Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 2. (Wien, 1820)
25 c) für die Mahnen-Regimenter, und j <1) » dre Marine unter nachfolgenden Bedingnissen und Modifikationen gestattet. §. io56. Für das Königreich Ungarn. Seit der Einführung einer regulären stabilen Miliz im Königreiche Ungarn wurde in verschiedenen Perioden derAbgang der Mannschaft bald durch Werbungen, bald durch Stellung, zuweilen durch beyde Ergänzungsarten zugleich ersetzt, indessen hat man doch für zweckmäßig befunden, die Complettirung der Mannschaft durch Werbung zu veranlassen, welche jedoch während der Recruten- (Stellung vom Lande zu sistiren hat. tz. io5j. Von jedem' Infanterie - Regiment ist in dem ihm zugewiesenen Bezirke ein Werb- Commando aufzustellen. Dieses besteht in der Regel aus: i Hauptmann oder Capitan- Lieutenant, i Ober - ) .. > Lieutenant, l Unter - j i Feldwebel, i Unterärzte, 4 Corporalen, 12 Gefreyten, 8o Gemeinen, 1 Fourierschützen, 2 Gemeinen zur Privat-Dienstleistung. Dem General-Commando ist es gestattet, diesen Stand, wo es die Umstande erlauben , zu vermindern. Findet es eine Vermehrung desselben nothweudig, so ist hierzu die Bewilligung des Hofkriegsrathes einzuhohleu. Da, wo es der Rechuungsrichtigkeit wegen unumgänglich nothweudig ist, kann dasselbe ohne weitere Anfrage einen Fourier beygeben, welches jedoch regelmäßig nur dann geschehen soll, wenn das Regiment außer dem Königreiche dislocirt ist. h. io58. Jeder Regiments - Commandant wird strenge verantwortlich gemacht, solche Werb- Officiere zu wählen, welche durch Dienstkenntnisse und genaue Pflichterfüllung sich selbst, und durch moralisches, anständiges und kluges Betragen ihrem Stande Ehre machen, welche in dem bestimmten Werbbezirke entweder gebürtig, oder durch früheren Aufenthalt entweder beliebt, oder wenigstens mit den Sprachen und Sitten der Gegend bekannt sind. Diese letzteren Eigenschaften müssen auch die zur Werbung zu verwendenden Unter-Offi- aeve und Gemeinen besitzen, und überhaupt gut conduistrte, treue, verläßliche und zu dieser Widmung geeignete Leute seyn. h. io5q. Damit die zu dieser Werbung verwendete Mannschaft des Dienstes nicht zu sehr entwöhnt werde, soll jährlich ein Drittel der Werbmannschaft zu dem Regiment einberufen und durch andere geeignete Leute ersetzt werden; auch die Werb - Officiere sollen in der Regel längstens alle vier Jahre beym Regiment einrücken, und durch andere abgelöset werden, jedoch bleibt es dem ungarischen General-Commando v-orbehalren, einen Officier, welcher durch seine Verbindungen oder sein Betragen den Werbungen einen ganz besonderen Erfolg zu verschaffen im Stande ist, auch auf längere Zeit bey dem Werbgeschäfte zu lassen. Band ii. 7 I Von der Militär-Werbung. Complettirung der Mannschaft im Königreiche Ungarn durch Werbung. Hkth. am 16. £>ct. 766. » » >4.300.793. » » 6.3än. 809.0 117» » » 18.9ioy. 812. K 3965. » » 7.34n. 813. u 104. Stand der Werb-Comman- den. Hkth. am 6,3«n. (j°9. o »,7. r Eigenschaften derWerb-Os- ficiere und Werbmannschaft. Hkth. am 6. 3än. 809.0117. Ihre Ablösung. Hkth. am 6. 3än. 809.O 117.