Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 1. (Wien, 1820)

Von d e n A r IN e e - G e n e r a l - u n d A r >11 e e - C o r p s - C o m rrr a tt de n. 40 Orte für ihre Labung und bessern Verband die Anstalt getroffen, undvondort, alsvondem zu errichtenden ersten Aufnahmsspitale zur weiteren Zurückführung in das nächste, ohnehin nicht über 9 bis 12 Meilen entfernt seyn dürfende Hauptspital die retour gehenden Natural-Zu- fuhrswägen von dem bey der Wagenburg angestellten landescommissariatischen Personale angewiesen werden. §. 115. In den Erblanden wird zwar für die Zimmer-und Kücheneinnchtung, dann das Bctt- Fornituren- Erfordernis; der Spitäler auf die dem Armee-Stande verhältnißmaßige Anzahl von Kranken durch den Hofkriegsrath die Veranstaltung getroffen, indessen dürften gähe Positions- Aenderungen in der Armee es nicht nur unthunlich machen, diese Bedürfnisse den Spitälern schnell genug nachzubringen, sondern es könnte auch der Fall eintrcten, daß solche für den anwachftnden Stand der Kranken und Blessirten nicht zulänglich wären. In den meisten Städten und Marktflecken der zur Kriegs - Operation vorliegenden Län­der ist aber das Hausgeräthe der Einwohner so beschaffen, daß mittelst desselben an der Stelle die Nothaushülfe verschafft werden kann. Wenn also plötzlich Spitaler errichtet werden müssen, für deren innere Einrichtung es an den erforderlichen Bett-Fornituren und Requisiten entweder ganz gebricht, oder die vorhandenen Vorräthe auf den Krankenstand nicht zureichen, auch eine dießfallsige Unterstützung aus den rückwärtigen Spitälern nach den Rapporten, welchesichder dirigirende Feld-Stabs-Arzt und Spitäler-Director über die darin bestehenden Vorräthe immer geben lassen muß, weder in der erforderlichen Quantität, noch in der rechten Zeit zu erwar­ten ist, so muß der dirigirende Feld-Stabs-Arzt den Abgang augenblicklich dem General-Stell­vertreter, und dieser dem Ober-Landes-Commissär bekannt geben, damit derselbe aus dem umliegenden Bezirke der Spitäler sogleich, mittelst der siür die Militär-Prästationen ohnehin eigens aufgestellten Kreis -Commiffäre, die Ausschreibung und Einbringung der Bedürfnisse vom Lande besorge. h. 116. Eben dieses hat'auch ans Spitalswäsche, auf Bandagen und Charpien Bezug, nur muß das dießfallsige Bedürfniß in quanto et quali bestimmt angegeben, und besonders die zum abge­sehenen Gebrauche erforderliche Beschaffenheit des einen so wie des anderen Artikels deutlich und auf eine dem Lande verständliche Art beschrieben werden. tz. n?« f . . Das Victualien - und Getränke - Erforderniß für die Spitäler ist, wenn nichts An­deres angeordnet wird , aus besonderer Vorsorge Seiner Majestät für das Wohl der ' Kranken, und um diesen eine gute gedeihliche Nahrung zu verschaffen, mittelst eigener Lieferungs-Entreprisen contractmäßig in solchen Preisen zu versichern, gegen welche jeder Artikel immer in vorzüglich gesunder und guter O.ualität eingeliefert werden kann und muß. Sollten jedoch die Contrahenten zeitweise wegen unvorgesehener und plötzlich ein­tretender allzu starken Zunahme des Krankenstandes oder anderer außerordentlicher Hinder­nisse mit dem Victualien - und Getränkebedarf der Spitäler nicht an der Stelle aufkom- men, so müßte selbst auch in den Erblanden, durch das General-oder Ober-Landes-Com- Missariar, und wenn dieses sich nicht in der Nähe befände, sohin die Verwendung an dasselbe mit zu viel Umtrieb und Zeitverlust verbunden wäre, unmittelbar durch die von jedem Spitale vonSeitedes Ober-Landes-Commissariats und der Kreisämter aufzustellenden Local-Com­missä're die Abhülfe augenblicklich verschafft werden, und es soll, tij/fo weit die Herbeyschaf- fung innerhalb der Erbstaaten geschieht, dem Lande gestattetsseyn, dasjenige, was dasselbe an Fleisch, Mehl und Brotgattungen abgibt, von dem Lieferungs-Quantum der allgemeinen Ausschreibung abzuschlagen, wenn die Dominien und Magistrate diese Berichtigungsart einer anderen vorziehen. §. 118. f ' Da endlich auch der Fall sich ereignen kann, daß den Feldspitalern durch einen plötzli­chen allzu großen Zuwachs an Kranken und Blessirten derMedicamenten-Vonach in ein oder \ Band. r. ,3 Veyschaffung •>« Medika­mente. Hkth. am3>. ^äy 1809,^ 23itecfunf!§<M bee Styifaláí Crrforbernifíe. $fd.flm3i.2Jííirs >809. 25er SBafcbe uns <S$arpie». am 3i. 1809. 25er 23ictu«ricn uui> ®c - tränfe. 3Rar j 1809.

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