Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 1. (Wien, 1820)
S4 Der Csmmissariats-Accessi- sten, dann der Verpflcgs-Assi- stenten. Hkth. am ,. Nov. 775. » » 22. Dec. 809. Nur vollkommen ausgebilde- ke und diensterfahrene Beamte werden in's Feld beordert. Hkth. am ic. Marz 808. Wie die Zahl der Beamten ju bestimmen ist. Hkth. am 10, Märj 8c8. So weites sich hierbei) um Untersuchung der Regiments - Rechnungskanzelleyen, Regiments-Magazine, Kasernen und Spitäler handelt/ deren Besichtigung auch .wohl nur gele- genheitlich einer Visitations-Reise vorgenommen werden kann, so hat solche immer gemeinschaftlich mit den Brigadiers zu geschehen, mit welchen sich der Ober-Kriegs-Commissär jeden Falls gleich bey seiner Ankunft in das Einvernehmen zu setzen hat. In Ungarn können solche Bereisungen nach Anordnung des commandirenden Generals auch durch die Ober-Kriegs-Commissäre in den Distrikten geschehen. Ob auf den entfernten Possen auch die Verpflegsgeschäfte mit Ordnung und Richtigkeit geführt werden, davon haben sich die bey den Länder-General - Commanden angestellten zweyten Ober-Verpflegsverwalter durch die öftere Untersuchung der unterstehenden Verpflggs- Rechnungsführer und der auf den Filial-Posten angestellten Verpflegsbeamten öfter, und dann auch unversehens zu überzeugen, wenn der Verdacht einer Unrichtigkeit oder" einer ungerechten Handlung mit Grund gegen einen Verpflegsbeamten vorhanden ist, in welchem Falle die Manipulations-Tagebücher und Protocolle, die Rechnungen und Dokumente einzuseben kommen. Von jeder solchen vom Ober-Kriegs-Commissär und zweyten Ober-Verpflegsverwalter bewirkten Visitations-Reise ist die Relation durch das General-Eommando dem Hofkriegs- rathe vorzulegen. §. 275. Die Feld - Kriegs - und Marine -Commissäre sind zur Contr olle der Militär-Oekono mie bey den Truppen und der Marine so wohl, als bey den verschiedenen ärarischen Militär- Anstalten, dann ins Besondere auch in der Militär-Gränze zur Controlle der Landes -Oeko- nomie- Verwaltung bestimmt. Auch werden aus dieser Categorie diejenigen Beamten genommen, welche bey den General-Commanden als Gehülfen des Ober-Kriegs-Commissars verwendet werden, und diesen im Erkrankungsfalle oder in dessen Verhinderung zu suppliren gewidmet sind. Die Verpflegsverwalter »verden entweder bey dem Verpflegs - Magazine als Rechnungsführer, zur Verpflegung der Truppen, oder als Cassa-und Liquidations- oder als Landes Liquidations-Rechnungsführer zuv Richtigkeitspflege mit den Geldern und zur Abrechnung mir den Länder-Caffen-und Verpflegsbeamten über die Landeslieferung, Natural-Transportirung und sonstigen Abrechnungen verwendet. §. 276. Die Marine - Unter - Commissäre haben bey der Marine die niederen commissariatischen Functionen, und die Feld-Kriegs-Commissariats-Adjuncten bey General-und größeren Militär-Commanden mindere kriegscommissariatische Geschäfte nach dem Aufträge des Ober- Kriegs- Commissars zu verrichten. So haben auch die Verpflegs-Adjuncten mindere Verpflegsgeschäfte nach der Weisung des Ober-Verpflegsverwalters zu besorgen. §. 277. Die Commissarits - Access-sten und Verpflegs-Assistenten werden zu kleineren Geschäften heym Ober-Kriegs-Commiffariat und beym Ober-Verpflegsverwalter verwendet. §• 278. Zur Armee werden nur vollkommen ausgebildete und diensterfahrene Beamte beordert, daher auch zur Respicirung der Feldspitäler nur wirkliche Feld-Kriegs-Commissäre oder nur vollkommen ausgebildete Feld-Kriegs-Commissarits-Adjuncten angestellt werden sollen. §. 279. Außer denjenigen Kriegs-Commissären und Commissariats-Adjuncten, welche im Haupt- Ouartiere an der Seite des Ober-Kriegs-Commissars nörhig sind, wird die Zahl der zur Respicirung der Armee im Felde erforderlichen Feld-Kriegs-Commissäre dergestalt berechnet, daß immer einer derselben, je nachdem es die Vertheilung der Truppen gestattet, eine Division von 4 bis sechs Regimentern zu besorgen habe; dahingegen werden jedem, der in den II. Hauptstück. V. Abschnitt. Von der Eintheilung der Beamten. Selb« $rie<*§ « 0ottt« ű * ‘ JtiifTarc unö fcer 2Jiariiic«6cm« , " wtifTare , fcer S>erpffe<j$; »errcalfer. «m 1. Dio». 775. » « 10. UJävj 8o8, 2)er Spanne«Unter «Scnt« mifftire, fcamifcer 5-c!í>«£ric0é« <5onttttifi«Hflt$*un&a3erpfTeg$i Jí&juncten, <mt 1. DTo». 775. » » w. Sftärj 808.