dem Feuerwerks - Corps, f) » » Mineurs - » g) » » Pioniers - Corps hinsichtlich der Mannschaft vom Feldwebel abwärts, li) » » Pontoniers - Bataillon, i) » » Gränz- Cordon, li) » » Militär - Fuhrwesens - Corps und 1) » den Monturs- Commissionen hat jedes Individuum die in dem Gebührs-Ta­bleau Lit. A für die Friedenszeiten bestimmte Geld- und Naturalien-Gebühr, in was immer für Erblanden dasselbe angestellt seyn mag, zu genießen. H. 2-3o. Bey den übrigen Truppenkörpern besteht für die Friedenszeiten nach Verschiedenheit der Länder eine andere Geld- und Naturalien - Gebühr, welche in dem Tableau Lit. A landerweise zu ersehen ist. Von diesen Truppenkörpern empfangt jedes Individuum das Tractament nach dem Verpflegsfusse des Landes, wo dasselbe dumt. §. 2731. Hierbey treten folgende Ausnahmen und Beobachtl'.ngen ein: a) So weit noch Regiments-Inhaber vorhanden sind, welche die Inhabers-Gage beziehen, erhalten dieselben die Inhabers-Gage allezeit nach dem Verpflegsfuße des Landes, wo der Regiments-Stab bequartiert ist. Befinden sich aber die Regimenter in fremden Län­dern, so bekommen diese Inhaber die deutsch -erbländische Gebühr. b) Die Garnisonen zu Lemberg, Pesth und Ofen, Preßburg, dann die aufwärts in den aufgelöseten Festungen bequartierten Garnisonen, und die zwischen der Theiß, Donau und der gallizischen Gränze erhalten die deutsche Löhnung. c) Die Werb - und Transports - Commanden in den Erblanden werden nach dem Fuße des Landes verpflegt, wo dieselben stehen. d) Die bey den Feld-Bataillonen, bey dem dritten Bataillon, oder sonst bey einem Regiment oder Corps rechtmäßig Zugetheilten empfangen gleichfalls das Tractament nach dem Fuße des Landes, wo sie dienen. c) Der Mannschaft, welche bey der ungarischen Kronwache gedient hat, wird bey dem Garnisons-Bataillon die bey der Kronwache genoffene Löhnung, so lange sie beym Garmsons-Bataillon dienet, beybelaffen. f) Die von einem in das andere Land marfchirenden Truppen - Commanden und sonst Transportirenden, wie auch die von einem zum andern Regiment rransportirt werdenden Leute, erhalten das höhere oder mindere Tractament von dem Tage an, wo sie das eine oder andere Land betreten oder verlassen. g) Den im Earlstädter Kreise verlegten und durch denselben ziehenden Truppen wird die deutsche Friedensgebühr erfolgt, indem dieser Kreis nunmehr zu dem Königreiche Illyrien gehört, mithin die vorher dort bezogene ungarische Gebühr aufzuhören hat. §. 2782. Die Militär - Gränz - Regimenter haben jedoch bey ihrem bisherigen Gebührsausmaße ;u verbleiben, und können nur dann auch die deutsche Gebühr erhalten, wenn der Dienst den Durchmarsch durch diesen Kreis nothwendig macht, oder wenn zu Garnisons-, Cor- dons- oder sonstigen Diensten, mit Ausnahme der eigenen Regiments-Dienste, als z. B. Stabswachen, Ordonanzen, Granzmannschaft in diesen Kreis commandirt und dort ver­Wann Di« 3Jiifitär:®ränj5 «Hegiitienter in Diefem Äreifc auf Die Deutele ökfcüfjr Jim fpnid? fja&en. <UJt3o. 3uf,8i8. I 47*3.

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