Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 1. (Wien, 1820)
Von den Armee-General - und Armee-Corps-Com in an den. 4? Armee-Minister, bey den entfernten selbstständigen Armeen oder Corps aber dem c o in matt* bfvenben General zur Bestätigung vorgelegt werden. §. iu j. , J Entfernt sich die Armee einmahl mehr von ben mobilen Artillerie - Depots und Fabriken, und muß der Feld-Artillerie-Direktor nunmehr intermediäre Depots anlegen, oder zur Reparatur des Geschützes oder der Gewehre, ober zu deren Montirung Werkstätte etabliren, so wird derselbe auch bann im mündlichen, und nur, wo eS nicht anders möglich ist, im schriftlichen Einvernehmen mit bem General - Stellvertreter, das General- oder Over - Landes-Coinmissariat wegen Anweisung der Platze in den fürgewählten Gegenden angehen, und letzteres wird dafür zu sorgen haben, daß an jedem solchen Platze ein Local - Commissär ausgestellt werde, bann, daß bte beylaufig von dem Feld - Artillerie - Director bezeichneten Bedürfnisse an in dieser Gegend ausbringbaren Materialien, Handwerksleuten und Fuhrwerken, so weit sie zum allgemeinen Beytraqe der Länder geeignet sind, durch Ausschreibung beystellen, so weit sie aber Vorräthe von Handlungszweigen ober Gewerkschaften betreffen, wenigstens ohne eine Erhöhung des currenten Preises abgebeu gemacht werden. §. 106. Was die Artillerie zum Nachschübe aus ihren rückwärtigen Feld-Depots von Zeit zu Zeit an Fuhren braucht, muß der Feld-Artillerie-Director ebenfalls dem Armee- oder Corps- Cornrnando und respective bem General - Stellvertreter anzeigen, damit dieser zur Vermeidung aller Kreuzungen mit ben betreffenden Behörden ausmittlc, ob hierfür die Vorspann des Landes ohne Zurücksetzung der übrigen Bedürfnisse zureiche, ober ob dieserwegen, bann wegen der von Seite des Artillerie - Directors Fall für Fall zu bemerkenden Haklichkeiten der Fracht, da wo kein Militär-Transports-Fuhrwesen entbehrt werden kann, gedungene Spediteurs aufgenommen werden müssen, in welchem letzteren Falle die Contracte, wenn der Fuhrlohns- Aufwand die Summe von 6000 st. übersteigt , der hohem Bestätigung zu unterziehen sind. ■ Yii §. 107, Unter die wesentlicheren Gegenstände der ökonomischen Geschäfte bey der Armee gehören auch die Feldverschanzuugs - und die vorfallenden Festungs-Herstellungs - Arbeiten. Für er|lere wird der General - Quartienneister - Stab, für letztere der Genie-Director den Erfordere mßaufsatz an Materiale, Fuhren und Arbeitern, so weit letztere von bem Stande bet Armee - Abtheilungen nicht hergenommen werden können, bem General - Stellvertreter mit- theilen. In so weit nun diese Bedürfnisse allgemeine Erzeugnisse der Länder, Fuhren unt Arbeiten betreffen, welche zur Beyschaffung von der Concurrenz der Länder geeignet sind, oder je nach bem ein und anderer Artikel Handlungszweige oder Gewerbschaftsvorräthe betrifft, wird sich mit derselben Beyschaffung auf gleiche Art zu benehmen seyn, wie bey ben Ar tillerie - Bedürfnissen, wornach also auch an jedem Platze von beträchtlichem Feldverschan zungs- oder Festungs-Herstellungs-Bau dem den Bau dirigirenben General, Stabs-oder Inge nieur - Officiere, auf die Zeit der Dauer dieser Bauführung, ein Local - Commissär bey^ zugeben seyn würde. Vll( . ,o8- - * Ue ber die Bedürfnisse der Festungen und die dabey anwendbaren Surrogate, im Falle des Abganges ein ober des anderen der zum Approvisionement vorgeschriebenen Artikel, gibt das i3. Hauptstück über das Verpstegswesen die umständliche Anleitung. Die hierüber ausgestellten Grundsätze für die Beyschaffung der Approvistonirungs - Artikel sind auch im Kriege zur Norm zu nehmen. Nur für fremde Lander wird bemerkt, daß jenes Land, in dessen Gebieth die Festung liegt, die Approvisionirungs-Kosten zu tragen haben wird, und daher von solchen Ländern nicht nur die Artikel, welche sich selbst erzeugen, sondern auch die iibrigen zu fordern seyn werden, für welche letztere die Lieferungs-Contracte zu errichten der Sorge der Landesregierungen £tfíutigé:2frí>"eyift0nri,uti§ 2frtifcl. aiti 31. W.äi'i 1809. goefiftcafto». . am 3>. íJtcrj 1809. 2fuf melite 2fet Oer 9tdct« fetub ion 21 etttteeie ©uteen ju gefebeben hat. tl>, am 31, ajiäei 1809. ©eeitf)fmi4 bee ittfeemebtai eeii JirtiUeeie s ©epofá.. am3i. XJtäe; 1809.