Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 1. (Wien, 1820)
Von den Armee-General- und A r m e e-C or p 6 - C o m m a n d e n. 6y c. i der Erleichterung und Beförderung der Bewegungen der Armee und einzelnen 'orps derselben; d. iiihrer Jntervenirung bey Ausmittlung der Cantonirungs-Quartiere. e. iiAusmittlung der Gebäude zur Anlegung der nöthigen Spitäler. tz. 191. / / z 5 Absicht auf die Verpflegung hat der General- oder Ober-Landes-Commiflär dafür zu sonn, daß das ihm entweder von dem General-Stellvertreter oder nach Umständen von da Armee-Minister bekannt gegebene Erforderniß an Brot, Mehl oder Korn, an Schlacvieh, Zugemüse, Hafer, Heu und Stroh, in so fern diese Artikel nicht bereits durch ie von den Hof- und Länderftellen getroffenen allgemeinen Dispositionen sicher gestellt sind, ausgeschrieben, die von den Hof-und Länderstellen ausgetheilten Quantitäten aber eben , wie die von ihm selbst ausgeschriebenen Lieferungen ohne Umtrieb herbey ge- schaffiwerden. §. 192. $ 7 Wenn das Heu nur mit größerer Schwierigkeit oder gar nicht aufgebracht werden kann, so mr statt desselben immer und ohne Ausnahme Hafer oder Gerstenstroh angenommen werden. In dsem Falle werden 10 Bund, jeder zu 14 Pfund, für einen Centner Heu gerechnet. §. u)3. Bey Ausmittlung der erforderlichen Behältnisse zur Unterbringung und Aufbewahrung der Anee-Vorräthe ist immer auf Zweckmäßigkeit und auf eine die Zufuhr und den weiteren Tranport' erleichternde Lage das Hauptaugenmerk zu richten. §. 194. Zum Behufe der schnellen und leichten Bewegung der Armee oder einzelner Corps derselben ft die Herbeyschaffung der erforderlichen Vorspann und anderer Fuhren die wesentliche Pflichides General- oder Ober-Landes-Commissärs. h. 190. )a bey Cantonirungen die Verlegung der Truppen zunächst dem Zwecke der Kriegs- Operaionen zusagen muß, so kann das Landes-Commiffarlat dabey nur dann eintreten, wenn es vonbem Commandirenden hierzu aufgefordert wird. kn diesem Falle ist nach vorläufiger, mit dem General-Quartiermeister-Stabe gepflogenen Lücksprache dafür zu sorgen, daß die gute und gesunde Unterkunft des Soldaten so viel möglich mit der Schonung des Landmannes in Verbindung gebracht werde. h. 196By Campirungen muß die Herbeyschaffung des erforderlichen Lager-Sebvices eingeleitet werden. Uebrigens aber ist sowohl bey Cantonirungen als bey Campirungen die ausgiebige Veranstatung zu treffen, daß die Armee, außer den gewöhnlichen Fleisch - und Brotgebühren, auch Gerrüse und Getränke in zureichender Quantität käuflich erlangen könne. §. 197« Ber Ausmittlung der Gebäude zur Anlegung der nöthigen Spitäler ist sich zum Grundsätze zu machen, daß dieselben so nahe als möglich an die Haupt-Transports-Routen gebracht werden, um bey Kranken- Transporten die von der Armee zurück kehrenden Natura- lien-Transports-Wägen benutzen zu können; ferner, daß, sobald irgend ein Gebäude für die Anlegung nnes Spitals nach den dabey zu beobachtenden Rücksichten angemessen befunden wird, dasselbe hierzu, ohne andere Einwendungen gelten zu lassen, gewidmet werden müsse. §. 198. Der General- oder Ober-Landes - Commissär ist endlich verbunden, wenn der Noth- fall eintritl, und die gewöhnlichen Bedeckungsmittel entweder nicht hinreichend sind, oder nicht in V»llzug konimen, auf Begehren des General-Stellvertreters, oder auf Befehl des Armee-Ministers oder des commandirenden Generals alle sonst noch vorkommmendenBedürfnisse der Armee, es sey an Monturs-und Rüstungs-Sorten, an Bespannung, HandwerWie die Erfordernisse an verschiedenen Artikeln herbey zu schaffen sind. Hkth. am 3i. März 1809. 3n welchen Fällen Hafer statt Heu angenommen den kann. Hkth. am 3i. März itiug. Worauf vorzüglich bey Aufbewahrung und Transportirung der Armee-Vorräthe das Augenmerk zu richten ist. Hkth. am 3i. März 1809. Wegen Herbeyschaffung der Vorspann und anderer Fuhren, bey schnellen Bewegungen der Armee, wem dieselbe obliegt. Hkth. am 3,. März .809. Wann das Landes - Commis- sariat bey Verlegung der Truppen einzutreten hat. Hkth. am 3>. März 1809. Was der Ober-Landes-Com- Missär bey Cantonirungen und Campirungen in Ansehung der Lebensmittel und des Services zu beobachten hat. Hk th. am 3i. Mürz >809. Nach welchen Grundsätzen bey Ausmittlung und Anlegung eines Feldspitals vorzu- gehen ist. Hkth. am 3i. März 1809. Worauf der Ober-Landes- Commissär in Noch fallen den besonderen Bedacht zu nehmen habe. Hkth. am 3>. März 1809.