Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 2. (Wien, 1820)

216 VI. Hauptstück. XI. Abschnitt. Worauf bey rr'Kti Quet­schungen ohne eine äußere Wunde zu sehen ist. Hkth. am r). Zed. 3i8, c *09. Was bey Schußwunden be­sonders zu untersuchen und aufzuzeichnen ist. Hkth. ainrä. Feb. 8*8. c 309. Was ben Verrenkungen und Knochenbrüchen angege­ben werden muß. Hkth. amrü. Seb.818. C109» Was bey Verbrennungen nnd Verbrühungen zu erfor­schen ist. Hkth. am z5. Feb.8,3.6 209. §. »997* Bey reinen Quetschungen ohne eine äußere Wunde hat man zu sehen, welche Theile durch dieselben und in welchem Grade sie gequetscht oder zermalmet sind; ob größere Gefäße oder auch Eingeweide mit zerrissen oder geborsten sind, und welche; ob Stockungen oder Un­terlaufungen von Blut oder anderen Flüssigkeiten vorhanden sind, an welchen Theilen und in welchem Umfange, oder ob eigentliche Ergießungen Statt finden, von welcher Beschaf­fenheit, von welcher Menge, nach Maß und Gewicht bestimmt, und aus welchen Gefäßen, ob die Mahle und Flecken, die man für Sugillationen aus Folgen einer Quetschung durch eine äußerlich angebrachte mechanische Gewalt hält, und die Zerreißungen, eigentlichen Ber- stungen und Ergießungen, nicht etwa die Folgen einer krankhaften Beschaffenheit oderFolgen der Einwirkung einer inneren Krankheitsursache, ob sie keine so genannten Todtenstecken, sondern wirkliche Blutunterlaufungen von Quetschung und Zerreißung der Blutgefäße sind, was auch zum Theil die (§. 1992) daran gemachten Einschnitte zeigen. Ob die vorhandenen Quetschungen nicht etwa beweisen, daß die von außen angebrachte mechanische Gewalt so groß war, daß dadurch auch Erschütterungen nahe gelegener oder selbst entfernter Theile, besonders fein organisirter, wichtiger Eingeweide entstehen könnten. Endlich, wie sich die vorhandenen Quetschungen in Bezug auf Beulen und andere Geschwülste, Zertheilung, Ent­zündung, Eiterung und Brand verhalten. h. 1998. Bey Schußwunden ins Besondere ist zu untersuchen und aufzuzeichnen, ob der Schuß ein einfacher, das ist: nur mit einer einzigen Kugel, oder ein zusammen gesetzter, das tfi­rn it mehreren Kugeln, mit Pfosten (Schrotkugeln) oder ein mit kleinem Schrot gemachter gewesen ist. Wenn die Schußwunde zwey Oeffnungen hat, welches die Eingangs-, welches die Ausgangsmündung des Schuß-Canales war? Was der Schuß - Canal für eine Richtung genommen hat, welche Theile von ihm getroffen, zerrissen, gequetscht oder erschüttert wurden? Ob fremde Körper, als: Kugeln, Schrotkörner, der Schußpfropf, Kleidungsstücke, Kno- chensplitter u. s. w., in dem Schuß - Canale gefunden werden? Ob keine so genannten Luft­streifschüsse, das ist: Verletzungen, die durch das Anprellen schon matt gewesener Kugeln, oder die durch das An-und Zurückprellen der Kugeln in sehr stumpfen Winkeln andern mensch­lichen Körper verursacht wurden, zugegen sind. /­§. 1999* Bey Verrenkungen und Knochenbrüchen muß angegeben werden, welche Knochen ver­renkt, oder welche Theile des Knochens, in wie viel Stücke, und von welcher Größe und Form sie zerbrochen sind; ob die Verrenkungen, ober ob der Knochenbruch einfach, zusam­men gesetzt, mit anderen Zufällen und Verletzungen verwickelt (complicirt) ist; worin diese Nebenzufälle und Complicationen bestehen; wie stark die Verrenkung ist, um wie viel, nach Zollen und Linien bestimmt, die Knochenfügungen von einander abweichcn; ob etwa eine Verrenkung von einem Knochenbruche, oder umgekehrt ein Knochenbruch von einer Verren­kung geleitet ist; ob nicht irgend eine innere krankhafte Beschaffenheit zu Verrenkungen und Beinbrüchen Anlaß gegeben oder dieselben wenigstens begünstigt hat; ob nicht nahe gelegene Theile, und welche zugleich mit verletzt sind; ob eine äußere Wunde dabey ist; ob Entzün­dung, Eiterung und Brand bereits zugegen sind, und in welchem Grade. tz. 2000. Bey Verbrennungen und Verbrühungen ist zu erforschen, ob wirkliches Feuer oder nur eine mit Wärmestoff sehr überladene flüssige oder trockene Substanz auf den menschlichen Körper einwirkte; in welchem Grade dieses gewaltsame Einwirken geschah; ob bloß als ein heftig incitirender Reitz, oder unmittelbar als ein eigentliches Zerstörungsmittel des organi­schen Baues und des thierischen Körpers. Sind an dem Leichname Spuren von allen drey Gradendes Verbrennens oder Verbrühens vorhanden, wie es vorzüglich beym Verbrühen mit heißen flüssigen Substanzen fast immer der Fall ist, so müssen die Stellen des Körpers,

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