Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 1. (Wien, 1820)
51 §. 122. V/V? Den 2lrmee - Commanden liegt es ob, die in dem Armee-Bezirke ausgeschriebenen Lieferungen, fc-en vorfallenden )lrmee-Operationen und dem zeitweisen Bedarf angemessen, zurAb- fuhr einzutheilen, und durch das General- oder Ober.- Landes-Commissariat zur rechten Zeit einbringen zu machen, ebenso aber auch dem rückwärtigen Nachschub, den Armee-und Corps- Dispositionen anpaffend, von Fall zu Fall die gehörige Richtung zu geben. §. 123. ho Der Stellvertreter des Commandirenden für die ökonomischen Geschäfte, welcher mit dem Verpflegs-Referenten bey jeder vorfallenden Positions-Aenderung die Erfordernisse zu berechnen hat, muß sich bey dieser Berechnung mit dem hierfür vorzüglich verantwortlichen Verpflegs - Referenten gegenwärtig halten, daß der Bedarf nicht nur für die augenblicklichen, sondern auch für die weiter daraus folgenden Operationen oder den Stillstand derselben und die fortwährend zureichende Versorgung der Armee genau und richtig berechnet, diesem Bedarf alles dasjenige, was darauf durch die schon ausgeschriebene Lieferung und durch den von dem Ober - Landes - Commissariat als ganz verläßlich und sicher zu bewirken möglich anerkannten, schon eingeleiteten Nachschub bedenklich werden kann, entgegen gehalten, sohin, in so lange diese schon gesicherten Mittel hinreichen, der Bedarf der Armee, so lange sich solche innerhalb der Erbstaaten besinder, bloß durch die Lieferung gedeckt werde. Zeigt sich aber bey der Combination des Erfordernisses mit den erwähnten Bedeckungsmitreln ein Abgang, welcher durch ausgiebigeren und schnelleren Betrieb der von der Hofstelle schon angeordnetcn Landeslieferung auS den nächsten Bezirken an der Armee nicht bedeckt werden kann, dann muß dieser Abgang durch außerordentliche Ausschreibungen mittelst des General - oder Ober - Landes - Commissariats ergänzt werden. Die Errichtung von Lieferungs-Conttacten auf solche Artikel findet aber nur dann Statt, wenn der Stellvertreter des Commandirenden für die ökonomischen Geschäfte im Einvernehmen mit dem General-oder Ober-Landes-Commissar die Umstande und Verhältnisse von der Art finden sollte, daß das Land für eine allgemeine Ausschreibung schon zu sehr erschöpft wäre, die Requisitionen ohne Erfolg bleiben würden, auf noch hier und da bey Privaten befindliche, den Landes- oder Ortsobrigkeiten verborgen gebliebene Vorrathe zur Einbringung mit Bestimmtheit nicht gedeutet werden könnte, sonach theils zur Versicherung des Armee-Bedarfs, theils um einer zu wesentlich nachtheiligen Erhöhung der für die Beyschaffung vom Lande zu vergütenden Preise vorzubeugen die Nothwendigkeit eintreten sollte, sich uin solche Contrahenten umzusehen, welche es unter hinlänglicher Sicherheit für die Erfüllung ihrer Verbindlichkeit auf sich nehmen, die noch da und dort bestehenden Vorrathe aufzusuchen, und der Armee noch in rechter Zeit zuzubringen. Jeder solche eintretende Fall muß jedoch bey der Haupt-Armee dem Armee-Minister und bey den selbstständig operirenden Abtheilungen dem commandirenden General vorgetragen und der Contract zur Bestätigung vorgelegt werden. h. 124. Um aber dieses, meistens Theurung im Armee-Bezirke verursachende äußerste Mittel auch nur im wirklichen Nothfalle anzuwenden, und nicht über den dringendsten Bedarf auszudehnen , ist Folgendes zu beobachten: a, Hat sich der Verpflegs-Referent, und mit diesem der General-Stellvertreter durch die nach Umständen täglich oder viertägig von den Magazinen einzufordernden Rapporte von den bestehenden wirklichen Vorra'then, dann durch die halbmonathlichen Landes - Lieferungs- Ausweise der Magazine von dem jedem Dominium zugewiesenen Lieferungs- Quantum und dem darauf noch aushaftenden Rückstand in genauer Kenntniß zu erhalten, so wie sich der General - oder Ober - Landes - Commissär durch die bey den Magazinen aufgestellten politischen Commissare in gleicher Uebersicht erhalten muß. Band« 1. *4 * Von den Armee- General- und Armee-Corps- Commanden. Seiiöefnmittung für Die fuf>r unD SXtcptungiSetnlet; tung für Pen <wt3» 3Rflrji8o«). 23eDarfs6eDecfung. gm 3i, 3?iar$ 1809. Deá £iefc* rungSrücfjíanfceS. om 3i.2Jiärj1809.