Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 1. (Wien, 1820)

50 I. Hauptstück. V. Abschnitt. Beyschaffung der SpitalS- vedürfniffe im Auslande. Htth. am 3>.Marz 1809. dem anderen Artikel ausgeht, und die Einhohlung des Bedarfes aus den rückwärtigen Depots nicht schleunig genug bewirkt werden kann, so muß in einem solchen Falle die dringendste, nothwendige Unterstützung aus den nächsten Civil-Apotheken oder von den mit den erfor­derlichen Artikeln versehenen Materialisten, gegen Bezahlung nach einer auszumittelnden billi­gen Ta.re, hergenommen werden. Es ist daher der im Orte des Spitals für dasselbe vom Ober- Landes-Commiffariate oder vom Kreisamte ausgestellte Local -Commiffär berechtiget, gemein­schaftlich mit dem beym Spitale angestellten Chef-Arzte dieVorräthe der Apotheker und Ma­terialisten zu untersuchen, und davon, mit Rücksicht auf den Bedarf des Publicums, das Ent­behrliche, zum Spitalgebrauche unumgänglich Erforderliche auf die erklärte Art beyzuschaffen. §. 119. yyj Die angeführten Bedürfnisse der Spitäler werden im Auslande durchaus, in so weit die Producte und Vorräthe der Länder in diesen Artikeln zureichen, in der dem Gebrauche und der vorgeschriebenen Nahrung des Kranken angemessenen Qualität durch den General-Inten­danten vom Lande beyzuschaffen seyn. Da jedoch die Lieferung der Victualien und Getränke für die Feldspitäler, so lange die Armee sich in den Erblanden befindet, durch Lieferanten zu geschehen hat, und die Encrepren- neurs ihrem Contracte gemäß verpflichtet sind, immer einen isstägigen Bedarf in Vorrath, und respective zur Ablieferung bereit zu haben, so muß auch dann, wenn die Armee über die erbländischen Gränzen auf fremdes Gebieth rückt, den Contrahenten der bereits im Nach­schub begriffene isstägige Vorrath, wenn sie nicht selbst freywillig auf die Ablieferung renunci- ren noch abgenommen, und dieser von dem Erfordernisse, welches die Spitäler-Direction durch den Stellvertreter des Commandirenden dem General-Intendanten zur Beyschaffung aus­zuweisen hat, abgeschlagen, den Contrahenten aber gleich bekannt gemacht werden, ob für die Folge und von welcher Zeit an ihre Lieferung ganz zu unterbleiben habe, oder in wel­chen fremden Ländern die Beyschaffung dort nicht aufzubringender Artikel und mit welcher Quantität fortzusetzen sey. §. 120. Uibrigens ist es den Spitals-Directionen und Commandanten zur besonderu Pflicht zu machen, daß sie alle Hülfen und Abgaben der Länder als solche in Rechnung bringen, und strenge darauf sehen sollen, daß nichts davon in Conto der Entreprise-Lieferungen in Aufrech­nung komme, auch dann nicht, wenn selbst die Beköstigung der in eigenen Staaten oder auch im Auslande gegen Bezahlung beygeschafften Artikel dem Aerarium gegen die ComractS-Preise der Entreprenneurs höher zu stehen käme; weil es .nur den Armee - und Corps- Comman­danten einberäumt ist, die Contrahenten zur Entschädigung des Aerariums nach. dem Contracte anzuhalten , wo durch ihre Schuld die Spitäler in Noth und in die Lage kommen, außeror­dentliche Hülfsmittel anzuwenden. §. 12!. Für den Naturalien - Bedarf der Armee isiim Allgemeinen der nähmliche Grundsatz anzuwenden, wie solcher für vorn angeführre Bedürfnisse bestimmt worden ist. Weil jedoch der dießfallsige Bedarf gegen alle übrigen Erfordernisse der Armee der größte ist, und in solchen Artikeln besteht, welche zwar alle Länder erzeugen, deren Versicherung jedoch unverschiebbar und mit der angestrengtesten Wirksamkeir des Landes verbunden ist, so werden die Grundsätze hierfür umständlicher hiermit zur Nachachtung angegeben. Der Bedarf, im Allgemeinen an diesen Artikeln auf den Zeitpunct berechnet, bis wo­hin solcher aus den Erbstaaten zu ergänzen ist, wird durch den Erforderniß- und Bedeckungs­plan sowohl dem Haupt-Armee - Commando, als densonst unabhängig operirenden Armeen und Corps vom Hofkriegsrathe mit der Unterscheidung bekannt gegeben, was hierauf durch die Länder auf Ausschreibung der Hofstelle geliefert, was hierauf durch Contracte eingehen, und wie die Nachbringung der Hülfen aus den rückwärtigen Ländern, dann auf welchen Rou­ten, und zu welchen Puncten, Statt haben wird. Aufrechnung der für dis Feldspitäler heMy geschafften Artikel. Hkth. am z r. März 1809. Naturalien. Hkth. am 31 > März > 809,

Next

/
Thumbnails
Contents