Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 1. (Wien, 1820)
st. dem Hofkriegsrathe sowohl' zur eigenen Wissenschaft, als zur Kenntniß der Hofkriegsbuchhaltung bey der Rechnungs-Revision nicht nur Parién von allen was immer für Gegenstände betreffenden Contracten, fonbern auch von allen Repartitionen, jedoch nicht rndividuelle, sondern nur Provinzen- und kreisweise, so wie auch monathlich das Verzeichnis; der neu errichteten oder eingegangenen Verrechnungsposten, und der Rechnungsführer bey Kaffen, Magazinen ober Fleisch - Regie, Feld-Monturs-Depots, Spitalern, Fuhrwesen, Festungs- Approvisionnement und sonst eingefenbet werden. Die selbstständig operirenbcn Armee - Abtheilungen haben jedoch alle diese Eingaben und Anzeigen nicpt unmittelbar an ben Hofkriegsrat!), sondern theils zur nothwendigen Dis- positions - Uebersicht, theils zur Verfassung eines TotalS bem Haupt - Armee - General - Kommandó einzureichen und zu erstatten. §. 94Wenn die Truppen nicht schon beym Ausmarsche in bas Feld ihr Verlags-Quantum auf den Kriegsfuß empfangen, und hiernach die Ausgleichung zur Bestreitung ihrer vermehrten Auslagen getroffen haben, so hat bieß gleich beym Eintreffen bey der Armee mit Rücksicht auf ihren Stand zu geschehen, und es ist bey den bereits concentrirten Armee-Corps der Fleisch- Regie - Preis nach jenem fest zu setzen, welcher im Durchschnitte von jedem Lande für die in demselben auf Ausschreibung geschehene Schlachtvieh-Lieferungen ausfallt, in welchem für jebePro- vinz besonders berechneten Preise, also auch die Truppen nach Verschiedenheit der Provinz, worin sie sich befinden, bas Fleisch in so lange zu bezahlen und darnach die Fleisch-Reluition zu erhalten haben, als solche in bem Jnlande stehen. §. 95. rJ/ So wie aber die Armee auf fremdes Gebieth vorrückt, wirb ben Truppen die Gebühr mit Bestimmung der Art der Zahlung bekannt gegeben. Das Ober - Kriegs - Kommissariat hat hiernach seine eventuellen monathlichen Gelb -Erfordernis;-Aufsätze zu verfassen, und auch die Ersolglassung der Dotation an die Regimenter und Branchen zu bewirken. 3" Ansehung der sonst in die Feld - Operation» - Kassen einfließenben außerordentlichen Gelber wirb der Armee-Minister von Zeit zu Zeit bestimmen, ob und in wie weit, bann zu welchem Zwecke ober auf welche Zahlungs-Rubriken solche verwendet werben können. h. 96. $2 Bey der Ausrückung in bas Feld werben die Regimenter, Bataillons und Corps mit allen bießfallsigen Erfordernissen auf die Kategorie des laufenden Jahres bedeckt; es können jedoch früher, als diese zu Ende geht, durch außerordentliche Abnützungen ober sonstige Falle Abgänge, besonders an Schuhen, Mänteln und kleinen Monturs-Stücken, entstehen, deren augenblickliche Ergänzung nothwenbig wirb. Um für solche bringende Fälle die Abhülfsmittel an der Hand zu haben, und nicht erst um die Versendung der erforderlichen Stücke an die rückwärts etablirten Feld - Monturs - Depots schreiben zu müssen, ist es nothwenbig, baß unter der Aufsicht und Verrechnung eines dazu auszustellenben Qfficiers von bem Stabs - Infanterie- ober Stabs-Dragoner-Regimente, dem ein Rechnungs-Abjunct von der Monlurs- Commission bepgegeben werben wirb, ein verhaltnißmäßiger Vorrath an Monturs-Stücken immer beweglich hinter jedem Armee- Corps, und zwar bey der Magazins-Wagenburg, unterhalten werbe, wozu der des Kommanbtrcnben Stelle vertretende General im Einvernehmen mit bem Verpflegs - Departements - Referenten und bem General- ober Ober - Landes-Kommissär nach Thunlichkeit entweder die erforderlichen Militär-Fuhrwesens- ober Lanbes- Wartwagen anzuweisen hat, und wodurch es also von der Vorstellung, baß die Regimenter selbst auf ihren Proviant - Wägen einen proportionirtcn Vorrath an Monturs-Sorten hätten mit sich führen sollen, gänzlich abkommt. Der General-Stellvertreter wirb weiter mit bem Ober-Kriegs - Kommissär dafür sorgen, bas; die Regimenter ihre Abgänge an Monturs - Sorten nicht zu groß anwachsen lassen, sondern wenigstens alle Monathe theilweise ben durch außerordentliche Abnützung entstehenden Bedarf Band. 1. , 1 V o’n den Armee-General- und A r m e e - C o r p s - C o m in a n d e n. Geld«-. Hkth. am 3i. März 1809. Derselben Bedeckung. Hkth. am 31. März 1809. Montur-undNüstun,;s-W erteil. Hkth.am 3>. März >809.