Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1866 (Wien, 1866)

Anhang

Stiftungen. 835 Anzahl der Plätze in den Cadeten- In­stituten und Akademien Erziehungs- hausern und Sehul-Comp. 75 103 38. Die Komáromy-Hertelendy’sche . . . Für Abkömmlinge in gerader männlicher Linie des Grafen Alexander Erdödy, dann für Söhne der Familie de Hertelendy und in deren Ermang­lung für Jünglinge des ungarischen Adels. Das Vorschlagsrecht steht dem jeweiligen com- mandirenden Generale von Ungarn zu, und die Verleihung erfolgt durch Seine k.k. Apostolische Majestät. Unbesetzt wegen unzureichendem Capital. 3 3?&» Die Bischof Nicolaus v. Kovács’sche .... Für Knaben aus dem Stamme der Székler Na­tion, vorzüglich aber Székler Knaben römisch- katholischer Religion. DasVerleihungsrecht steht dem jeweiligen com- mandirenden Generale von Siebenbürgen zu. Wegen unzureichendem Capital dermal unbesetzt. 2 33. Die Major Joseph Kraus’sche......................... Für Söhne von der Mannschaft des 9. Husza- ren-Regiments, in deren Ermanglung haben Söhne der übrigen Huszárén-, dann der ungarischen In­fanterie-Regimenter Anspruch. Das Vorschlagsrecht hat der jeweilige Com­mandant dieses Regiments; das Verleihungsrecht das Kriegs-Ministerium. 4 36« Die General-Major Sigmund v. laáseár’sche . . Für Officiers-Söhne oder Jünglinge adeliger Familien aus dem TemeserBanate; Jünglinge aus der Familie des Stifters haben den Vorzug. Das Verleihungsrecht für einen Platz steht dem Feldzeugmeister Grafen Johann Coronini- Cronberg, als früherem Gouverneur und com- mandirenden Genei’ale im Banate, und nach dessen Ableben dem jeweiligen Militär-Landes-Chef im Banate zu; während rücksichtlich des zweiten Stiftungsplatzes dem Stifter, respective dessen Erben, das Präsentationsrecht Vorbehalten ist. 2 3S. Die General-Major Johann Ritter v. JLüwen­thal'sche............................................................... Für Söhne österreichischer Unterthanen. Das Verleihungsrecht übt auf Lebenszeit der Stifter aus, nach dessen Tode übergeht solches an den jeweiligen Chef der Militär-Bildungs- Anstalten, respective an das Kriegs-Ministerium. 1 80 53 * 110

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