Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 1. (Wien, 1820)

Von den Armee-General- und Armee-Corps-Commanden. 71 h. 206. Die erforderliche Anzahl des Schlachtviehes wird beym Ausbruche des Krieges auf die ersten sechs Wochen vom Lande wirklich herbey geschafft, auf die folgenden sechs Wochen in dem Lande sicher gestellt, für die Zukunft aber die Art der Ergänzung durch das Armee-Com- mando nachträglich bestimmt werden. §. 207. S 3 } Zur Uebernahme des vom Lande gelieferten Schlachtviehes wird das General- oder Ober-Landes -Commiffariat eigene erfahrene und anerkannt rechtliche Fleischer als Schätzungs- Controlleurs aufstellen, welche sowohl das von den Schätzmeistern der Militär-Fleisch-Re­gie, als auch bey der unmittelbaren Abgabe von leben-dem Viehe an die Regimenter, das von den Regiments-Metzgern angegebene Gewicht anzuerkennen und in den Ausgabs-Ge­genscheinen zu bestätigen haben. Wenn beyde Theile nicht überein kommen, so entscheidet eine Probeschlachtung. §. 208. / Wenn die von den Hof - und Länderstellen bereits ausgetheilten Quantitäten nicht hin­reichen, oder nicht herbey geschafft werden können, so liegt dem General- oder Ober-Lan­des -Commissär ob, die erforderlichen Armee-Bedürfnisse durch eigene Ausschreibungen, wie bereits §. 191. bemerkt wurde, einzubringen. §. 209. / ^ Um hierbey keine Mißgriffe zu machen, muß derselbe in der Kenntniß des beyläufigen Er­trägnisses an Früchten, des Standes der Bevölkerung, dann des Zug - und Schlachtviehes in dem Umfange des ihm angewiesenen Bezirkes seyn. Zu diesen» Ende werden dem General­oder Ober-Landes-Commissär die kreis - oder donnmenweise verfaßten Tabellen über jene Da­ren von der Landesstelle übergeben werden. §. 310. Bey dem Bedürfnisse an Korn, Mehl, Hafer und Heu wird es übrigens für den Fall, daß die Armee durch Umstände ein größeres Quantum, als die Vorräthe betragen, und frü­her, als die von den Hof- und Länderstellen im Allgemeinen bestimmten Lieferungs-Raten hoffen lassen, benöthigte, nur darauf ankommcn, daß den aufgestellten Kreis-Commrssären die Einbringung des mehreren Erfordernisses in ausgiebigeren und kürzeren Raten zur Pflicht gemacht, der Landesstelle aber sogleich Nachricht gegeben werde, damit diese hinter dem Ar­mee-Bezirke den Nachschub unverzüglich einleite. §. an. Das Schlachtvieh, wenn die §. 206. angegebene Vorsorge nicht zureichen sollte, wird nach dem Bedürfnisse der Armee und nach den Kräften des Landes von dem General- oder Ober-Landes-Commissär ausgeschrieben. Nur tit dem äußersten Falle, wenn dem Mangel an Rindvieh nicht schnell genug abgeholfen werden kann, dürfen auch Schafe, und zwar 6 Stück statt eines Ochsen oder einer Kuh, genommen werden. §. 212. 0 0 Um die kostspielige Ergänzung des Schlachtvieh-Vorrathes durch die eigene Aerarial- Fleisch-Regie möglichst zu vermindern, ist bey Cantonirungen von dem General- oder Ober-Landes- Commissäre dafür zu sorgen, daß das Militär bey den Metzgern jedes Ortes den Bedarf an Fleisch im Quartiers-Orte erhalte, zu welchem Ende da, wo den einen oder andern Ort ein größeres Bedürfnis; trifft, von Seite der Kreisämter gegen Verbürgung der Gemeinden den Zünften zur Viehbeyschaffung verhältnißmäßige Vorschüsse bewirkt werden können. Wo aber diese Ergänzungsart nicht zureichend ist, oder gar nicht realisirt werden kann, werden b;e Re­gimenter, die es betrifft, den Abgang von der Aerarial - Fleisch - Regie an lebendem Viehe abzufaffen haben. Wie das Erforderniß an Schlachtvieh sicher zu stellen ist. Hkth. am 3-. März 1809. Aufstellung der Schätzmei­ster bey Uebernahme des Schlachtviehes, Beobachtun­gen hierbey. Hkth. am 3,. März 1809. Was beym eingetretenen Mangel an Bedürfnissen der Ober-Landes-Commissär zu veranlassen hat. Hkth. am 3i. März 1809. Durch was der Ober-Landes- Commissär in die Kenntniß von dem Erträgnisse an Früch­ten und des Standes der Be­völkerung bey Ausschreibung einer Lieferung gesetzt seyn muß. Hkth, am 3i. März 1809. Was zu veranlassen sey, wenn die Armee durch Uin- ftände ein größeres Quantum, als die Vorräthe betragen, benöthigte­Hkth. am 3i. März 1809. Bey eingetretenem Mangel an Schlachtvieh sind Aus­schreibungen nach dem Be­dürfnisse derArmee zu machen. Hkth- am 3i. März >809. Was bey der Ergänzung deS Schlachtvieh - Vorrathes in Cantonirungs-Jällen, um die eigene Aerarial-Fleisch-Regie zu vermindern, zu berücksich­tigen kommt. Hkth. am 3i. März 1*809.

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