Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 2. (Wien, 1820)
Von bein ärztlichen Personale. 215 gebrachten Verletzung vorhanden sind, oder wo sich sonst der Sitz der Todesursache mit Wahrscheinlichkeit vermuthen laßt. Ist kein Grund vorhanden, diese oder jene Höhle des Körpers zuerst zu öffnen, so wird der natürlichen Ordnung nach zuerst die Kopf-, dann die Brust-und zuletzt die Bauchhöhle geöffnet. Jeder Schnitt, auch bloß durch die allgemeinen Bedeckungen, muß langsam und mit Behuthsamkeit geführt werden, so, daß er nie durch eine verletzte Stelle, sondern immer nur seitwärts neben derselben vorbey geleitet werde, damit nicht die äußere Form einer Verletzung eine Veränderung erleide. Ist die Verletzung an keiner solchen Stelle angebracht, wo sich eine Höhle des Körpers befindet, so muß bloß jeder einzelne Therl, den das verletzende Werkzeug traf, dann die Beschaffenheit der nahe gelegenen Theile von einigem Belange, ob und wie sie verändert sind, anatomisch untersucht, demonstrirt und im Fundscheine ausgezeichnet werden. §. 1994. Es ist keinesweges hinreichend, bloß jene Höhle des Körpers an einem Leichname zu öffnen und zu untersuchen, in die schon dem äußerlichen Anscheine nach irgend eine Verletzung eingedrungen ist, sondern in allen Fällen von einigem Belange müssen wenigstens alle drey Haupthöhlen des Körpers, das ist: die Kopf-, Brust-und Bauchhöhle, geöffnet, und die darin gefundenen bemerkenswerthen Gegenstände ausgeschrieben werden. Selbst in solchen Fällen, wo es scheint, man habe schon in einer der Höhlen die hinreichende Ursache des Todes gefunden, ist es immer noch nothwendig, auch die übrigen Höhlen nicht uner- öffnet zu lassen, weil die Todesarten zusammen gesetzt seyn, und die verschiedenen Todesursachen an mancherley Stellen des Körpers ihren Sitz haben können. Bey der Unterlassung dieser Vorsicht möchte man sonst über die Bestimmung der eigentlichen Todesursache leicht zu Fehlschlüssen verleitet werden, durch die dann die Glaubwürdigkeit des Fundscheines nicht gegen alle einzuwendenden Zweifel gesichert wäre. Vorzüglich muß bey vorkommenden Kopfverletzungen auch die Brust-und Bauchhöhle geöffnet werden, weil nicht selten die in denselben enthaltenen Eingeweide consensuel durch die Kopfverletzung leiden. §• i995‘ In besonders wichtigen und zweifelhaften Fällen, oder wo man sich sonst noch irgend einige Aufklärung über den Thatbestand davon versprechen kann, wird auch die Eröffnung der drey Haupthöhlen des Körpers noch zu wenig und unzureichend seyn, sondern es wird dann nothwendig, noch in's Besondere bald die Halsgegend , bald die Rückenmarkshöhle, den Hodensack, mit einem Worte: einen jeden Theil des Körpers, welcher wichtige Organe einschließt, genau zu untersuchen, um so die eigentliche Todesart des Verblichenen vollkommen aufklären zu können. §. 1996. Bey einer jeden Wunde, die an einem Cadaver vorkommt, muß ihre Form und Gestalt, ihre Größe nach Länge, Breite und Tiefe, dann was etwa aus derselben ausgeflossen ist, und ihre Richtung genau erforscht und angegeben werden. Man hat ferner die Theile, die durch sie verletzt sind, besonders auch bte Nerven und größeren Blutgefäße, vorzüglich die Schlag-oder Pulsader aufzusuchen und zu bemerken. Bey Schnitt-und Hiebwunden ist zu bemerken, ob sie mit einer Quetschung verknüpft sind, oder nicht; bey Stichwunden, wie wett oder wie enge, wie lange der Canal ist, den sie bildet, wo er sich endet, welche Theile in seinem Verlaufe verletzt sind; bey Quetschwunden, was für Theile, besonders welche Gefäße, Nerven, Eingeweide dabey zerquetscht, zermalmt, zerstört oder gänzlich weggerissen sind; ob fremde Körper, als: Kugeln, Kleidungsstücke, Knochensplitter u. s. w., sich in der Wunde befinden; ob nichts von Entzündung, Eiterung und Brand in den Wunden und in welchem Grade wahrzunehmen ist; wie die benachbarten Theile in Beziehung aus Erschütterung, Entzündung, Ergießung, Eiterung u. d. gl. sich verhalten; ob keine Merk- mahle vorhanden sind, welche beweisen könnten, daß das verletzende Werkzeug vergiftet gewesen ist. 2» allen VerlehungSkällen von einigem Belange müssen die drey Haupthohlen oes Körpersgeöffnet werden. Hkth. am i5. Feb. 818. G 209. Wann auch die Eröffnung der drey Haupthöhlen des SC er pers nicht hinreichend ist, und was dießfalls zu geschehen hat. Hith. am rS. Fed. 8-8.6 209. Was bey einer,eden Wunde zu erforschen und genau anzu- geben ist. Hkth. am a5. Feb. 818. c 209.