Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 1. (Wien, 1820)

50 Rapport - Erstattung hier­über. Hkrh. aM S. Lct- 1806 M. 964. Wirkun gskreis der Armee- General - und Corps -Com- mando. Hkth. am 3 >. März 1809. Conc entrirung d. Geschäfte» Hkth. am 3». März 1809. Welche Branchen an das­selbe angewiesen sind. Hkth. am 3». März >809. Geschäftsbehandlung. Hkth. am 3>. März 1809., nah e gelegenen Papiermühlen durch die Stampf zu geschehen. Es ist sich also mit den Eigentü­mern der umliegenden Papiermühlen dieserwegen in das Einvernehmenzu setzen, mit den Meist- lüethenden einContract nach dem Gewichte der zu vertilgenden Acten-Stücke abzuschließen, und das von Zeit zu Zeit dafür erlistete Geld sogleich in die Kriegs - Cassa abzuführen. §. 4i. Ueber den Fortgang dieser Vertilgung ist sodann von halb zu halb Jahr dem Hof- kriegsrathe der Rapport zu erstatten. I. Haupt stück. V. A Hschnit t. V. Abs ch n i t t Von den Armee - General- und Armee - Corps - Commanden. X §. 42. $*• /1 / Beym wirklichen Ausbruche eines Krieges bleibt die oberste Anführung und Leitung der gesammten Truppen und Branchen im Felde, dann sämmtlicher Vertheidigungsanstalten und aller Zweige der Militär-Verwaltung dem commandirenden Generale übertragen. §. 43. Bey dem Armee - General- odereinem Corps-Eommando concentriren sich daher alle Ge§ schäfte der Armee oder eines Corps. §. 44. Diesem sind nicht nur: 1. die verschiedenen bey einer Armee oder einem Corps befindlichen Truppen und Branchen untergeordnet, sondern auch 2. die Generalität. 3. Der General - Quartiermeister - Stab. 4. Die Festungs- und Stadt -Co mm andantén. 5. » Transports - Commandanten. 6. Das Platz-Personal. 7. Die Feldspitäler - Direktion. 8. » feldärztliche Direktion. 9. » Feldspitäler. 10. » Beamten der Feld-Kriegs-Kanzettey. 11. Das zur Local - Controlle aufgestellte Feld - Kriegs - Commissanat. 12. » verpflegsämtliche Personal. 13. Die Feld - Operations- Cassa. 14. Das Monturs - Depot. 15. » Medikamenten - Depot. 16. Die Fleisch - Regie. 17. Das Feld-Superiorat. 18. Die Stockhäuser. §. 45. Auch bey dem Armee - General - Eommando müssen die Geschäfte nicht allein sehr ordenk- üch, sondern auch möglichst vereinfacht gleichförmig behandelt werden. Bey dem Armee-General- und Corps - Eommando befinden sich daher: a. ein Stabs-Officier, als General - Adjutant, zur Besorgung der Militär-Gegenstände. b. ein Ober- oder Feld- Kriegs - Commissäre zur Leitung der ökonomischen Zweige. c. » Ober- oder Verpstegs-Verwalter, zur Besorgung der Verpflegsgeschäfte, und d. ein Auditor -Lieutenant oder Stabs-Auditor, zur Behandlung der Justiz-Gegenstände.

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