Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1866 (Wien, 1866)

Anhang

Stiftungen. 837 Anzahl der Plätze in den Cadeten- In­stituten und Akademien j Erziehung-s- häusern und Schul-Comp 122 184 Das Verleihungsrecht steht der Familie der Freiherren v. Moser zu. Das Stiftungs-Capital wird von dem nieder-öster­reichischen Ausschüsse verwaltet. Der Gemeinde JHohol...................................... Für Söhne von Gemeinde-Angehörigen ohne Unterschied der Nationalität und der Religion. Das Verleihungsrecht übt die Gemeinde aus. * 1 Des Johann v. Máko.......................................... Für Jünglinge ungarischer Nationalität. Das Verleihungsrecht behält sich der Stifter für sich und seine Descendenz vor. 1 'iß. Des Grafen Coloman Máko ............................. F ür Jünglinge katholischer, griechiscli-unirter und reformirter Confession aus den Königreichen Ungarn, Croatien und Slavonien, dem Litorale,der ehemaligen Wojwodschaft Serbien und dem Te- meser Banate, dann Siebenbürgen, deren Mutter­sprache die ungarische ist. Das Verleihungsrecht behält sich der Stifter vor, und geht dann auf seine Descendenten über. 1 ttí* Die Freiherr v. O’Bratty’sche ..................... F ür Jünglinge irländischer Geburt und Ab­stammung. Das Verleihungsrecht hat der Erzbischof von Dublin. Sollte von diesem kein geeigneter Aspi­rant vorgeschlagen Mrerden, erfolgt die Besetzung durch das Kriegs-Ministerium. 1 Die Stiftung der königl. Freistadt Ofen . . . Für Söhne von Bürgern der Hauptstadt Ofen; nur wenn aus den Bürgersöhnen sich keine Aspi­ranten melden, kann dieser Stiftungsplatz auch an Söhne von Gemeinde-Angehörigen, wenn sie auch das Bürgerrecht im engeren Sinne nicht erwor­ben haben, verliehen werden. Das Verleihungsrecht übt der Gemeinderath aus. i £9. Die Graf Carl Ogara’sche ............................. F ür Söhne k. k. Officiere von irländischer Ge­burt, und in deren Ermanglung für adelige Jüng­linge irländischer Abstammung. 1 * 127 185

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