Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1866 (Wien, 1866)

Anhang

838 Stiftungen. Anzahl der Plätze in den Cadeten- In­stituten und Akademien Erziehungs- lüusern und Schul-Comp. 127 185 Das Verleihungsrecht steht dem Kriegs-Mini­sterium zu. 50. Der freiherrlichen Familie Orczy................. Für Jünglinge ungarischer Nationalität. Das yerleihungsreeht hat die gedachte Familie auszuüben. Dotirt aus dem Ludoviceum-Stiftungs-Fonde. 2 53 • Die Stiftung der königl. Freistadt Pcsth . . . Vorzugsweise für Jünglinge ungarischer Natio­nalität. Das Verleihungsrecht übt die Stadtgemeinde aus. Das Stiftungs-Capital ist durch Intabulirung auf städ­tische Realitäten sichergestellt. 2 5%. Die Herzog Reichstadt’sche ......................... F ür Söhne der Mannschaft des Infanterie-Regi­ments Nr. 60. Das Verleihungsrecht hat der je­weilige Commandant dieses Regiments. Wegen unzureichendem Capital unbesetzt. 1 53. Des Freiherrn Joseph Rudics de Almás . . Für einen Jüngling aus der Familie des Stifters, und in deren Ermanglung für einen aus Ungarn stammenden und der ungarischen Sprache voll­kommen kundigen Jüngling. Das Verleihungsrecht steht dem Stifter, nach seinem Tode seinen Descendenten zu. 1 5Ü. Die Kronprinz Erzherzog Rudolph-Stiftung . Für Söhne k. k. Officiere, mit besonderer Be­rücksichtigung jener der Artillerie-Offieiere. Die Stiftlinge haben aus den Cadeten-Instituten bei entsprechender Befähigung vorzugsweise in die Artillerie-Akademie zu übertreten. Das Verleihungsrecht übt der Kriegs-Minister aus. Das Stiftungs-Capital hat ein Ungenannter gewidmet. Diese Stiftung wurde mit der bei den weiblichen Erziehungs-Anstalten Seite 844 vorkommenden gleich­namigen Stiftung von SO.000 fl. gleichzeitig gegründet. 4 55. Die Schellenburg’sche ............................. F ür Officiers-Söhne aus der croatischen Mili­tär-Grenze. Die Verleihung erfolgt vom Kriegs-Ministerium über Vorschlag des Landes-General-Commando in Agram. 3 139 186 *

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