Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1866 (Wien, 1866)
Anhang
838 Stiftungen. Anzahl der Plätze in den Cadeten- Instituten und Akademien Erziehungs- lüusern und Schul-Comp. 127 185 Das Verleihungsrecht steht dem Kriegs-Ministerium zu. 50. Der freiherrlichen Familie Orczy................. Für Jünglinge ungarischer Nationalität. Das yerleihungsreeht hat die gedachte Familie auszuüben. Dotirt aus dem Ludoviceum-Stiftungs-Fonde. 2 53 • Die Stiftung der königl. Freistadt Pcsth . . . Vorzugsweise für Jünglinge ungarischer Nationalität. Das Verleihungsrecht übt die Stadtgemeinde aus. Das Stiftungs-Capital ist durch Intabulirung auf städtische Realitäten sichergestellt. 2 5%. Die Herzog Reichstadt’sche ......................... F ür Söhne der Mannschaft des Infanterie-Regiments Nr. 60. Das Verleihungsrecht hat der jeweilige Commandant dieses Regiments. Wegen unzureichendem Capital unbesetzt. 1 53. Des Freiherrn Joseph Rudics de Almás . . Für einen Jüngling aus der Familie des Stifters, und in deren Ermanglung für einen aus Ungarn stammenden und der ungarischen Sprache vollkommen kundigen Jüngling. Das Verleihungsrecht steht dem Stifter, nach seinem Tode seinen Descendenten zu. 1 5Ü. Die Kronprinz Erzherzog Rudolph-Stiftung . Für Söhne k. k. Officiere, mit besonderer Berücksichtigung jener der Artillerie-Offieiere. Die Stiftlinge haben aus den Cadeten-Instituten bei entsprechender Befähigung vorzugsweise in die Artillerie-Akademie zu übertreten. Das Verleihungsrecht übt der Kriegs-Minister aus. Das Stiftungs-Capital hat ein Ungenannter gewidmet. Diese Stiftung wurde mit der bei den weiblichen Erziehungs-Anstalten Seite 844 vorkommenden gleichnamigen Stiftung von SO.000 fl. gleichzeitig gegründet. 4 55. Die Schellenburg’sche ............................. F ür Officiers-Söhne aus der croatischen Militär-Grenze. Die Verleihung erfolgt vom Kriegs-Ministerium über Vorschlag des Landes-General-Commando in Agram. 3 139 186 *