Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 1. (Wien, 1820)

70 I. Hauptstück. V. Ab sch ni t t. kern und andern Arbeitern jeder Art, überhaupt an allen wie immer Nahmen habend: Er­fordernissen ohne Weigern und ohne Verzug herbey zu schaffen. §. 199- ' • 4. Um den General- und Ober-Landes-Commissär in den Stand zu setzen, seine ih eben vorgezeichnete Bestimmung streng zu erfüllen, wird der commandirende General ode dessen Stellvertreter, mit Beyziehung des Verpflegs-oder sonstigen ökonomisch-politische Refe­renten, demselben von Zeit zu Zeit das Erforderniß für die Armee bekannt mache, und den Ausweis übergeben, wie viel an Vorrathen in den Magazinen bey dem Corps, der in rückwärtigen Feld-Nachschubs - Magazinen vorhanden, und wie viel aus den letzteren dann wohin nachzuführen sey; ferner, wie viel abgehe, und durch Einbringung der Rückstäle auf die von den Hof-und Länderstellen schon ansgctheilten Lieferungen, oder da, wo diesnicht zureichen, durch ganz neue Ausschreibungen herbey geschafft werden müsse. Eben so i,dem General- oder Ober-Landes-Commissär das Erforderniß an Fuhren, an Spitalsbedürf ssen, an Arbeitern und überhaupt an allen übrigen Requisiten bekannt zu rnachen. i 200. Für die Herbeyschaffung der von den Hof- und Länderstellen schon ausgetheilteLie­ferungen ist sich an folgende Rücksichten und Grundsätze zu halten. §. 201. Die Magazine, in welche die durch Lieferung zu verschaffenden Vorrathe gebracht Ver­den, sind: a. solche, welche hinter der Armee und demArmee-Bezirke errichtet sind (stabile Magane); Ix solche, welche in dem Armee-Bezirke, jedoch 6 bis 25 Meilen hinter der Operaons- Linie, errichtet sind (Feldbäckereyen oder Feld - Nachschubs - Magazine); c. solche, welche bey der Armee selbst bestehen (mobile Armee- und Corps-Colanen- Magazine). §. 202. In die stabilen Magazine geschieht die Einlieferung nach den im Frieden bestehnden Grundsätzen und mit Jntervenirung der ordentlichen Länder- und Verpflegsbehördn in Früchten so lange, als nicht das Eine oder das Andere in den Armee - Bezirk gezogen wio. §. 203. In die Feldbäckereyen oder Feld-Nachschubs-Magazine geschieht die Lieferug, so lange von dem General-Stellvertreter oder dem Armee-Minister nichts Anderes bstimmt wird, nach den bey der Ausschreibung fest gesetzten Raten. Statt des Kornes my aber Mehl, und zwar ein Centner Mehl für einen und einen halben Metzen Kornes eineliefert, auch den Lieferständen zur Pflicht gemacht werden, sich vorzubereiten, auf jedes Mahlges Be­gehren Brot liefern zu können. §. 204. Für die Lieferung in die beweglichen Armee- oder Corps - Colonnen-Magazne lassen sich weder Raten noch Stationen bestimmen. Der General-Stellvertreter oder d;r Armee- Minister gibt bey den jedesmahligen Bewegungen der Armee die Quantität der einzuiiefernden Brot-, Hafer- und Heu-Portionen an, die für diese Magazine schon fertig und zurFassung sogleich geeignet abgegeben werden müssen, weil bey einer schnellen Entfernung der Truppen von den Bäckereyen und Magazinen diese nicht benützt werden können^ §. 2ob. Die zu dem Bedürfnisse der beweglichen Colonnen-Magazine in den Ausschreibungen bestimmten Abfuhrsorte können überhaupt bloß als Sammlungspuncte betrachtet rverden, an welchen das General - oder Ober-Landes-Commissariat für den Fall, als die Armee inzwi­schen weiter vorrückt, die Anstalt gemeinschaftlich mit dem Verpflegs-Oberbeamten des Corps zu treffen hat, daß die Lieferungsfuhren mit ihren Naturalien unter guter Aufsicht gesammelt und unter Bedeckung den Truppen nachgebracht werden. SDaS Srfor&ewif} ber2írmee wirb bem .0&er;£anbeá: Som* mifiar »on Seit ju Seit befannt gegeben werben. £ftf;. am 3i, OTärj 1809, ©tttnifäfje bei) Sieferungen, welche berücffichtiget werben muffen­tf). am 3». 3JI«rj 1809. Benennung ber frei) ber 2frs mee errichteten 23erpffegSí$Jírtí gajine. £ft&. am 3i. ajiiirj 1809. SJiach wefc^cn ©runbfaijen unb in »eiche Stfiagajine Die Sintieferung ber Srüchte $u ( gefebehen hdt. 1 ■£)Fti;. «tu 3i. Tftäti 1809. 3n welchen Säften bie Sie« ferttng in bie Selbbäcferenen j unb geíb;5Jídchfchu&á;2Jícigaji; ne, unb in welchen 9taten jw 1 »eraniaffen Fommi. * ■yfth- am 3i. 2Jiäri 1809. ( <-Sur bie bewegtichen bfi-mees oberSorpS ? Solennen ; Sftaga^ . ihie Fönnen weber betten, noch Stationen beffitnmt werben. - £Tfth- am 3i. Stfarj 1809. s Í V Söerche bfnffarten bei) Sor* rücfungen ber tfrmee in £inj f«hí ber Sranáporíirung ber ^ Sorr oithe ju treffen fino. I £fth- am 3i. JKarj 1809. ^ l

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