Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 2. (Wien, 1820)

I Von den Jnlander-Capitulanten. 65 h. i3io. Bey Reengagirung der Leute zum Verpflegsdienste sind Ausländer und unconscribirte Inländer gleich zu halten; beyden ist ein Reengagirungs-Geld von 16 fl., jedoch nur in dem Falle zu verabfolgen, wenn sich dieselben auf wenigstens sechs Jahre reengagiren lassen. Um diese Leute desto eher zur Reengagirung auf sechs Jahre zu vermögen, ist ihnen, wenn sie sich nur auf eine kürzere Zeit herbey lassen, lediglich der Betrag von 2 fl. für jedes neu ein­gegangene Dienstjahr zu erfolgen. Die Reengagirung der ausgedienten Verpflegsbacker - Un­ter-Offwiere kann allerdings Platz greifen. Die Verabreichung des Handgeldes an dieselben kann, da es nur für die Gemeinen und die in den Gehalt dieser Charge reducirten, zu Diensten der Gemeinen zurück übersetzten Oberbäcker die Bestimmung hat, auf Unter-Offi- <iere nicht ausgedehnt werden. h. i3i 1. Bey Reengagirung der Professionisten zu Alt-Milizern oder auf eine weitere Capitula­tion ist genau darauf zu sehen, daß nur solche Leute beybehalten werden, die nach ihrer Pro­fessions-Kunde und Conduite zum Dienste ganz angemessen sind.- tz. l3l2. Bey Reengagirung der obligaten Professionisten, so weit sie eine zehnjährige Dienst­zeit versprechen, ist sich wie bey den Regimentern zu benehmen; wenn sich daher diese Leute auf bestimmte Jahre reengagiren, so kann ihnen für jedes Jahr der neu eingegangenen Dienstesverpflichtung der Betrag von 2 fl. abgereicht werden. tz. i3i3. Da bey den Feldzeugämtern verheirathete Leute ohne Nachtheil des Dienstes nicht wohl belassen werden können, und jeder Zeugs - Professionist sich die Eintheilung nach Erfor­derniß gefallen lassen muß, so soll künftig bey Reengagirung der Zeugs-Professionisten immer mit den betreffenden Artillerie-Behörden das nöthige Einvernehmen gepflogen werden. §.'»3i4. Vorzüglich geschickte Schmiede, deren Beybehaltung zum Vortheile des Dienstes ge­reicht, dürfen, wie dieses bey der Artillerie gestattet ist, auch vor ausgegangener Dienstzeit reengagirt werden, und zwar Leute, welche ihre erste Capitulations - Zeit noch nicht voll­streckt haben, nach der zurück gelegten Hälfte der gesetzlichen Dienstzeit, und die auf be­stimmte Jahre engagirten oder bereits reengagirten Leute nach der zurück gelegten Hälfte ihrer contractmäßigen Verpflichtung. §. i315. Wenn sich diese Leute auf bestimmte Jahre reengagiren, so kann ihnen für jedes Jahr der neu eingegangenen Dienstesverpflichtung der Betrag von 3 fl., und den Oberschmieden von 4 fl., und zwar das Ganze auf Ein Mahl, als Reengagirungs - Geld verabreicht werden. §. i3i6. Denjenigen aber, welche ftd; auf lebenslänglich reengagiren, ist ein Reengagirungs- Geld, und zwar den Unterschmieden bis zum Betrage von 65 st., und den Oberschmieden bis auf 80 fl. zu verabfolgen. h. i3i7. Wenn ein Soldat, welcher sich reengagiren läßt, vor Verlauf der Reengagirungs-Zeit im Concertations - Wege entlassen wird, so hat derselbe das empfangene Reengagirungs- Geld für die Zeit, die er noch zu dienen gehabt hätte, zurück zu zahlen, da die Bedingung, unter welcher dieses Reengagirungs-Geld verabfolgt wurde, von dem Enrlassungswerber nicht in Erfüllung gebracht wird. §. i3i8. Um jedoch bey der Berechnung dieses zurück zu zahlenden Reengagirungs-Geldes alle Umstände zu vermeiden, soll diese Zurückzahlung nur dann zu geschehen haben, wenn der Entlassungswerber noch, mehrere Jahre oder wenigstens noch ein volles Jahr zu dienen hätte. Land II. 1 rj Neengagirungs-Geld für die sich zur Berpflegs-Branche re­engagiren lassenden Auslän­der, conscribirten und un- conscribirten Inländer wird bestimmt. Hkth.am 24. Aug. 808. o 2075. ,, 26. 9tov. 808.0 2961. » 25. Jän- 809.0 208. „ l l.Jul. 811. A 3583. „ 28, (0ep. 818. A 444o« » 16. Jän.819. O 245. Was bey Reengagirung der Professionisten zu Alt-Mili- zern zu beobachten ist. Hkth. am 4- 2un. 808. e 1693. Wie sich bei, Reengagirung der obligaten Professionisten zu benehmen ist. und welches ReengagirungL-Geld dieselben zu erhalten haben. Hkth. am 24. Jul. 81 i.h 3,75. Was bey Reengagirung der Zeugs-Professionisten zu beob­achten ist. Hkth. am 26. Oct. 818. K 3go3. Welcke Schmiede vor aus­gedienter Kapitulation reen­gagirt werden können. Hkth. am 1. May 8, i.h 1912. Reengagirungs - Geld für die aus bestimmte Jahre sich reengagirenden Schmiede wird bestimmt. Hkth. am 1. May 3i 1. H 1911. Welches Reengagirungs-Geld die sich auch lebenslänglich reengagirenden Schmiede zu erhalten haben. Hk th. am 1. May 811. K 1912. Welcher Soldat das Reen- gagirungs - Geld zurück 44» zahlen hat. Hkth. am 28. März 809. o 73h. In welchen Fällen die Zu­rückzahlung des Reenqagi- rungs - Geldes zu geschehen hat. Hkth. am 28. März 809,0 737-

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