Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 2. (Wien, 1820)

30 Doppelte Widmungsrokken Zweck derselben. Hkth. «M>. <0tp.8i2,K3492 Assentirung und Beendigung der Reserve-Mannschaft. Ju­risdiction über dieselbe wah­rend der Uebungszeit. Hkth.am i. Eep.8>r. K3492. » » L. Dre. 819, H 4028. cher jedes Mahl vorläufig die Anzahl der zu stellenden Reserven aller Classen bekannt gemacht wird, hat die tauglichen Individuen nach ihrer Eigenschaft zu der einen oder anderen Classe dergestalr zu bestiinmen, daß die für jede Classe vorgeschrrebene Anzahl Reserven erreicht, keine Obrigkeit aber über das ihr anrepartirte Quantum überhalten werde. Das Visitirungs- so wie das Reserve-Assent-Protocoll ist schon vorher in der Eon- scripttons-Kanzelley zu rubriciren und in Stand zu setzen, daß die Einschreibung der Leute auf den Sammelplätzen keiner Verzögerung ausgesetzt wird. Wenn auf solche Art die Ein­schreibung zur Reserve auf einem Sammelplätze beendiget, und die bestimmte Zahl von Leu­ten aufgebracht ist, wird sowohl das Visitirungs - als das Assent - Protokoll geschlossen, und jedes von dem kreisämtlichen Beamten, dem Officiere und dem visttirenden Arzte eigenhändig unterschrieben. H. i4o3. In den zweyfachen Widmungsrollen wird bey jedem Manne der Tag, wann er zur Reserve eingeschrieben, und die Truppengattung, für welche er als Reserve-Mann bestimmt worden rst, oder der Defect,^ wegen dessen er nicht für tauglich anerkannt wurde, an- gemerkt. Diese Widmungsrollen sind ebenfalls von dem kreisämtlichen Beamten und dem Officiere zu unterfertigen. Ein Pare derselben wird, so wie das Visitirungs-und Reserve - Assent - Protocoll, in der Conscriptions-Kanzelley aufbewahrr, das andere Pare der ausgefertigten Widmungsrvl- len aber der conscribirenden Obrigkeit, jedoch erst nach beendigter Uebungszeit, zurück gestellt, da nach Inhalt der §§. 1404 bis 140) erst bann bestimmt werden wird, welch Individuen zur Jäger-Reserve die Widmung erhalten; welcher Umstand bey jedem Manne in der Widmungs­rolle vor deren Zurückgabe angemerkt werden muß. Aus diesen Widmungsrollen haben die Obrigkeüen über ihre zurReserve eingeschriebenen Leute sogleich ein eigenes Reserve - Pro­tokoll mit vollständigem Nationale der Leute zu verfassen, und darin jede Veränderung ihrer Ubication, unter welchem Tage und wohin sie einen Paß erhielten, fortwährend genau zu bemerken. §. 1404. Sobald die Reserve-Mannschaft gestellt und auf den Asscnt-Plätzenversammelt ist, ist sie mit kriegöcommissariatischer Jnrervenirung, so weit nähmlich dieses nur immer mög­lich ist, förmlich zu affentiren. Die in jedem Bezirke gestellte Reserve - Mannschaft ohne Un­terschied wird für das Infanterie - Regiment des Bezirkes assentirt. Bey jenen Reserve-Männern, welche nicht für die Infanterie oder Jäger, sondern für die übrigen Truppengattungen, als: Artillerie, Cavallerie und so fort, bestimmt wer­den, ist genau anzumerken, für welche Truppengattung oder für welches einzelne Corps jeder Reserve-Mann die Widmung erhalten hat. Da es sich zum vorhinein bey den meisten Individuen nicht genau bestimmen laßt, ob dieselben zum Jäaerdienste angemessen seyn werden, so kann bey der Assentirung die für die Jäger erforderliche Mannschaft nicht sogleich ausgeschieden und für die Jäger - Reserve as­sentirt werden; die Assentirung dieser für die Jäger erforderlichen Reserve - Mannschaft hat vielmehr gleich der übrigen Infanterie-Reserve-Mannschaft unbedingt zu dem Bezirks-Re­giment zu geschehen. Erst nach beendigter Uebungszeit ist sohin diejenige Mannschaft für die Jäger - Reserve auszuwählen, welche zu dieser Bestimmung am geeignetsten befunden worden ist, worüber der ,409 die nähere Bestimmung enthält. Die assentirte Reserve-Mannschaft kann das gewöhnliche Handgeld pr. 3 ff. erst bann erhalten, wenn sie zum wirklich dienstleistenden ©lande einberufen wird. Der affen tim n Reserve - Mannschaft sind die Kriegs-Artikel vorzulesen, worauf dieselbe den Militär-Eid abzulegen und die Kriegs-Artikel zu beschwören har. VI. Hauptstück. VII. Abschnitt.

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