Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 1. (Wien, 1820)
Von den Armee-General- und A r m e e - C o r p s - C o m m a n d e n. Gi che immobil gesammelt oder abgelegt werden, weil es eben nicht unglücklicher Ereignisse bedarf, um solche vorwärts gesammelte Vorrache entweder ganz zu verlieren, oder sie nur destruirt und zum sogleichen Gebrauche der Armee nicht mehr anwendbar wieder zu finden, da abgesehene Operations-Vortheile es oft erheischen, eine Gegend zeitweise zu verlassen^, und den Streifereyen des Feindes preis zu geben, wo sonach derlei) Vorräthe aus der Positions-Gegend entweder wegen des plötzlichen Aufbruches und der schnellen Bewegung der Armee, oder wegen des anderweitig großen Fuhrenbedarfes derselben nicht so nachgebracht werden können, als wenn sie rückwärts liegen, wo ungestörtere Anwendung der vereinten Länderkräfte zu ihrer Behebung möglich ist. §. ,64. ff ^ Es wurde bereits früher erwähnt, daß die Corps - Wagenburgs- Magazine sammt den mobilen Monturs - Vorrärhen, und so auch die nächsten Aufnahmsspitäler immer wenigstens eine und eine halbe, aber auch nicht weiter als zwey, höchstens drey Meilen hinter der Corps - Positions-Linie seyn sollen. Es dürfen aber auch die nächsten Bäckereyen und Nachschubs-Magazine nicht naher als fünf, höchstens vier Meilen hinter den Wagenburgs - oder Colonnen - Magazinen seyn, mithin müssen solche immer sechs bis acht Meilen hinter der Armee bestehen, und sich bloß auf einen sechs-, höchstens achttägigen Bedarfsvorrath beschränken. Auf zehn bis zwölf Meilen weiter rückwärts sind dann die zweyten Nachschubs-Magazine mit einem acht-bis zehntägigen Vorräthe, und endlich auf weitere zehn bis zwölf Meilen zurück erst die Haupt-Vorraths-Magazine mit einer drey - bis vierwöchentlichen Erforderniß-Bedeckung zu etabliren. §. i65. So wie nun diese Haupt - Natural-Verpflegs - Magazine immer auf eine Strecke von 24 bis 3o Meilen hinter der Armee seyn sollen, so sind auch die Feld - Monturs-, Artillerie-, Fuhrwesens - Material - und andere Depots von sonst gesammelt werdenden größeren , eine längere Behebungs - Voreinleitung erfordernden Vorräthen durch gleich entfernte Anlegung zu sichern. §. 166. flS £>ie Armee-und selbstständigen Corps - Commandanten haben daher da, wo durch Po- sitions-Aendcrungen derley Haupt-Vorrathsorte bedroht werden, oder dieArmee sich denselben nähert, deren Uebecführung in eine gesicherte Gegend im Rücken der Armee und auf eine verhältnißmäßige Entfernung immer mit der Rücksicht einzuleiten, daß das zum currenten Bedarf Nöthige zurück behalten, die Zufuhr von rückwärts aber, je nachdem die Sicherheit der vorwärts bestandenen Depots-Plätze mehr oder weniger zweifelhaft ist, entweder ganz eingestellt oder nur gemäßigt, und der im Zuge begriffene Nachschub auf den zu bestimmenden Punkten rückwärts augehalten werde. z* / §. 167. In Fällen, wo Gefahr von anderen Puncten her, als von jener Armee oder von jenem Corps, zu welchen solche Depots, Spitäler und Magazine gehören, droht, oder wo der Com- mandant oder Vorsteher dieser Magazine oder Depots sieht, daß Rückzugsanstalten von anderen Branchen auf höheren Befehl getroffen werden, derselbe aber zu gleichmäßigen Vorbereitungen keine Weisung erhalten hat, muß auf der Stelle die Anzeige und Anfrage bey der Behörde gemacht werden, dainit nicht aus gleichgültiger Abwartung des dießfallsigen Befehles, wenn dieser entweder von der betreffenden Direcrions-Behörde im Drange der Geschäfte aus Versehen nicht erlassen worden, oder aber die wirklich ausgefertigre Weisung auf irgendeine Art in Verlust gerathen wäre, Schaden und Nachtheil pro Aerario entstehe. Sollte aber die Communication mit dem Vorgesetzten Armee- oder Corps-Command» zeitweise unterbrochen, und kein anderes Corps-Commando in der Nähe seyn, bey welchem, im Falle einer solchen eintretenden Gefahr, die Verhaltungen eingehohlt werden könnten, dann muß jeder Commandant oder Vorsteher die Anstalt für die Versicherung seiner Vorräthe, Ctablirung der Bäckereyen und Nachschubs - Magazine. Hkth. am 3,. März 1809. Anlegung von Depots. Hkth. am 3'.März 1809. Vorsicht bey Ucberführuiig der Depots. Hkth. am 3>. März 1809. Vorsichtsmaßregeln bey Gefahr eines Rückzuges. Hkth.am 3i. März 1809,