Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 2. (Wien, 1820)
Von den Schmieden. 2()$ §. 3180. Die Aussicht, zum Oberschmiede befördert oderauf eine andere Arr versorgt zu werden, muß seinen Eifer beleben, und ihn bewegen, sich durch Uebung und Erfahrung noch mehr Geschicklichkeit zu erwerben. §. 2181. Der Schmied wird durch den Oberschmied in die betreffenden Dienste commandirt. Täglich geht einer der Schmiede zum Befehle, um solchen dem Oberschmiede zu überbringen. §. 2182. Wenn einer oder der andere etwas zu bitten, sich zu beschweren, oder etwas zu melden hat, wohin geht oder zurück kommt, so geht er zum Wachtmeister, und dann zum ersten Rittmeister. Außerdem muß der Schmied auch noch den Rapport an den Oberschmied abstatten. Uebrigens beehrt der Schmied seine Höheren, vom Wachtmeister aufwärts, mit Sie, und wird von ihnen mit Er benannt. tz. 2133. Jene Schmiede, welche dem Arbitrium und Superarbitrium beywohnen, sind bey widrigem Benehmen mit Wasser und Brot zu bestrafen; auch sind sie nach Umstanden noch durch schärfere Mittel zu ihrer Obliegenheit zurück zu führen. §. 2184. Der bey dem Depot des Tschaikisten-Bataillons angestellte Schnued ist verpflichtet, von Zeit zu Zeir einen Granzknaben in femet’ Profession auszubilden, um dem Mangel an derley geschickten Leuten nach und nach übzuhelfen. §. 2185. Der Unterschmied wendet sich mit seinen Meldungen an den Oberschmied, erhält von diesem die Befehle, und muß ihm in Allem mtt Eifer und Treue an dte Hand gehen. (£e vertritt die Stelle des abwesenden Oberschmtedes, wenn er hierzu fähig ist. Ihre Vorschrift ist dann auch die [einige, so wie er übrigens das Nähmliche zu beobachten hat, was für die Schmiede überhaupt vorgeschrieben ist. §. 2180. Zur Bildung geschickter Schmiede tst das Thierarzeney - Institut in Wien errichtet worden, wohin die Regimenter und Corps diejenigen Schmiede, welche die vorgeschnebe- nen Kenntnisse nicht besitzen, einen nach dem anderen abzuschicken haben. §. 2187. Für den Lehr-Curs im Thierarzeney-Institute sind nur solche Schmiede zu bestimmen, deren Fähigkeit, Eifer und Aufführung zu der Erwartung berechtigt, daß sie dem beabsich- teten Zwecke ihrer Ausbildung vollkommen entsprechen werden; widrigen Falls man derley Subjeate nicht nur aus Kosten des Regiments oder der Branche wieder unter der Zeit zurück schicken, sondern diese auch zum Ersätze der dem Aerarium verursachten unnützen Kosten verhalten würde. tz. 2188. Bey Abschickung der Schmiede auf den Lehr-Curs ist von den Regimentern zu beobachten: rtens: Soll er des Schmiedehandwerkes vollkommen kundig und nicht über 3o Jahre alt seyn. 2tens: Einen natünlichen, vollkommen gesunden Verstand besitzen. 3tens: Der deutschen Sprache, dann des Lesens und Schreibens kundig, und gtens: ledigen Standes seyn, oder, wenn er verheirathet ist, sein Weib wahrend des Lehr-Curses nicht bey sich haben, sowohl wegen Mangels an Quartier, als Was den Eifer des Schmiedes , sich immer mehr Geschicklichkeit zu erwerben, beleben soll. Hkth. am 1. Sept. 807. Wessen Befehlen der Schmied zu gehorchen hat. Hkth. (tut >. Sep. 807. Weitere Obliegenheiten de» Schmiedes. Hkth. am 1. Sep.8o7Wie jene Schmiede, welche dem Arbitrium und Superar- bttrium beywohnen, bey widrigem Benehrnen zu behandeln sind. Hkth. am io. Sep. 8o6.D3i55. » » 2. März 810. V2155. Obliegenheiten des bey dem Tschaikisten - Bataillon angc- stellten Schmiedes. Hkth. am 3. Aug.vo9. R 3789. Obliegenheiten des Unter- schmieSes. Hkth. am 1. Sep. 807. Wohin die Regimenter ihre Schmiede zur Ausbildung zu schicken haben. Hkth. am 3». Dec. 1777. Welche Individuen von den Regimentern auf den Lchr- Eurs zu schicken sind. Hkth.am21.Oct. 8oi.D5g45. » » r5. Nov. 80 l, II 563, » >» 2Z. Jul. 812. R 28» 1. » » 26.Aug. 8>4» R3404. Was die Regimenter ben Abschickung der Schmiede auf den Lehr-Curs zu beobachten haben. Hkth. am 31. Dec. 777. » » 21. Oct« 801. D Sg iS. » x 26. Aug. 8 l 4. A 3qo-i«