Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 2. (Wien, 1820)

93 9 ti dem ärztlichen Personal e. 22Í §, 3©3‘1« Die Netz-' (omenta) und das Gekröse (mesentermm), ob sie verletzt, vorgefallen, eingeklemmt oder zerrissen und verwickelt sind, und wie; ob ihre großen Blutgefäße Theil an der Verletzung nehmen; ob beyde Eingeweide sich nicht in einem Zustande von Entzün­dung, Eiterung, Brand oder faukicher Verderbnis? befinden; ob sich keine krankhaften Be­schaffenheiten, "Anschwellungen, vorzüglich der Gekrösdrüsen, Verhärtungen, Geschwüre u. dgl. in ihnen wahrnehmen lassen. Ist dieses geschehen, so hebt man das große Netz in Verbindung . mit dem querlaufenden Grimm dar me in die Höhe, und legt es auf die zwey oberen zurück geschlagenen Lappen der Bedeckungen des Bauches, um bte Gedärme u. s. w. untersuchen zu können. §. 2o33. Bey der Untersuchung des Magens hat man zu sehen: ober leer oder voll, und wo­mit er angefüllt erscheint; ob die Vorgefundenen enthaltenen Substanzen als giftartig, ver­dächtig, mithin einer näheren chemischen Prüfung zu unterziehen sind; wie viel das in ihm Ent­haltene an Maß und Gewicht beträgt; ob er in einem entzündlichen, eiternden oder brandi­gen Zustande sich befindet; ob er an - oder durchgefressen, zerrissen oder verwundet ist; au welcher Stelle; ob die Wunde groß oder klein, mit oder ohne eine Quetschung, durch alle Häute desselben durchdringend oder nicht, mit oder ohne Verwundung der bedeutenden Blutgefäße des Magens ist; ob der Magen, als er verwundet wurde, voll oder leer war; ob sich keine Würmer in demselben befinden, und von welcher Art; ob sich aus den Umstän­den schließen lasse, das; die Verletzung des Magens mit einer heftigen Erschütterung der Magen-und Zwerchfellsnerven verknüpft gewesen, ist; ob sich an bent Magen nirgends eine ungewöhnliche Verrenkung oder Erweiterung desselben, eine Verdichtung seiner Häutever­schließungen , der Magenmündungen oder was immer für andere krankhafte Beschaffenhei­ten zeigen; ob sich keine Ergießungen aus dem verwundeten Magen in die Bauchhöhle gebildet haben; von welcher Menge und Beschaffenheit dieselben sind. §. 2084. Die Gedärme werden untersucht: ob sie leer oder angefüllt sind, und womit, ob sie m ihrer gewöhnlichen Lage, oder irgend wo davon abweichend, unter einander verwickelt, krampfhaft zusammen gezogen, entzündet, in einander verwachsen, brandig, eiternd, bis m ihre Höhle eindringend, oder nur durch einige Häute verwundet, zerrissen^ oder gänzlich entzwey geschnitten gefunden werden; an welchem Theile des Darm-Canals sich diese Be­schaffenheiten zeigen; ob sie in ihren Höhlen an einigen Stellen verengert, verwachsen, oder umgekehrt tutgewöhulich erweitert erscheinen; ob sich ein künstlicher After gebildet hat; ob die Darmwunde nur einfach oder mit Quetschungen und anderen Nebenverletzungen verwickelt (complicirt). ist; ob sich keine Ergießungen aus den verwundeten Gedärmen in die Bauchhöhle gebildet haben, und von welcher Menge und Beschaffenheit; ob keine Wür­mer und andere ungewöhnliche oder krankhafte Erscheinungen sich in oder an den Gedärmen zeigen. Bey dem geringsten Verdachte einer geschehenen Vergiftung wird auch der ganze Darm-Canal ausgeschnitten, das darin Enthaltene heraus genommen, auf das genaueste untersucht, und die innere Wand der Gedärme besichtiget werden müssen, wie tm nächsten, Capitel (§. 2053 rc.) ausführlicher vorgeschrieben ist. §. 2o35„ Bey der Leber und der Milz, ist zu sehen: ob diese Eingeweide in ihrem Bau, in ihrer Farbe, in ihrer Lage, Größe und Consistenz nicht von dem regelmäßigen Zustande abweichen. Wenn sie verletzt sind: ob die Verletzungen nur ihre Oberfläche treffen, oder ob sie tiefer in die innere Substanz, und wie tief sie eindringen; ob durch diese Verletzungen die großen Blut- und anderen Gefäße gelitten haben, und in's Besondere welche; wie sich Leber und Milz in Hinsicht auf Quetschung, Entzündung, Eiterung und Brand verhalten;, ob sie mcht als Folge einer von außen auf den Unterleib angebrachten Gewaltthätigkeit ge- Baud II, 56 * Die Netze und das Gekröse sind besonders zu untersuchen. Hkth. um »5, Feb. 818. c 2»9,. Von der Untersuchung des Magens. Hkth.am r5. §eb. 3>8. c 209. Don der Untersuchung der Gedärme. Hkth. am rs. Feb. 8,8. 0 *09.. Worauf bey der llnterfin chung der Leber und der Milz zu sehen bst. Hkth. am r5. Feb. Fig. c

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