Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 1. (Wien, 1820)

S4 Der Csmmissariats-Accessi- sten, dann der Verpflcgs-Assi- stenten. Hkth. am ,. Nov. 775. » » 22. Dec. 809. Nur vollkommen ausgebilde- ke und diensterfahrene Beam­te werden in's Feld beordert. Hkth. am ic. Marz 808. Wie die Zahl der Beamten ju bestimmen ist. Hkth. am 10, Märj 8c8. So weites sich hierbei) um Untersuchung der Regiments - Rechnungskanzelleyen, Regi­ments-Magazine, Kasernen und Spitäler handelt/ deren Besichtigung auch .wohl nur gele- genheitlich einer Visitations-Reise vorgenommen werden kann, so hat solche immer gemein­schaftlich mit den Brigadiers zu geschehen, mit welchen sich der Ober-Kriegs-Commissär je­den Falls gleich bey seiner Ankunft in das Einvernehmen zu setzen hat. In Ungarn können solche Bereisungen nach Anordnung des commandirenden Generals auch durch die Ober-Kriegs-Commissäre in den Distrikten geschehen. Ob auf den entfernten Possen auch die Verpflegsgeschäfte mit Ordnung und Rich­tigkeit geführt werden, davon haben sich die bey den Länder-General - Commanden angestellten zweyten Ober-Verpflegsverwalter durch die öftere Untersuchung der unterstehenden Verpflggs- Rechnungsführer und der auf den Filial-Posten angestellten Verpflegsbeamten öfter, und dann auch unversehens zu überzeugen, wenn der Verdacht einer Unrichtigkeit oder" einer unge­rechten Handlung mit Grund gegen einen Verpflegsbeamten vorhanden ist, in welchem Falle die Manipulations-Tagebücher und Protocolle, die Rechnungen und Dokumente einzuseben kommen. Von jeder solchen vom Ober-Kriegs-Commissär und zweyten Ober-Verpflegsverwalter bewirkten Visitations-Reise ist die Relation durch das General-Eommando dem Hofkriegs- rathe vorzulegen. §. 275. Die Feld - Kriegs - und Marine -Commissäre sind zur Contr olle der Militär-Oekono mie bey den Truppen und der Marine so wohl, als bey den verschiedenen ärarischen Militär- Anstalten, dann ins Besondere auch in der Militär-Gränze zur Controlle der Landes -Oeko- nomie- Verwaltung bestimmt. Auch werden aus dieser Categorie diejenigen Beamten genommen, welche bey den Ge­neral-Commanden als Gehülfen des Ober-Kriegs-Commissars verwendet werden, und die­sen im Erkrankungsfalle oder in dessen Verhinderung zu suppliren gewidmet sind. Die Verpflegsverwalter »verden entweder bey dem Verpflegs - Magazine als Rechnungs­führer, zur Verpflegung der Truppen, oder als Cassa-und Liquidations- oder als Landes Liquidations-Rechnungsführer zuv Richtigkeitspflege mit den Geldern und zur Abrechnung mir den Länder-Caffen-und Verpflegsbeamten über die Landeslieferung, Natural-Transporti­rung und sonstigen Abrechnungen verwendet. §. 276. Die Marine - Unter - Commissäre haben bey der Marine die niederen commissariatischen Functionen, und die Feld-Kriegs-Commissariats-Adjuncten bey General-und größeren Mi­litär-Commanden mindere kriegscommissariatische Geschäfte nach dem Aufträge des Ober- Kriegs- Commissars zu verrichten. So haben auch die Verpflegs-Adjuncten mindere Ver­pflegsgeschäfte nach der Weisung des Ober-Verpflegsverwalters zu besorgen. §. 277. Die Commissarits - Access-sten und Verpflegs-Assistenten werden zu kleineren Geschäften heym Ober-Kriegs-Commiffariat und beym Ober-Verpflegsverwalter verwendet. §• 278. Zur Armee werden nur vollkommen ausgebildete und diensterfahrene Beamte beordert, daher auch zur Respicirung der Feldspitäler nur wirkliche Feld-Kriegs-Commissäre oder nur vollkommen ausgebildete Feld-Kriegs-Commissarits-Adjuncten angestellt werden sollen. §. 279. Außer denjenigen Kriegs-Commissären und Commissariats-Adjuncten, welche im Haupt- Ouartiere an der Seite des Ober-Kriegs-Commissars nörhig sind, wird die Zahl der zur Respicirung der Armee im Felde erforderlichen Feld-Kriegs-Commissäre dergestalt berechnet, daß immer einer derselben, je nachdem es die Vertheilung der Truppen gestattet, eine Divi­sion von 4 bis sechs Regimentern zu besorgen habe; dahingegen werden jedem, der in den II. Hauptstück. V. Abschnitt. Von der Eintheilung der Beamten. Selb« $rie<*§ « 0ottt« ű * ‘ JtiifTarc unö fcer 2Jiariiic«6cm« , " wtifTare , fcer S>erpffe<j$; »errcalfer. «m 1. Dio». 775. » « 10. UJävj 8o8, 2)er Spanne«Unter «Scnt« mifftire, fcamifcer 5-c!í>«£ric0é« <5onttttifi«Hflt$*un&a3erpfTeg$i Jí&juncten, <mt 1. DTo». 775. » » w. Sftärj 808.

Next

/
Thumbnails
Contents