Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 2. (Wien, 1820)
Von bem a tätlichen Personal e. Stelle einnimmk, daß bem aussiießenden Blute und dem Harne kein Ausweg außerhalb des Körpers verschafft werden könnte; ob die Ergießung in die Bauch - oder in die Becken- löhle geschah; an welcher Stelle derselben; wie viel das Ergossene beträgt; von welcher Beschaffenheit es ist. §. 3040. Nicht weniger Aufmerksamkeit erfordert die Untersuchung der Zeugungstheile bey männlichen Leichnamen. Man muß sehen, in welchem Zustande sich die Hoden befinden; ob sie nicht auf irgend eine Weise krankhaft verändert oder verletzt sind, und wie; ob sie nicht gequetscht, entzündet, eiternd, brandig, verhärtet u. s. w. gefunden werden; ob die Samengefäße (vasa spermatica) entweder nur außerhalb oder vielletcht sogar auch innerhalb der Höhle des Unterleibes verletzt sind. §. 2041. Ob die Samenbläschen nicht verletzt sind, und in welchem Zustande sie sich überhaupt befinden, ist besonders zu sehen. §. 2(42. Bey dem weiblichen Geschlechts ist zu untersuchen: ob sich die Gebärmutter im geschwängerten oder ungeschwangerten Zustande befindet; wie groß ihre Ausdehnung ist; ob rhre Höhle eine solche dreyeckige Form hat, so, daß ihre Ränder nach innen oder nach außen zu convex sind; ob also hieraus erhelle, daß sie schon geschwängert gewesen sey, ob die Gebärmutter nicht mit den nahe liegenden Theilen verwachsen ist; wie sich ihre Substanz verhält; ob in ihrer Höhle weder Blut, Wasser, Eiter, noch die Hautersche Membrane, noch ein Ey mit einer Leibesfrucht, oderein Mutterkuchen ganz oder nur Stücke desselben, unt an welcher Stelle der Gebärmutter angewachsen, odereine Mola, ein Polyp, eine verfaulte^ versteinerte Frucht, oder sonst irgend eine fremdartige Substanz enthalten ist; ob die Gebärmutter an ihrer inneren oder äußeren Fläche verletzt tst, und wie; ob sie nicht geborsten, umgebeugt, vorgefallen u. s. w. gefunden wird; ob eine oder die andere dieser Veränderungen nicht vielleicht als Folge einer gewaltsamen Ablösung der Nachgeburt, oder sonst einer rohen und ungeschickten Behandlung bey der Geburt anzusehen wäre; ob keine Entzündung, Eiterung, kein Brand, keine Verhärtungen und krebsartigen Geschwüre an ihr zu bemerken sind; endlich ob die Gebärmutter nicht vielleicht gar amputirt ist, und daher gänzlich fehlt, In welchem Zustande sich die Muttertrompeten und die Eyerstöcke befinden, ob entzündet, eiternd, brandig, scirrhös, wassersüchtig oder sonst krankhaft verändert; ob sie keine Leibesfrüchte enthalten. tz. 2048. Ist der zu ftcirende weibliche Leichnam wirklich von einer Schwängern, so, daß mar schon vor der gerichtlichen Leichenbesichtigung den schwängern Zustand derselben wußte unt erkannte, so muß nach den bereits bestehenden allerhöchsten Normalien ohnehin schon früher, sobald man nur immer eine gegründete Vermuthung des Todes der Schwängern hat, di, Operation des Kaiserschnittes durch einen geschickten Wundarzt, nach den Regeln der Kunst wie an einer lebenden Person, sobald als möglich gemacht werden, um vielleicht noch bt, Frucht zu retten und am Leben zu erhalten, oder dieselbe doch wenigstens dem christlicher Kirchengebrauche gemäß taufen zu können. Waren aber diese Vorschriften nicht früher, noch vor der eigentlichen gerichtlichen Leichenbesichtigung befolgt worden, so muß wenigstens bey derselben sogleich das erste Augenmerk darauf gerichtet werden, bevor noch irgend ein andere Untersuchung vorgenommen wird. Uebrigens muß in einem jeden Falle, in welchen eine Leibesfrucht in der Gebärmutter gefunden wird, sie mag noch gerettet werden können oder nicht, die Lage derselben, ihre Größe, ihr Gewicht, die Merkmahle ihrer größerer oder geringeren Reife, der Grad und die Zeichen der Fäulniß, bte an derselben erscheinen dann eine jede Abweichung vom naturgemäßen Zustande, bte man an derselben findet, ge nau ausgesucht und beschrieben werden. Auch die Untersuchung de Zeugungstheile bey männlichen Leichnamen fordert eine besondere Aufmerksamkeit. Hkth. am z5. §-0.818. c 7.09. Ob die Sam nbläschen nicht verletzt sind, und in welchem Zustande sie sich überhaupt befinden , ist besonoers zu sehen. Hkth. am z5. Feb. 818.c 209. I 50cn fcer -Operait«» cmes> ; fiä;n>angeren SieicbnamS burcp ben Äaifcrfchnitt. t iifti). atu *5. Seb. 81P. C 109. Sffisraufbct) ix*»» weibticben (Sefcpiecbte binftditlni? &cr3eu; gungstbeiie ju feben ift. £Fftj. am 25. géb. 818. c 209.