Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1866 (Wien, 1866)
Anhang
836 Stiftungen. Anzahl der Plätze in den Cadeten-InErziehung»stituten und häusern und Akademien Schul-Comp. 80 110 38t Die Iiudoviceal-Stiftung, und zwar: für das Königreich Ungarn ............................. 3 6 30 „ die Königreiche Croatien und Slavonien . Für Jünglinge aus den betreffenden Kronlän- dern. Erledigte Stiftungsplätze werden von den Statt- haltereien der gedachten Königreiche concursmässig ausgeschrieben, und der Vorschlag Seiner k.k. Apostolischen Majestät vorgelegt. 4 4 39t Die Friedrich Ritter v. Uchteiifels niederösterreichisch-ständische ................................. F ür Söhne von nieder-österreichischen Land1 schafts-Beamten, oder für Söhne der bei der . nieder-österreichischen Landesvertretung dienenden Beamten, und nur in deren Ermanglung kann derselbe an Söhne der bei einer k. k. niederösterreichischen Landesbehörde angestellten Beamten verliehen werden. Das Verleihungsrecht übt der nieder-österreichische Landes-Ausschuss aus. Das Stiftungs-Capital befindet sich in der Verwahrung des ständischen Archives. JßOt Die mährisch-ständische ................................. F ür Jünglinge aus der Markgrafschaft Mähren. Das Verleihungsrecht hat der mähr.-ständi- sche Ausschuss. Diese Stiftungsplätze werden aus dem mährisch-ständischen Domestical-Fonde dotirt. 9 t Des Oberstlieutenants in der Armee, Rudolph Freiherrn v. Mandcll ..................................... V orzugsweise für Aspiranten aus dem Königreiche Ungarn; wobei jene aus dem Biharer Comitate vor allen anderen berücksichtiget werden. Das Verleihungsrecht übt der Stifter, respective seine Erben aus. Das Stiftungs-Capital ist auf der Herrschaft Nagy- Léta im Biharer Comitate intabulirt. 1 32* Die Ularine-Stiftung ..................................... F ür Söhne des Mannschafts-Standes der k. k. Kriegs-Marine. Aus dem Budget der k k. Kriegs-Marine dotirt. ' 30 33« Die Ulikos’sche.................................................. Für Jünglinge ohne Unterschied des Standes und der Nationalität. 1 122 184